Betreff
Grundwassersanierung Dambacher Str. / Amalienstr.; Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei HHSt. 1100.6550.0000
Vorlage
OA/0536/2022
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, weitere überplanmäßigen Mittel bei HHSt. 1100.6550.0000 i.H.v. 104.000,00 Euro für die Vergabe einer neuen Grundwassersanierungsanlage zur Verfügung zu stellen.

 


Im Zuge der Schadensabwehrmaßnahme für einen Teil der Trinkwasserversorgung der Stadt Fürth an der Amalienstraße / Dambacher Straße in Fürth wird seit Anfang März 1991 mit LHKW belastetes Grundwasser (Hauptschadenszentrums und Dimension bislang unbekannt) aus zwei Förderbrunnen über eine Grundwasserreinigungsanlage gereinigt und anschließend in die Rednitz eingeleitet.

 

Die LHKW-Grundwassersanierung ist eine sicherheitsrechtliche Tatmaßnahme nach Art. 7 Abs. 3 LStVG (Gefahrenabwehr zum Schutz der Trinkwasserbrunnen der infra fürth gmbh).

 

Der Betrieb der bestehenden Anlage ist aufgrund ihres hohen Alters und desolaten Zustands (Anlagentechnik und Komponentenzustand) mittlerweile mit hohen Wartungsaufwänden und dem Risiko eines Komplettausfalls verbunden. Aus diesem Grund soll die bestehende Sanierungsanlage durch eine neue Anlage ersetzt werden, um die Aufrechterhaltung der Grundwasserreinigungs- bzw. der Sicherungsmaßnahme weiterhin gewährleisten zu können. Für den Anlagenneubau (Kosten ca. 130.000 €, davon wurden 26.593,35 € bereits zur Verfügung gestellt) soll eine öffentliche Ausschreibung durch die Stadt Fürth stattfinden. Aufgrund der aktuell angespannten Marktlage, basierend auf den Auswirkungen der Pandemie sowie des Krieges in der Ukraine, unterliegen die Preise für die Neuerrichtung einer Grundwasserreinigungsanlage extremen Preisentwicklungen und unvorhersehbaren Schwankungen auf den Beschaffungs- und Energiemärkten.

 

Die Brisanz der Situation lässt sich anhand der Ereignisse innerhalb der letzten Monate klar aufzeigen. Bei im Abstrom gelegenen gewerblichen Brauchwasserbrunnen traten alarmierend hohe LHKW-Werte in deutlich steigender Tendenz auf, wodurch die Grundwasserförderung an einigen dieser Brunnen abgeschaltet werden musste. Die Umstände legen nahe, dass die Abstromsicherung, bedingt durch die weiterhin sinkenden Förderleistungen aufgrund der veralteten Anlagentechnik/-konzeption sowie der Ablagerungen durch natürlich vorkommende Mangankonzentrationen im Grundwasser im Inneren der Leitungen und Anlagenteile nicht zufriedenstellend gewährleistet ist. Daher sollte, auf gutachterliche Empfehlung des Sachverständigen hin, dringend zeitnah eine Grunderneuerung mit Neuauslegung der Anlage durchgeführt werden, um die Abstromsicherung insbesondere für die im weiteren Abstrom liegende Trinkwasserversorgung zuverlässig gewährleisten zu können.

 

Im Übrigen wird auf den Mittelbereitstellungsantrag in der Anlage verwiesen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

130.000

 

nein

x

ja

In unveränderter Höhe

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Antrag auf überplanmäßige Mittel