Betreff
Inobhutnahmen - Aktuelle Situation
Vorlage
JgA/0597/2022
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Ausschuss nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis.


Mit Inobhutnahmen nimmt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sein gesetzliches Wächteramt aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG wahr, indem es im Sinne des Kinderschutzes (§ 8a Abs. 3 S. 2 SGB VIII) sozialpädagogische Krisenintervention betreibt.

Die akuten Gefährdungen für das Kindeswohl liegen dabei zumeist in der familiären Situation / im Umfeld begründet. Häufig besteht akute Suizidgefahr, andererseits gehen auch Fremdgefährdungen (z. B. Straßenverkehrsgefährdung, gewalttätige Attacken) von den in Obhut zu nehmenden Kindern/Jugendlichen aus.


Es handelt sich ausnahmslos um prekäre Situationen, die unverzügliche Maßnahmen (nämlich die vorübergehende Unterbringung auf geeigneten „Inobhutnahme-Plätzen“) erfordern. Die Jugendämter haben hier eine gesetzlich verankerte Garantenstellung, die sie zur Vorhaltung benötigter Kapazitäten von Inobhutnahmestellen, aber auch regulären Wohngruppen, verpflichtet.

 

Jährlich werden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zwischen 40 und 70 Kinder in Obhut genommen. Diese Anzahl schwankt jährlich stark. 2021 wurden für Inobhutnahmen (ohne UmAs) 476.000 € ausgegeben.

Daher haben das Fürther Jugendamt sowie 12 weitere Jugendämter in der Region im Jahr 2014 eine Zweckvereinbarung mit der Stadt Nürnberg abgeschlossen, um die zeitlich lückenlose Erreichbarkeit und Unterbringungsmöglichkeit über die Jugendschutzstelle in Nürnberg, Reutersbrunnenstraße, sicher zu stellen.

Bereits seit dem Frühjahr 2022 reichen dort die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Möglichkeiten der Betreuung nicht mehr aus. Die Kapazitäten der Kinderschutzstelle sind permanent erschöpft – den kooperierenden Jugendämtern werden häufig keine Inobhutnahmen mehr ermöglicht.

Ursachen:
Der Krieg in der Ukraine und weitere Krisenherde in Afghanistan und Syrien führen zu einer erhöhten Anzahl von eingereisten unbegleiteten Jugendlichen.
Psychische pandemiebedingte Belastungen sind bei vielen Familien sichtbar geworden und führen weiterhin vermehrt zu Herausnahmen.
Bei der bisher immer aufnahmebereiten Jugendschutzstelle Nürnberg (KJND) fehlt zusätzlich der „Abfluss“ in reguläre Wohngruppen. Es stehen in diesen Wohngruppen aufgrund des Personal- und Fachkräftemangels in der Region weniger Plätze zur Verfügung.


Die Situation wird aus allen Regierungsbezirken als gleichermaßen prekär geschildert.

Auswirkungen:
Der Bezirkssozialdienst (BSD) kann nur unter erschwerten Bedingungen tätig werden. Unverzügliche Inobhutnahmen, die bisher in Nürnberg stattfinden konnten, mussten zuletzt in Thüringen, Bamberg oder Bayreuth erfolgen. Unter akutem Handlungsdruck müssen BSD-Mitarbeiter derzeit oft eine Vielzahl von Einrichtungen in ganz Mittelfranken abfragen, um einen Platz zu finden. Die Arbeitssituation des BSD ist deshalb aktuell sehr angespannt.

Lösungsansätze:
Die mittelfränkischen Jugendämter im Umkreis befinden sich im stetigen Austausch, um gemeinsame Lösungen zu realisieren.

 

In Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht, der Regierung von Mittelfranken, und 2 freien Trägern der Jugendhilfe wurde kurzfristig eine Notaufnahmestelle mit 8 Plätzen in Zirndorf geschaffen. Es wurde in Kooperation mit dem Kinder- und Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) eine UmA-Wohngruppe für weitere 8 männliche Jugendliche ab 01.08.2022 in der Fürther Innenstadt an den Start gebracht. Diese Gruppen waren bereits mit Betriebsbeginn voll belegt. Aktuell wurde dem Jugendamt Fürth eine weitere Immobilie angeboten. Eine erste Begehung stimmt uns zuversichtlich, auch hier eine neue Inobhutnahmestelle gemeinsame mit dem KJHZ innerhalb weniger Monate zu eröffnen. Die Heimaufsicht der Regierung von Mittelfranken signalisierte dahingehend Unterstützung. Das gleiche gilt für aktuelle kurzfristige Überbelegungen in den in Fürth vorhandenen Wohngruppen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass die derzeitige Situation längerfristig Bestand hat. Wie in einer Besprechung mit der Bayer. Staatsregierung signalisiert wurde ist darüber hinaus mit hohen Zuzügen von unbegleiteten Minderjährigen zu rechnen.


Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien forciert seine Bemühungen, gemeinsam mit den benachbarten Jugendämtern jede Möglichkeit zu ergreifen, um dauerhaft den prekären Istzustand zu überwinden.




Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

Nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: