Der Stadtrat nimmt Kenntnis von den Budgetberichten 2022.

 

Von den Budgetabschlüssen 2021 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 524.324,15 €, d.h. wieder 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7). Damit wird an die ursprüngliche Vorgehensweise der Budgetleitlinie angeknüpft, die in den Jahren 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt worden war (in 2020 und 2021 wurde 25% der Budgetüberschüsse in die Budgetrücklagen überführt).

 

Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2021 gem. Nr. 4 der Vorlage zu.


1. Die Amts- und Unteramtsbudgets für das Jahr 2021 wurden entsprechend den für das Jahr 2021 geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets verrechnet.

 

In Einzelfällen wurden Budgetmittel 2021 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der Budgets 2022 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets 2022 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge mit einem Volumen von 3.929.186,92 € bei den Amtsbudgets und 14.410,76 € bei den Sonderbudgets, insgesamt somit 3.943.597,68 €. Die Ergebnisse der Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.

 

 

2. Die Budgetberichte 2022 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 11.04.2022, bei Zentralbudgets Stand: 21.04.2022) sind, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Die noch fehlenden Budgetberichte für die Amtsbudgets 13020 „Integrationsbüro“, 13060 „BMPA/Projekt PFIF“, 50000 „Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten“ sowie 72000 „Marktamt“ und Sonderbudgets 50500 „SGB XII (überörtlicher Träger)“, 50510 „SGB XII (örtlicher Träger)“, 50515 „Grundsicherung SGB XII“ sowie 50520 „Asyl/Bürgerkrieg“ werden zur Sitzung im September 2022 nachgereicht.

 

Die Abrechnungen der Amts- und Unteramtsbudgets ergaben

 

­   Budgetfehlbeträge von       6.875.186,40 €.  sowie

­   Budgetüberschüsse von    1.048.710,19 €.

 

Bei der Ermittlung der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die (unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt. Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen Leistungsverrechnungen der ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der ITK-Leistungen, Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht berührt.

 

 

3. Die festgestellten Budgetüberschüsse 2021 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2021 in Höhe von 50 % (= 524.323,97 €) zugunsten des Gesamthaushalts „eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2021 gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge des Rechnungsabschlusses 2021 zunächst der allgemeinen Rücklage zugeführt (= 524.324,15 €). Umsetzungsvorschlag siehe Nr. 4.a).

 

Die Budgetfehlbeträge 2021 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2021 für den Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2022 vorgetragen. Die Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2021 nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b).

 

 

4. Hinsichtlich der endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2021 ist die Entscheidung

 

a)    über die endgültige Höhe und Verteilung der den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage sowie

b)    über die nach 2022 vorgetragenen Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.

 

 

Zu a)

 

Die Verwaltung schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 der allgemeinen Rücklage zunächst pauschal zugeführten Betrag in Höhe von 524.324,15 € (siehe unter 3.) in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budgetleitlinien grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).

 

Der aktuelle Stand der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus der Anlage 7.

 

 

Zu b)

 

Die Finanzverwaltung hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:

 

­   Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“                              (= -569.665,58 €)

­   Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“
    Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“                               (= -135.665,67 €)

­   Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“                 (= -216.187,51 €)

­   Unteramtsbudget 13060 „BMPA/Projekt PFIF“                           (= -338.983,68 €)

­   Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“               (= -496.650,63 €)

­   Amtsbudget 46000 „Theater“                                                   (= -1.953.589,11 €)

­   Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“                                                (= -282.767,21 €)

­   Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und

    Parkflächen“                                                                          (= -1.211.514,53 €)

­   Amtsbudget 72000 „Marktamt“                                                 (= -1.122.963,22 €)

­   Amtsbudget 80000 „Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung“  (= -116.306,06 €)

 

In den übrigen Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge auf 2022 verbleiben.

 

 

Zu Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2021 (= -569.666 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel der Projekte „Bildung integriert“, „Ganztagesangebot für Übergangsklassen“, „Berufsintegrationsjahr“, „Neustart BVJ-k“ sowie „Förderung der Geburtshilfe“ für das Jahr 2021.

Die ausstehenden Mittel sind bereits in 2022 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“, Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“:

 

Der Fehlbetrag 2020 (= -135.666 €) für den Bereich „Metropolmarathon“ hat sich bereits von 2016 bis 2019 stetig aufgebaut. Lediglich in 2020 konnte dieser um 45.964 € (coronabedingt ausgefallen und trotzdem teilweise Sponsoringeinnahmen) abgebaut werden. Auch 2021 ist der Metropolmarathon coronabedingt ausgefallen. Diesmal sind aber so gut wie keine Einnahmen geflossen, aber doch einige Ausgaben, welches zu einem operativen Fehlbetrag i.H.v. 7.896 € geführt hat.

 

In den letzten Jahren wurden folgende Entscheidungen für eine anteilige städt. Finanzierung des Metropolmarathons beschlossen:

Am 26.09.2018 hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschlossen, dass das Kompensationsgebot der Personalkosten „Projektleitung“ aufgehoben wird. D.h. die Personalkosten müssen nicht mehr (können aber) über die Einnahmen zusätzlich finanziert werden.

Des Weiteren hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss am 20.09.2019 zusätzlich lfd. städt. Mittel i.H.v. 16.500 € für den nachhaltigen Metropolmarathon bewilligt.

Da auch das Jahr 2021 nicht repräsentativ ist und der Metropolmarathon ab 2023 gemeinsam mit Nürnberg durchgeführt wird, wäre eine finanztechnische Entscheidung mit dem Budgetabschluss 2022 sinnvoll.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2021 (= -216.188 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2020 nach 2021 vorgetragenen Budgetfehlbetrag (aus den Vorjahren) von 245.472 €. Dadurch ergibt sich ein operativer Überschuss i.H.v. 29.284 €.

Im Bereich „INFÜ“ (StadtZeitung) sind weiterhin Mehrausgaben wie geplant entstanden. Diese konnten 2021 nur durch Minderausgaben in den Bereichen „Städtepartnerschaften“, „Veranstaltungen“ und Steuerrückzahlungen aufgrund der Betriebsprüfung aufgefangen werden.

In den Jahren 2009 bis 2012 hat das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbaut. Diese Tendenz ist seit 2013 wieder rückläufig.

Trotzdem das Budget zum Haushalt 2018 aufgestockt wurde, entstand ein operativer Fehlbetrag 2018 sowie auch 2019 und 2020. Erst in 2021 konnte wieder ein operativer Überschuss erwirtschaftet werden. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 13060 „BMPA/Projekt PFIF“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2021 (= -338.984 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der Zuwendungsmittel vom EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am Stärksten benachteiligten Personen) und vom Bund. Das Förderprojekt ist Ende 2021 ausgelaufen. Die ausstehenden Fördermittel sind zum größten Teil bereits in 2022 eingegangen. Das Projekt wurde für 2022 auf städt. Kosten verlängert.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 37000 „Brand- und Katastrophenschutz“

 

Der Budgetfehlbetrag 2021 (= -496.650 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2020 nach 2021 übertragenen Budgetfehlbetrag von 298.452 €. Der operative Fehlbetrag 2021 beträgt damit 198.198 € und resultiert aus Mindereinnahmen im Bereich Sicherheitswachen (coronabedingt durch geringere Veranstaltungen) und Mehrausgaben z.B. im Bereich Fahrzeuge sowie bei der Ausbildung (Feuerwehrlehrgang), die durch Mehreinnahmen (Erstattungen von anderen an der Ausbildung beteiligten Feuerwehren) nicht vollständig aufgefangen werden konnte.

Zum Haushalt 2022 wurde im Bereich „Haltung Fahrzeuge“ die Ansätze etwas aufgestockt. Zusätzlich erfolgte noch eine Mittelaufstockung für die Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 46000 „Theater“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2021 (= -1.953.589 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2020 nach 2021 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 1.959.768 €. Damit ergibt sich ein operativer Überschuss 2021 i.H.v. 6.179 €.

