Betreff
Abweichung der Verpflichtung zur Stellplatzablöse von 5 Kfz., 1 Andienfahrzeug, 1 motorisiertes Zweirad, Moststraße 34, Flur-Nr. 1126
Vorlage
BaF/0113/2022
Aktenzeichen
2022/2858/602/VG/01
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bauausschuss stimmt an dieser Stelle der beantragten Abweichung der Verpflichtung zur Stellplatzablöse von 5 Kfz., 1 Andienfahrzeug, 1 motorisiertes Zweirad, Moststraße 34, Flur-Nr. 1126.

 


Zu dem in der Dr. Konrad-Adenauer-Anlage befindlichen Milchhäuschen ist eine Freischankfläche beantragt.

Bei der ca. 65 m² großen Freischankfläche sind insgesamt 54 Sitzplätze (50 Stühle + 4 Liegestühle vorgesehen.

Hier werden im Straßenverkauf und in Selbstbedienung warme und kalte Getränke sowie kleinere warme und kalte Snakes, Kuchen und Speiseeis angeboten. Die Snakes werden in einer externen Küche zubereitet (ca. 80 m Entfernung) und zu Fuß angeliefert. Auch die Getränke und Verkaufswaren werden zu Fuß mit einem Handwagen zum Milchhäuschen gebracht.

 

Durch die Nutzung der Freischankfläche entstehen gem. Stellplatzsatzung ein Stellplatzmehrbedarf von 5 Kfz., 1 Lkw-Stellplatz für ein Andienfahrzeug, 1 Abstellplatz für ein motorisiertes Zweirad sowie 4 Abstellplätze für Fahrräder. Lediglich die Fahrräder können auf dem Gelände beim Milchhäusla nachgewiesen werden.

 

Da sich in der Nähe des Milchhäuschens keine ausgewiesene Stellplatzfläche zur Andienung befindet und die Belieferung aus dem nahegelegenen Babylonkino zu Fuß erfolgt, beantragt der Antragsteller die Abweichung von der Ablöse des Andienstellplatzes.

 

Beim Milchhäuschen und dessen Freischankfläche besteht die Kundschaft im Wesentlichen aus Laufkundschaft von der Fußgängerzone, Innenstadt und Hauptbahnhof sowie aus Nutzern und Begleitpersonen des nahegelegenen Spielplatzes. Die Gäste fahren nicht mit dem Kfz. oder einem motorisierten Zweirad zum Milchhäuschen, sondern kommen per Pedes oder mit dem Fahrrad. Aus diesen Gründen wird auch hiervon je eine Abweichung beantragt.

 

Das bauplanungsrechtliche Einvernehmen durch das Stadtplanungsamt wurde erteilt. Auch das Grünflächenamt hat der Nutzung der Freischankfläche in der Dr. Konrad-Adenauer-Anlage zugestimmt. Die Bauaufsicht stimmt den beantragten Abweichungen ebenfalls zu.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan