Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:
Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt
von der Einrichtung der offenen Ganztagsschule und Personalausstattung, im Rahmen der Kooperation an der GS Zedernstraße, ab
dem Schuljahr 2022/2023 zustimmend Kenntnis.
Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss / Stadtrat beschließt
die Einrichtung der offenen Ganztagsschule und Personalausstattung, im Rahmen
der Kooperation an der GS
Zedernstraße, ab dem Schuljahr 2022/2023.
An der GS
Zedernstraße muss aufgrund steigender Schülerzahlen im kommenden Schuljahr
2022/2023 eine neue Klasse gebildet werden. Am Standort steht bereits ein
Modulgebäude für zwei Klassenzimmer, welches kurzfristig nicht erweitert werden
kann. Um für die neue Klasse Räume zu generieren, muss der vom Träger
Pfarrgemeinde
St. Matthäus an der Schule angebotene Hort, das Schulgebäude räumen. Von
St. Matthäus wurde auch die Mittagsbetreuung nebst Ferienbetreuung angeboten.
Mit der
Pfarrgemeinde wurde vereinbart, dass die Stadt Fürth die Mittagsbetreuung in
eine offene Ganztagsschule umwandelt und hier als künftiger Kooperationspartner
mit
Personalstellung
fungiert. Um dem im Jahr 2026 kommenden Anspruch auf Ganztagsbetreuung gerecht
zu werden, wird gleichzeitig eine Ferien- und eine Anschlussbetreuung mit
angeboten.
Für die
Betreuung können die bisherigen Räume des Hortes in Doppelnutzung Schul-/
Betreuungsräume verwendet werden. Die Küche des Hortes wird entsprechend
ertüchtigt, damit eine Mittagsverpflegung angeboten werden kann. Die Regierung
hat bereits die Genehmigungsfähigkeit der Einrichtung mitgeteilt und begrüßt
die Maßnahme ausdrücklich. Die bisherige Mittagsbetreuung wäre nicht mehr
genehmigungsfähig gewesen.
Weiter wurde
vereinbart, dass dem bestehenden Personal ein Angebot der Übernahme durch die
Stadt Fürth angeboten wird. Drei der vier Kräfte haben dieses Angebot
angenommen. Entsprechende Verträge werden vom Personalamt ausgestaltet.
Insgesamt
sollen hier sieben Betreuungsstellen und zunächst eine
Hauswirtschaftskraftstelle geschaffen werden:
- 1 Stelle Teamleitung/Langgruppe 32 Wochenstunden
- 2 Stellen Langgruppenkraft je 22 Wochenstunden
- 2 Stellen Ergänzungskraft 16 Wochenstunden
- 3 Stellen Kurzgruppenkräfte je 16 Stunden
- 1 Stelle Hauswirtschaftliche Versorgung 15-18
Stunden je nach Teilnehmer-
anzahl
Für die
Betreuungskräfte werden Fördermittel des Freistaates beantragt. Hier wird mit
einer Förderung i.H.v. 164.336 € gerechnet. Über die kostenpflichtige
Anschlussbetreuung können rund 4.950 € erwirtschaftet werden.
Die
Personalkosten betragen für die Betreuungskräfte insgesamt rund 222.000 €.
Die Diskrepanz resultiert überwiegend daher, dass die Kurzgruppen nicht ausreichend gefördert werden (Personalaufwand/Gruppe ca. 20.000 €; Förderung/Gruppe 12.000 €). Für die Küchenkraft erfolgt die Refinanzierung per Essensgeldbeitrag.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
53.000 € |
|
nein |
x |
ja |
ca. 53.000 € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 40090 |
im |
x |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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