Betreff
Anpassung der Pauschale für bewegliches Anlagevermögen für Schulen
Vorlage
SchvA/0480/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Anpassung der Pauschale für bewegliches Anlagevermögen für Schulen von jährlich 125.000 € auf 200.000 €. 


Die Pauschale für bewegliches Anlagevermögen iHv. 125.000 € für Schulen wurde seit sehr vielen Jahren nicht angepasst. Aus dieser Pauschale werden alle Neu- und Ersatzbeschaffungen ab einer Wertgrenze von 800 € für die Grund- und Mittelschulen, der Förderzentren, und aller anderen weiterführenden Schulen und die Berufsfachschule für Kinderpflege finanziert (Möbel, Tafeln, Fachraumausstattungen usw). Die Schülerzahlen und besonders die zu betreuenden Schüler*innen steigen, für diese sind Beschaffungen auch sehr kurzfristig zu tätigen (wie Ausstattung der Modulgebäude, jetzt in zweiter Runde, Einrichtung der Mensa an der GS Hans-Sachs-Straße, die Einrichtung der OGTS der GS Schwabacher Straße im ehemaligen Sparkassengebäude, die Einrichtung der OGTS in der Zedernschule und der Umzug der OGTS in die Räume des Hortes an der GS Friedrich-Ebert-Str.). Auch ist ein Investitionstau in sicherheitsrelevanten Bereichen, z.B.in den Werkräumen mancher Schulen aufgelaufen, der nun Zug um Zug aufzuarbeiten ist.

 

Das Schulverwaltungsamt hat vor für einen Teil der Anschaffungen einen Rahmenvertrag "Schulmobiliar" nach den städtischen Vergaberichtlinien auszuschreiben. Dazu wurde eine realistische Großordnung aus den letzten Jahren ermittelt. Der Rahmenvertrag soll auf max. vier Jahre mit einem Auftragsvolumen von 1.250.000 € abgeschlossen werden, um auch kurzfristig für die Entwicklungen im Bereich von Erweiterungen von Schul- und Betreuungsräumen handlungsfähig zu sein.

 

Dennoch wird dieses Vorgehen nicht alle kommenden Investitionen abdecken (exemplarisch sind zu nennen, die Einrichtung des "Investorengebäudes" an der GS Soldnerstraße, die Anmietungen für das Heinrich-Schliemann-Gymnasiums bzw. das vierte Gymnasium, Werkraumertüchtigung).

 

Auf die Beschlussvorlage SchvA/0472/2022 (Aufteilung der Vermögenspauschale 2022; überarbeiteter Berechnungsschlüssel) wird zusätzlich hingewiesen.  


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

75.000

 

nein

X

ja

75.000

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 9351.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: