Der Stadtrat nimmt
Kenntnis von den Budgetberichten 2022.
Von den
Budgetabschlüssen 2021 erhalten die Amts-/Unteramtsbudgets 524.324,15 €, d.h.
wieder 50 % der festgestellten Budgetüberschüsse in ihre Budgetrücklagen
gutgeschrieben (siehe Anlagen 5 und 7). Damit wird an die ursprüngliche
Vorgehensweise der Budgetleitlinie angeknüpft, die in den Jahren 2020 und 2021
aufgrund der Corona-Pandemie eingeschränkt worden war (in 2020 und 2021 wurde
25% der Budgetüberschüsse in die Budgetrücklagen überführt).
Der Stadtrat stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2021 gem. Nr. 4 der Vorlage zu.
1. Die Amts- und
Unteramtsbudgets für das Jahr 2021 wurden entsprechend den für das Jahr 2021
geltenden Regelungen abgerechnet. Bei den Abrechnungen wurden Ergebnisse der
Unteramtsbudgets grundsätzlich mit den Ergebnissen der jeweils zugeordneten Amtsbudgets
verrechnet.
In Einzelfällen
wurden Budgetmittel 2021 im Sinne einer „Mittelübertragung“ zugunsten der
Budgets 2022 ausgebucht, d.h. diese Gelder („Projektmittel“) stehen den Budgets
2022 zusätzlich zur Verfügung. Insgesamt handelt es sich hierbei um Vorgänge
mit einem Volumen von 3.929.186,92 € bei den Amtsbudgets und 14.410,76 € bei
den Sonderbudgets, insgesamt somit 3.943.597,68 €. Die Ergebnisse der
Amtsbudgetabrechnungen sowie die übertragenen „Projektmittel“ können den
beigefügten Übersichten (Anlagen 5 und 6) entnommen werden.
2. Die
Budgetberichte 2022 der Referate und Dienststellen unter Beilage der jeweiligen
Einzelabrechnungen der Budgets und Ergebnisübersichten sowie der
Budgetstatistiken inkl. Kennzahlen (Stand: 11.04.2022, bei Zentralbudgets
Stand: 21.04.2022) sind, einschließlich eines Inhaltsverzeichnisses, der
Beschlussvorlage beigefügt (Anlagen 1 bis 4). Die noch fehlenden Budgetberichte
für die Amtsbudgets 13020 „Integrationsbüro“, 13060 „BMPA/Projekt PFIF“, 50000
„Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten“ sowie 72000 „Marktamt“
und Sonderbudgets 50500 „SGB XII (überörtlicher Träger)“, 50510 „SGB XII
(örtlicher Träger)“, 50515 „Grundsicherung SGB XII“ sowie 50520
„Asyl/Bürgerkrieg“ werden zur Sitzung im September 2022 nachgereicht.
Die Abrechnungen der
Amts- und Unteramtsbudgets ergaben
Budgetfehlbeträge
von 6.875.186,40 €. sowie
Budgetüberschüsse
von 1.048.710,19 €.
Bei der Ermittlung
der Budgetergebnisse der Amts- und Unteramtsbudgets blieben die Planabweichungen
bei den Personalausgaben grundsätzlich unberücksichtigt. In Einzelfällen wurden
Personalausgaben bei der Budgetabrechnung positiv in Form von Gutschriften nach
den Grundsätzen der ab 01.01.2006 gültigen Leitlinien zur Aufstellung und zum
Vollzug des Haushalts im Rahmen der flächendeckenden Budgetierung der Stadt
Fürth (BuLiFü) berücksichtigt (siehe Nr. 7 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 BuLiFü). Die
(unvermeidbaren) „normalen“ Planabweichungen bei den Personalausgaben sowie die
nicht planbaren Ausgaben für Beihilfen u.ä. wurden budgettechnisch in den
Budgetabrechnungen als „nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen“ (als
Gut- oder Lastschrift) bzw. durch entsprechende Budgetkorrekturen erfasst und
haben insoweit – abschlusstechnisch – die Budgetergebnisse nicht beeinträchtigt.
Grundsätzliche Budgetberichtigungen waren zudem durch die internen
Leistungsverrechnungen der ITK-Leistungen sowie der Gebäudewirtschaft Fürth,
teilweise für Steuerforderungen (ohne Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher
Art (BgA) und für Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten notwendig. Diese
Berichtigungen sind in den betroffenen Budgets jeweils budgetneutral
durchgeführt worden, d.h. die Planabweichungen für die Ausgaben der
ITK-Leistungen, Gebäudebewirtschaftung, teilweise für Steuerforderungen (ohne
Umsatzsteuer) bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) und für
Verwaltungskostenanteile sowie kalk. Kosten haben das Budgetergebnis nicht
berührt.
3. Die
festgestellten Budgetüberschüsse 2021 sind im Rahmen des Rechnungsabschlusses
2021 in Höhe von 50 % (= 524.323,97 €) zugunsten des Gesamthaushalts
„eingeflossen“, d.h. sie verbesserten das Ergebnis beim Jahresabschluss 2021
gegenüber den Planungen. Die weiteren 50 % der Budgetüberschüsse wurden im Zuge
des Rechnungsabschlusses 2021 zunächst der allgemeinen Rücklage
zugeführt (= 524.324,15 €). Umsetzungsvorschlag
siehe Nr. 4.a).
Die
Budgetfehlbeträge 2021 wurden im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2021 für den
Gesamthaushalt zu Lasten der jeweiligen Amtsbudgets 2022 vorgetragen. Die
Budgetfehlbeträge haben damit den Gesamtrechnungsabschluss der Stadt für 2021
nicht belastet. Über die endgültige Behandlung dieser vorgetragenen
Budgetfehlbeträge ist zu entscheiden (siehe nachfolgende Nr. 4 b).
4. Hinsichtlich der
endgültigen Behandlung der Budgetergebnisse 2021 ist die Entscheidung
a) über die endgültige Höhe und Verteilung der
den Dienststellen verbleibenden Budgetüberschüsse in der allgemeinen Rücklage
sowie
b) über die nach 2022 vorgetragenen
Budgetfehlbeträge sowie über die ggfls. endgültig vom Gesamthaushalt zu
tragenden Budgetfehlbeträge zu treffen.
Zu a)
Die Verwaltung
schlägt vor, den im Rahmen des Jahresabschlusses 2021 der allgemeinen Rücklage
zunächst pauschal zugeführten Betrag in Höhe von 524.324,15 € (siehe unter 3.)
in voller Höhe zu verteilen. Der Betrag entspricht der in den Budgetleitlinien
grundsätzlich vorgesehenen Quote (50 % vom Budgetüberschuss).
Der aktuelle Stand
der sich danach ergebenen Budgetüberschüsse bzw. der danach aktualisierten
Stände der jeweiligen Budgetrücklagen ergibt sich aus der Anlage 7.
Zu b)
Die Finanzverwaltung
hält ausdrückliche Entscheidungen hinsichtlich folgender Fehlbeträge für geboten:
Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“ (= -569.665,58 €)
Unteramtsbudget 01020 „Sportservice“
Unterabschnitt 5511
„Metropolmarathon“ (=
-135.665,67 €)
Amtsbudget
13000 „Bürgermeister- und Presseamt“ (=
-216.187,51 €)
Unteramtsbudget
13060 „BMPA/Projekt PFIF“ (=
-338.983,68 €)
Amtsbudget 37000 „Brand- und
Katastrophenschutz“ (=
-496.650,63 €)
Amtsbudget 46000 „Theater“ (=
-1.953.589,11 €)
Amtsbudget 63000 „Bauaufsicht“ (=
-282.767,21 €)
Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und
Parkflächen“ (=
-1.211.514,53 €)
Amtsbudget 72000 „Marktamt“ (=
-1.122.963,22 €)
Amtsbudget 80000 „Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung“ (= -116.306,06 €)
In den übrigen
Fällen sollte es beim endgültigen Vortrag der festgestellten Budgetfehlbeträge
auf 2022 verbleiben.
Zu
Unteramtsbudget 01010 „Rf. I/Projektarbeit“:
Der Budgetfehlbetrag
2021 (= -569.666 €) resultiert hauptsächlich aus den zeitversetzten Abrufen der
Zuwendungsmittel der Projekte „Bildung integriert“, „Ganztagesangebot für
Übergangsklassen“, „Berufsintegrationsjahr“, „Neustart BVJ-k“ sowie „Förderung der
Geburtshilfe“ für das Jahr 2021.
Die ausstehenden
Mittel sind bereits in 2022 eingegangen bzw. werden demnächst eingehen.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Unteramtsbudget
01020 „Sportservice“, Unterabschnitt 5511 „Metropolmarathon“:
Der Fehlbetrag 2020
(= -135.666 €) für den Bereich „Metropolmarathon“ hat sich bereits von 2016 bis
2019 stetig aufgebaut. Lediglich in 2020 konnte dieser um 45.964 € (coronabedingt
ausgefallen und trotzdem teilweise Sponsoringeinnahmen) abgebaut werden. Auch
2021 ist der Metropolmarathon coronabedingt ausgefallen. Diesmal sind aber so
gut wie keine Einnahmen geflossen, aber doch einige Ausgaben, welches zu einem
operativen Fehlbetrag i.H.v. 7.896 € geführt hat.
In den letzten
Jahren wurden folgende Entscheidungen für eine anteilige städt. Finanzierung
des Metropolmarathons beschlossen:
Am 26.09.2018 hat
der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschlossen, dass das Kompensationsgebot der
Personalkosten „Projektleitung“ aufgehoben wird. D.h. die Personalkosten müssen
nicht mehr (können aber) über die Einnahmen zusätzlich finanziert werden.
Des Weiteren hat der
Finanz- und Verwaltungsausschuss am 20.09.2019 zusätzlich lfd. städt. Mittel i.H.v.
16.500 € für den nachhaltigen Metropolmarathon bewilligt.
Da auch das Jahr
2021 nicht repräsentativ ist und der Metropolmarathon ab 2023 gemeinsam mit
Nürnberg durchgeführt wird, wäre eine finanztechnische Entscheidung mit dem
Budgetabschluss 2022 sinnvoll.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
13000 „Bürgermeister- und Presseamt“:
Der Budgetfehlbetrag
2021 (= -216.188 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2020 nach 2021
vorgetragenen Budgetfehlbetrag (aus den Vorjahren) von 245.472 €. Dadurch
ergibt sich ein operativer Überschuss i.H.v. 29.284 €.
Im Bereich „INFÜ“
(StadtZeitung) sind weiterhin Mehrausgaben wie geplant entstanden. Diese konnten
2021 nur durch Minderausgaben in den Bereichen „Städtepartnerschaften“,
„Veranstaltungen“ und Steuerrückzahlungen aufgrund der Betriebsprüfung
aufgefangen werden.
In den Jahren 2009
bis 2012 hat das Bürgermeister- und Presseamt den aufgelaufenen Budgetfehlbetrag
aus den Jahren 2005 bis 2008 kontinuierlich abbaut. Diese Tendenz ist seit 2013
wieder rückläufig.
Trotzdem das Budget
zum Haushalt 2018 aufgestockt wurde, entstand ein operativer Fehlbetrag 2018
sowie auch 2019 und 2020. Erst in 2021 konnte wieder ein operativer Überschuss
erwirtschaftet werden. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu
Unteramtsbudget 13060 „BMPA/Projekt PFIF“:
Der Budgetfehlbetrag
2021 (= -338.984 €) resultiert aus den zeitversetzten Abrufen der
Zuwendungsmittel vom EHAP (Europäischer Hilfsfonds für die am Stärksten
benachteiligten Personen) und vom Bund. Das Förderprojekt ist Ende 2021
ausgelaufen. Die ausstehenden Fördermittel sind zum größten Teil bereits in
2022 eingegangen. Das Projekt wurde für 2022 auf städt. Kosten verlängert.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst weiterhin – wie geschehen – auf neue
Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
37000 „Brand- und Katastrophenschutz“
Der Budgetfehlbetrag
2021 (= -496.650 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2020 nach 2021
übertragenen Budgetfehlbetrag von 298.452 €. Der operative Fehlbetrag 2021
beträgt damit 198.198 € und resultiert aus Mindereinnahmen im Bereich
Sicherheitswachen (coronabedingt durch geringere Veranstaltungen) und
Mehrausgaben z.B. im Bereich Fahrzeuge sowie bei der Ausbildung
(Feuerwehrlehrgang), die durch Mehreinnahmen (Erstattungen von anderen an der
Ausbildung beteiligten Feuerwehren) nicht vollständig aufgefangen werden
konnte.
Zum Haushalt 2022
wurde im Bereich „Haltung Fahrzeuge“ die Ansätze etwas aufgestockt. Zusätzlich
erfolgte noch eine Mittelaufstockung für die Ausrüstung der Freiwilligen
Feuerwehren. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
46000 „Theater“:
Der Budgetfehlbetrag
2021 (= -1.953.589 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2020 nach 2021
vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 1.959.768 €. Damit ergibt sich ein
operativer Überschuss 2021 i.H.v. 6.179 €.
Coronabedingt war
auch 2021 der Theaterbetrieb nur bedingt durchführbar. Die dadurch entstandenen
geringeren Personal- und Sachausgaben sowie zusätzliche Förderzuschüsse u.Ä.
vom Bund als auch durch den erhöhten Landeszuschuss konnten die Mindereinnahmen
aufgefangen. Eine Planung und Prognose ist momentan pandemiebedingt schwierig.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst
weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
63000 „Bauaufsicht“:
Der Budgetfehlbetrag 2021 (= -282.767 €) beinhaltet einen aus der Budgetabrechnung 2020 nach 2021
vorgetragenen Budgetfehlbetrag i.H.v. 618.885 €. Dadurch ergibt sich ein
operativer Überschuss i.H.v. 336.118,30 €.
Das Einnahmevolumen ist von Jahr zu Jahr sehr schwankend (da
von der Baukonjunktur abhängig) und damit eine Anpassung der Ansätze schwer
planbar. Der Einnahmeansatz wurde zum Haushalt 2021 nochmals um 100.000 €
reduziert. Die Einnahmesituation war 2021, bedingt durch einige Großprojekte,
sehr gut, sodass ein Teil des Fehlbetrages der Vorjahre aufgefangen werden
konnte. Die weitere finanzielle Entwicklung bleibt abzuwarten.
Zu
Unteramtsbudget 66200 „Straßen, Brücken und Parkflächen“
Der Budgetfehlbetrag
2021 (= -1.122.963 €, operativ für 2021 = -543.262 €) resultiert hauptsächlich
aus Mehrausgaben für Unterhalt von Straßen und Verkehrssicherungsanlagen sowie
Fahrzeugkosten und sonstiger Betriebsaufwand. Eine Ansatzanpassung im Bereich
der Straßenreinigung im Zusammenhang mit dem Sonderbudget 66500
„Straßenreinigung“ sowie in den Bereichen Straßenunterhalt und
Verkehrssicherungsanlagen wurde zum Haushalt 2022 umgesetzt. Die weitere
Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag zunächst – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
72000 „Marktamt“:
Der Budgetfehlbetrag
2021 (= -1.084.605 €, operativ für 2021: -38.358 €) resultiert hauptsächlich
aus Mehrausgaben bei der Veranstaltung Weihnachtsmarkt (wurde kurzfristig
coronabedingt abgesagt) sowie beim neuen Wochenmarkt, welche durch
Minderausgaben der nicht stattgefundenen Michaelis-Kirchweih mit
Erntedankfestzug und weiteren Veranstaltungen aufgefangen wurden.
Mit der
Haushaltsplanaufstellung 2014 wurden die Ansätze nach den tatsächlichen
Gegebenheiten angepasst. Dieser festgesteckte Finanzrahmen konnte 2014 und 2015
(geringer Fehlbetrag) weitgehend eingehalten werden. Seit 2016 sind die
Ausgaben, gerade für die Veranstaltungen Michaelis-Kirchweih und
Weihnachtsmarkt, weiter erheblich angestiegen. Zum Haushalt 2017 und 2019 wurde
das Budget für das neue Sicherheitskonzept jeweils nochmals verstärkt (2017:
40.000 €, 2019: 44.500 €). Zusätzlich erfolgte in den letzten Jahren
unterjährige Mittelbereitstellungen größtenteils ebenfalls für das
Sicherheitskonzept Michaelis-Kirchweih (2016: 86.000 €, 2017: ca. 160.000 €,
2018: ca. 311.000 € inkl. verlängerte Kirchweih Jubiläum 2018, Eislaufbahn und
Modellbauausstellung, 2019: 20.000 € für Eislaufbahn und Weihnachtspyramide).
Eine finanzielle
Überprüfung sollte zum Haushaltsplan 2022 vorgenommen werden, war aber aufgrund
von zeitlichen Engpässen der Fachdienststelle nicht möglich gewesen. Dieser
zeitliche Engpass zeichnet sich auch zur Haushaltsplanaufstellung 2023 ab.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Zu Amtsbudget
80000 „Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung“:
Der Budgetfehlbetrag
2021 (= -116.306 €, operativ für 2021 = -35.633 €) resultiert hauptsächlich
aufgrund von noch ausstehenden Projektfördermitteln sowie Mehrausgaben im
Bereich Messen. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Rf. II empfiehlt
deshalb, den Budgetfehlbetrag weiterhin – wie geschehen – auf neue Rechnung vortragen zu lassen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1. Inhaltsverzeichnis
2. Budgetberichte 2022 – Amts- und Unteramtsbudgets
3. Budgetberichte 2022 – Sonderbudgets
4. Budgetberichte 2022 – Zentralbudgets
5. Übersicht „Budgetabschlüsse Amts-/Unteramtsbudgets 2021“
6. Übersicht „Projektmittelüberträge von 2021 nach 2022“
7. Übersicht „Budgetrücklagen“