Bau- und Werkausschuss
Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Projektgenehmigung
für die Errichtung eines Allwetterplatzes 20 x 28 m und die Ertüchtigung des
bestehenden Beachvolleyballfeldes auf der öffentlichen Spiel- und
Freizeitfläche an der Jakob-Wassermann-Straße mit einem Gesamtkostenansatz von
340.000 €.
Die Realisierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel.
Stadtrat
Der Stadtrat hat Kenntnis vom empfehlenden Beschluss des Bau-
und Werkausschusses und erteilt die Projektgenehmigung für die Errichtung eines
Allwetterplatzes 20 x 28 m und die Ertüchtigung des bestehenden
Beachvolleyballfeldes auf der öffentlichen Spiel- und Freizeitfläche an der
Jakob-Wassermann-Straße mit einem Gesamtkostenansatz von 340.000 €.
Die Realisierung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel
Planungsanlass
Im 2. Fürther Jugendforum „!Echt!Fürth“ am 01.03.2019
wurde vielfach an die Stadtverwaltung der Wunsch nach öffentlichen
normgerechten Sportflächen, die den einschlägigen Richtlinien für insbesondere
Basketball und Volleyball entsprechen, herangetragen. Das Grünflächenamt
schlägt daher vor, den Jugendspielbereich an der Kehre Jakob-Wassermann-Straße
in Teilbereichen umzugestalten und den bestehenden Streetballplatz durch einen
üblichen schulischen Allwetterplatz 20 x 28 m zu ersetzen. Die bestehende
Beach-Volleyballanlage soll saniert und überarbeitet werden.
Entwurfsbeschreibung
Gegenstand der Planung ist die Neuerrichtung eines
Allwetterplatzes 20 x 28 m (Bauabschnitt 1) und die Erneuerung des vorhandenen
Beachvolleyballfeldes (Bauabschnitt 2). Die Abmessungen des
Beachvolleyballfeldes entsprechen nicht mehr aktuellen Anforderungen, da der
umlaufende Sicherheitsbereich von 3,00 m fehlt. Der Allwetterplatz soll mit
Kunststoffbelag sowie allseitigem Ballfangzaun ausgeführt werden. Durch die Linierung
und die entsprechende Ausstattung kann auf dem Allwetterplatz Basketball,
Volleyball und Kleinfeld-Fußball angeboten werden.
Das Beachvolleyballfeld erhält an der südlichen Kante
einen Ballfangzaun, um Nutzungskonflikte zu minimieren.
Zwischen den beiden neuen Sportfläche entsteht eine
wassergebundene Fläche mit entsprechenden Sitzmöglichkeiten. Der Zugang zum
Allwetterplatz wird barrierefrei ausgebaut.
Die Böschungsschüttungen im Umfeld der geplanten
Spielfelder werden nach Norden verschoben In die Böschungen werden Natursteine
tribünenartig eingebaut.
Die Beleuchtung der neu entstehenden Sportanlage
(Flutlicht Masthöhe acht Meter) wurde von der infra fürth gmbh geplant und soll
ebenso abschnittsweise errichtet werden.
Die Neuerrichtung der Beleuchtung und der
Ballfangzäune erfordern eine Baugenehmigung.
Altlastensituation
Im Rahmen der üblichen Voruntersuchungen zum Umgang mit Bodenaushub aus abfallrechtlicher Sicht (in-situ-Beprobung) sowie zur Feststellung der Homogenbereiche wurde festgestellt, dass sowohl der 10-20 cm starke Oberboden als auch die darunter liegende fein- bis grobsandige Auffüllung schadstoffbelastet sind. Der Oberboden ist wegen den Konzentrationen von Kupfer und PAK in Z1.2. nach LAGA M20, die künstliche Auffüllung wegen der Benzo(a)pyren-Konzentration in Z 2 einzustufen.
Bei der Baudurchführung werden die Erdarbeiten wie üblich fachgutachterlich begleitet, eine Haufwerksbeprobung vorgenommen und auf der Grundlage der Analyseergebnisse eine ordnungsgemäße Beseitigung gewählt. Aufgrund des zusätzlichen Aufwandes bei den Erdarbeiten und aufgrund der hohen Schadstoffkonzentration sind Erdarbeiten und Bodenentsorgung sehr kostenintensiv.
Im Bereich der Baumaßnahme werden alle Vegetationsflächen mit schadstofffreiem Oberboden in einer Stärke von mindestens 10 cm angedeckt. Damit wird den Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) im Wirkungspfad Boden-Mensch Genüge getan.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ist aber nicht auszuschließen, dass bei der restlichen Fläche die Prüfwerte der BBodSchV überschritten sind und die geforderte Mindestüberdeckung mit 10 cm schadstofffreiem Oberboden nicht gewährleistet ist. Das Baureferat schlägt daher vor – unabhängig von der zur Genehmigung vorliegenden Baumaßnahme - die gesamte Fläche hinsichtlich des Wirkungspfades Boden-Mensch bei Park- und Freizeitanlagen gutachterlich untersuchen zu lassen.
Kosten – Förderung - Haushalt
Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen einschl. Baunebenkosten brutto bei 340.000 € und verteilen sich im Einzelnen wie folgt:
|
|
Bauabschnitt 1 |
Bauabschnitt 2 |
Summe |
Kgr 500 |
Baukosten |
220.000 € |
91.000 € |
311.000 € |
Kgr 700 |
Baunebenkosten |
20.000 € |
9.000 € |
29.000 € |
Summe |
|
240.000 € |
100.000 € |
340.000 € |
Die Planungsleistungen werden vom Grünflächenamt erbracht und fließen als innere Verrechnung in Höhe von rd. 24 T€ wieder dem städtischen Haushalt zu.
Im Vermögenshaushalt 2022 sind auf der Haushaltsstelle 5600.9510.0000 insgesamt 200 T€ als Pauschale für öffentliche Sportflächen vorhanden. Laut MIP-Entwurf 2022-2026 ist die Pauschale in Höhe von 100 T€ in den Jahren 2024 und 2026 eingestellt.
Um die Maßnahme im ersten Bauabschnitt im kommenden Jahr baulich umzusetzen, sind daher überplanmäßige Mittel in Höhe von 40.000 € zu beantragen. Der zweite Bauabschnitt kann nach heutigem Stand in 2024 aus der bestehenden Pauschale umgesetzt werden.
Die jährlichen Folgelasten wurden nicht separat berechnet, da es sich um keinen Flächenzuwachs in der Unterhaltslast des Grünflächenamts handelt. Ein Allwetterplatz mit Kunststoffbelag ist im Unterhalt wegen der notwendigen jährlichen Reinigung, der alle fünf bis zehn Jahre notwendigen Erneuerung der Spritzbeschichtung und der Linierung aufwändiger als der Unterhalt des bestehenden Asphaltspielfelds. Dieser zusätzliche Aufwand kann im Budget des Grünflächenamts (noch) dargestellt werden.
Abstimmung
und Instruktion
Die vorliegende Entwurfsplanung wurde bei den beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 03.02.2022 instruiert. Es wurden gegen die vorgelegte Entwurfsplanung keine Einwände erhoben. Die eingegangenen Hinweise werden im weiteren Planungsprozess beachtet, die Wünsche und Anregungen berücksichtigt.
Realisierung
Nach Vorlage der Baugenehmigung sowie nach Aufstockung
der Haushaltsmittel kann der 1. Bauabschnitt noch in 2022 vergeben und in 2023
realisiert werden. Die Realisierung des 2. Bauabschnitts erfolgt 2024.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
340.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.A. € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
X |
nein |
|
ja |
Hst.
5600.9510.0000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: Mittelverstärkung auf HhSt.
5600.9510.0000 |
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Anlage 01 Lageplan
Anlage 02 Luftbild
Anlage 03 Entwurf