 

Coronabedingt war auch 2021 der Theaterbetrieb nur bedingt durchführbar. Die dadurch entstandenen geringeren Personal- und Sachausgaben sowie zusätzliche Förderzuschüsse u.Ä. vom Bund als auch durch den erhöhten Landeszuschuss konnten die Mindereinnahmen aufgefangen. Eine Planung und Prognose ist momentan pandemiebedingt schwierig. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2021 (= -282.767 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2020 nach 2021 vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 618.885 €. Dadurch ergibt sich ein operativer Überschuss i.H.v. 336.118,30 €.

Das Einnahmevolumen ist von Jahr zu Jahr sehr schwankend (da von der Baukonjunktur abhängig) und damit eine Anpassung der Ansätze schwer planbar. Der Einnahmeansatz wurde zum Haushalt 2021 nochmals um 100.000 € reduziert. Die Einnahmesituation war 2021, bedingt durch einige Großprojekte, sehr gut, sodass ein Teil des Fehlbetrages der Vorjahre aufgefangen werden konnte. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“

 

Der Budgetfehlbetrag 2021 (= -1.122.963 €, operativ für 2021 = -543.262 €) resultiert hauptsächlich aus Mehrausgaben für Unterhalt von Straßen und Verkehrssicherungsanlagen sowie Fahrzeugkosten und sonstiger Betriebsaufwand. Eine Ansatzanpassung im Bereich der Straßenreinigung im Zusammenhang mit dem Sonderbudget 66500 „Straßenreinigung“ sowie in den Bereichen Straßenunterhalt und Verkehrssicherungsanlagen wurde zum Haushalt 2022 umgesetzt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 72000 „Marktamt“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2021 (= -1.084.605 €, operativ für 2021: -38.358 €) resultiert hauptsächlich aus Mehrausgaben bei der Veranstaltung Weihnachtsmarkt (wurde kurzfristig coronabedingt abgesagt) sowie beim neuen Wochenmarkt, welche durch Minderausgaben der nicht stattgefundenen Michaelis-Kirchweih mit Erntedankfestzug und weiteren Veranstaltungen aufgefangen wurden.

 

Mit der Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die Ansätze nach den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte Finanzrahmen konnte 2014 und 2015 (geringer Fehlbetrag) weitgehend eingehalten werden. Seit 2016 sind die Ausgaben, gerade für die Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und Weihnachtsmarkt, weiter erheblich angestiegen. Zum Haushalt 2017 und 2019 wurde das Budget für das neue Sicherheitskonzept jeweils nochmals verstärkt (2017: 40.000 €, 2019: 44.500 €). Zusätzlich erfolgte in den letzten Jahren unterjährige Mittelbereitstellungen größtenteils ebenfalls für das Sicherheitskonzept Michaelis-Kirchweih (2016: 86.000 €, 2017: ca. 160.000 €, 2018: ca. 311.000 € inkl. verlängerte Kirchweih Jubiläum 2018, Eislaufbahn und Modellbauausstellung, 2019: 20.000 € für Eislaufbahn und Weihnachtspyramide).

Eine finanzielle Überprüfung sollte zum Haushaltsplan 2022 vorgenommen werden, war aber aufgrund von zeitlichen Engpässen der Fachdienststelle nicht möglich gewesen. Dieser zeitliche Engpass zeichnet sich auch zur Haushaltsplanaufstellung 2023 ab.

 

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 

 

Zu Amtsbudget 80000 „Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung“:

 

Der Budgetfehlbetrag 2021 (= -116.306 €, operativ für 2021 = -35.633 €) resultiert hauptsächlich aufgrund von noch ausstehenden Projektfördermitteln sowie Mehrausgaben im Bereich Messen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 

Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1.    Inhaltsverzeichnis

2.    Budgetberichte 2022 – Amts- und Unteramtsbudgets

3.    Budgetberichte 2022 – Sonderbudgets

4.    Budgetberichte 2022 – Zentralbudgets

5.    Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2021“

6.    Übersicht „Projektmittelüberträge von 2021 nach 2022“

7.    Übersicht „Budgetrücklagen“