Der Finanz- und
Verwaltungsausschuss beschließt, weitere überplanmäßigen Mittel bei HHSt.
1100.6550.0000 i.H.v. 104.000,00 Euro für die Vergabe einer neuen
Grundwassersanierungsanlage zur Verfügung zu stellen. |
Im
Zuge der Schadensabwehrmaßnahme für einen Teil der Trinkwasserversorgung der
Stadt Fürth an der Amalienstraße / Dambacher Straße in Fürth wird seit Anfang
März 1991 mit LHKW belastetes Grundwasser (Hauptschadenszentrums und Dimension bislang unbekannt)
aus zwei Förderbrunnen über eine Grundwasserreinigungsanlage gereinigt und
anschließend in die Rednitz eingeleitet.
Die LHKW-Grundwassersanierung
ist eine sicherheitsrechtliche Tatmaßnahme nach Art. 7 Abs. 3 LStVG
(Gefahrenabwehr zum Schutz der Trinkwasserbrunnen der infra fürth gmbh).
Der Betrieb der bestehenden
Anlage ist aufgrund ihres hohen Alters und desolaten Zustands (Anlagentechnik
und Komponentenzustand) mittlerweile mit hohen Wartungsaufwänden und dem Risiko
eines Komplettausfalls verbunden. Aus diesem Grund soll die bestehende
Sanierungsanlage durch eine neue Anlage ersetzt werden, um die
Aufrechterhaltung der Grundwasserreinigungs- bzw. der Sicherungsmaßnahme
weiterhin gewährleisten zu können. Für den
Anlagenneubau (Kosten ca. 130.000 €, davon wurden 26.593,35 € bereits zur
Verfügung gestellt) soll eine öffentliche Ausschreibung durch die Stadt Fürth
stattfinden. Aufgrund der aktuell angespannten Marktlage, basierend auf
den Auswirkungen der Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine, unterliegen die
Preise für die Neuerrichtung einer Grundwasserreinigungsanlage extremen
Preisentwicklungen und unvorhersehbaren Schwankungen auf den Beschaffungs- und
Energiemärkten.
Die Brisanz der Situation lässt
sich anhand der Ereignisse innerhalb der letzten Monate klar aufzeigen. Bei im
Abstrom gelegenen gewerblichen Brauchwasserbrunnen traten alarmierend hohe
LHKW-Werte in deutlich steigender Tendenz auf, wodurch die Grundwasserförderung
an einigen dieser Brunnen abgeschaltet werden musste. Die Umstände legen nahe,
dass die Abstromsicherung, bedingt durch die weiterhin sinkenden
Förderleistungen aufgrund der veralteten Anlagentechnik/-konzeption sowie der
Ablagerungen durch natürlich vorkommende Mangankonzentrationen im Grundwasser
im Inneren der Leitungen und Anlagenteile nicht zufriedenstellend gewährleistet
ist. Daher sollte, auf gutachterliche Empfehlung des Sachverständigen hin,
dringend zeitnah eine Grunderneuerung mit Neuauslegung der Anlage durchgeführt
werden, um die Abstromsicherung insbesondere für die im weiteren Abstrom
liegende Trinkwasserversorgung zuverlässig gewährleisten zu können.
Im Übrigen wird auf den Mittelbereitstellungsantrag in der Anlage verwiesen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
130.000 € |
|
nein |
x |
ja |
In unveränderter Höhe € |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
|
ja |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Antrag auf überplanmäßige Mittel