Betreff
Festlegungen für den Smart-City-Beraterkreis
Vorlage
BMPA/0960/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Mitglieder des Smart-City-Beraterkreises (2. BM, 3. BM, Rf. II, Rf. V, Rf. VI, infra, BMPA/AL sowie je eine Vertretung aus den Fraktionen) werden um Rf. III und Rf. IV erweitert.

 

Der Personalrat wird in mitwirkender Funktion zum Beraterkreis geladen.


Aufgabenorientierte Erweiterung

 

Bereits mit der Beschlussfassung am 21.04.2021 wurden für den Bereich Smart-City exemplarisch die Handlungsfelder Wirtschaft, Infrastruktur, Mobilität, Bildung, Gesundheit, Umwelt, Kultur und Freizeit, Stadtentwicklung sowie politische Partizipation genannt.

 

Dies lässt erkennen, dass das Arbeitsfeld des Smart-City-Beraterkreises ein interdisziplinäres ist, welches sich auf diverse Aufgabenbereiche der Stadt Fürth und alle Referate auswirken kann. Deshalb scheint es sinnvoll zu sein, alle beteiligten Bereiche frühzeitig in den Arbeitsprozess miteinzubeziehen. 

 

 

Referat III:

Aufgrund der zu erwartenden Schnittpunkte des Smart-City-Beraterkreises (z.B. in den Bereichen Umwelt und Verkehr) ist das Rf. III ebenfalls in den Beraterkreis mit aufzunehmen.

 

Referat IV:

Ebenso verhält es sich beim Referat IV (z.B. in den Bereichen Kultur und Freizeit), weshalb dieses ebenfalls in den Beraterkreis mit aufzunehmen ist.

 

 

Personalrat:

Da es zudem absehbar ist, dass einige Handlungsfelder des Smart-City Beraterkreises und die daraus resultierenden Projekte den Dienstbetrieb der Beschäftigten der Stadt Fürth beeinflussen werden, soll der Personalrat beratend am Beraterkreis teilnehmen können. Durch die frühzeitige Beteiligung des Personalrats soll auch dessen Mitwirkungsrecht bei der Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und bei Maßnahmen zur Erleichterung von Arbeitsabläufen (vgl. Art. 76 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 Alt. 2 Bayerisches Personalvertretungsgesetz) Rechnung getragen werden.

 

Benennung der Mitglieder und erste Sitzung

 

Damit der Smart-City-Beraterkreis tätig werden kann, ist es notwendig, dass die Mitglieder ihre Vertreter für den Beraterkreis benennen.

 

Die Fraktionen wurden aufgefordert bis zum 15.10.2022 ihre Mitglieder samt einer Stellvertretung zu benennen.

 

Die erste Sitzung soll noch im Herbst 2022 stattfinden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: