Betreff
Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Stadt Fürth - Änderung der Sicherheitsbeiratssatzung
Vorlage
OA/0538/2022
Aktenzeichen
III/OA
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt den Erlass der beigefügten Satzung zur Änderung der Sicherheitsbeiratssatzung.


Die Gleichstellungsstelle ist an das Referat III herangetreten und hat Überlegungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Stadt Fürth vorgestellt.

 

Anlass und Inhalt der Istanbul-Konvention (IK)[1]:

In der Europäischen Union haben ein Fünftel bis ein Viertel aller Frauen schon mindestens einmal im Leben physische Gewalt erlebt. Täter waren meistens Männer aus dem direkten Umfeld der Betroffenen.

Der Europarat hat deshalb 2011 die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Die Zielsetzung der Konvention in Art. 1a lautet: "Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen." Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention in Istanbul (daher der umgangssprachliche Name Istanbul-Konvention) unterzeichnet und 34 davon (auch die Bundesrepublik Deutschland) haben sie inzwischen ratifiziert.

Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, offensiv gegen alle Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen vorzugehen (ganzheitliche Gewaltschutzstrategie). Einen besonderen Fokus legt die IK zudem auf häusliche Gewalt.

 

Die Vertragsstaaten sind im Rahmen der ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie u.a. verpflichtet, durch Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit zur Gewaltprävention beizutragen. Ein Mittel, um diese Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung vorzunehmen ist die Einrichtung von sogen. Präventionsräten in den Städten.

 

In der Stadt Fürth wurde im Jahr 1996 ein Sicherheitsbeirat eingerichtet. Der Sicherheitsbeirat hat die Aufgabe, den Stadtrat und die Stadtverwaltung in kriminalpräventiven Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit zu beraten. Er soll insbesondere kriminalitätsbegünstigende Umstände im örtlichen Bereich erkennen und Möglichkeiten zu deren Beseitigung vorschlagen. Weiter soll der Sicherheitsbeirat Aktionen anregen, um die Bürgerschaft für Angelegenheiten der Kriminalprävention zu sensibilisieren, deren Sicherheitsgefühl zu stärken und die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung bei der präventiven Verbrechensbekämpfung zu fördern (§ 1 Abs. 2 und 3 der Sicherheitsbeiratssatzung, Ortsrecht Nr. 33-16). Der Begriff der öffentlichen Sicherheit umfasst nach allgemein anerkannter Definition die Unversehrtheit der objektiven Rechtsordnung, mithin auch die darin enthaltenen subjektiven Rechte sowie die individuellen Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder auch Freiheit.

 

Mit dieser Aufgabenstellung entspricht der Sicherheitsbeirat dem oben genannten Präventionsrat, die Stadt Fürth erfüllt also insoweit bereits die entsprechende Anforderung der IK. In der weiteren Arbeit des Sicherheitsbeirates ist nun vorgesehen, dem Themenfeld Gewalt an Frauen und Mädchen breiteren Raum als bisher einzuräumen. Die Gleichstellungsstelle wird daher zukünftig als sachkundige Person zu den Sitzungen eingeladen und mit ihrer Expertise die relevanten Themen im Gremium vortragen. Durch die Gleichstellungsstelle wurde auch angeregt, zur Verdeutlichung dieser Aufgabenstellung im Sinne der IK den Sicherheitsbeirat umzubenennen in „Präventionsrat“ oder „Sicherheits- und Präventionsrat“.

 

In seiner Sitzung vom 19.05.2022 hat sich der Sicherheitsbeirat mit der Frage einer Umbenennung des Gremiums befasst. Die Haltung des Gremiums hierzu war eher uneinheitlich, mit einer leichten Tendenz zu Gunsten einer Umbenennung des Gremiums. Klar hat sich der Beirat insoweit positioniert, als im Fall einer Umbenennung das Wort „Sicherheit“ weiterhin im Namen enthalten sein soll. Der Sicherheitsbeirat plädierte daher, sollte sich die Stadt Fürth zu einer Umbenennung entschließen, für „Sicherheits- und Präventionsrat“ als neuen Namen des Gremiums.

 

Die Verwaltung teilt dieses Votum des Sicherheitsbeirates und schlägt dessen Umbenennung in „Sicherheits- und Präventionsrat“ vor. Die Umbenennung erfolgt durch die Änderung der Sicherheitsbeiratssatzung. Zudem wird eine redaktionelle Änderung der Satzung vorgeschlagen, bei welcher die geänderten Bezeichnungen des Referates III sowie des früheren Ordnungsamtes berücksichtigt werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Änderungssatzung

Synopse