Betreff
Ligusterweg: Feuerwehr-Bypass zur Unterfarrnbacher Straße - Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/0419/2022
Aktenzeichen
0578
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur Errichtung des Feuerwehr-Bypasses zwischen dem Ligusterweg und der Unterfarrnbacher Straße.


Bisherige Planungen, Beschlusslage

Feuerwehrgerätehaus

An der Wendeschleife am westlichen Ende des Ligusterweges wurde von Oktober 2020 (Spatenstich) bis Mai 2022 (Einweihung) das neue Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Fürth-Unterfarrnbach durch die Gebäudewirtschaft Fürth errichtet.

Bypass

Mit der Errichtung des nun geplanten Bypasses können (in Verbindung mit dem Gebäudeneubau) die Ausrückzeiten der Wehr deutlich reduziert werden. Nördlich gelegene Teile des Einsatzgebietes, u. a. die Gewerbeflächen an der Hafenstraße können so künftig schneller erreicht werden.

Die Vorplanung zum Projekt wurde vom Stadtplanungsamt, Abteilung Verkehrsplanung durchgeführt. Am 22.12.2021 erfolgte eine Instruktion durch SpA/Vpl, darin enthalten war neben dem nun gegenständlichen Bypass auch die Errichtung eines Gehweges (mit Verbreiterung der Wendeschleife) entlang des neuen Feuerwehrgerätehauses im Vorgriff auf eine Gehwegfortsetzung an der Nordseite des Ligusterweges Richtung östlicher Unterfarrnbacher Straße.

Im Baureferat (Ref. V mit Amtsleitungen) wurde dann entschieden, zunächst nur den Bypass für die Einsatzfahrzeuge zu errichten, die Herstellung der Fußgängeranlagen/Nebenflächen soll Gegenstand eines späteren Gesamtprojektes sein. Es wurde festgelegt, trotz zweistufiger Umsetzung auch die Gehwegplanung bereits dem Gremium vorzulegen, um auch die Planungen im Bereich des Gerätehauses aufzuzeigen und für diese bereits eine Genehmigung zu erhalten.

Dies wurde von SpA veranlasst, die Vorplanung "Ausbau Wendeschleife Ligusterweg i. V. mit Neubau FFW Unterfarrnbach" wurde am 06.04.2022 im Bau- und Werkausschuss beschlossen. Bestandteil des Beschlussvorschlages war bereits die genannte Realisierung in zwei Teilschritten mit der Anpassung der Wendeschleife und der Errichtung des Gehwegs in einem zweiten Schritt.

Geplante Maßnahme

Lage

Es ist geplant, eine Überfahrt vom Ligusterweg zur Unterfarrnbacher Straße mit einer Breite von 4,0 m zu errichten. Die Überfahrt wird an der Stelle errichtet, an welcher derzeit der Gehweg der Unterfarrnbacher Straße in den Ligusterweg abbiegt. In ihrem weiteren Verlauf Richtung Osten ist die Unterfarrnbacher Straße landstraßenmäßig ohne Gehweg ausgebaut.

Die Benutzung dieses Bypasses soll nur den Fahrzeugen der Feuerwehr und nur aus Richtung der Wendeschleife zur Unterfarrnbacher Straße rechtseinbiegend gestattet werden (Beschilderung „Verbot für Fahrzeuge aller Art/Einsatzfahrzeuge frei“ aus Richtung Ligusterweg, „Verbot der Einfahrt/Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ aus Richtung Unterfarrnbacher Straße). Die Anordnung erfolgt durch das Straßenverkehrsamt, die Verkehrsführung ist mit dem Amt für Brand und Katastrophenschutz abgestimmt.

Aufbau

Die Verkehrsbelastung des Bypasses ist untergeordnet, es findet jedoch nahezu ausschließlich spurfahrender Schwerverkehr statt, die Längsneigung ist relativ hoch. Die Unterfarrnbacher Straße entspricht in ihrem Aufbau etwa der Belastungsklasse Bk1,0 nach RStO 12, der Ligusterweg etwa Bk0,3. Die Wendeanlage im Ligusterweg wäre damit bereits in Bk1,0 zu dimensionieren.

Aufgrund der gegebenen Randbedingungen wird für den Bypass ebenfalls die Belastungsklasse Bk1,0 nach RStO 12 gewählt:

    4 cm   Asphaltdeckschicht AC 11 D S
  14 cm   Asphalttragschicht AC 32 T S
  42 cm   Frostschutzschicht 0/45 mm
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  60 cm   Gesamtoberbau

Für den Profilausgleich der Wendeanlage wird ein Aufbau wie im Bestand gewählt:

    4 cm   Asphaltdeckschicht AC 11 D S
  10 cm   Asphalttragschicht AC 32 T S
              Frostschutzschicht als Profilausgleich

Barrierefreiheit

Zur Führung von Blinden und Sehbehinderten werden an der neuen Ausfahrt (ungesicherte Querung) beiderseits auf dem Gehweg Richtungsfelder angeordnet, welche die Laufrichtung mittels Rippenstruktur anzeigen. Die Abgrenzung zu den beiden nebenliegenden Grünflächen erfolgt jeweils mittels Hochborden, Anschlag je 10 cm. Tastbare Führungen gegen ein seitliches Abkommen (etwa in Laufrichtung) zur Wendeanlage bzw. zur Unterfarrnbacher Straße sind jeweils über die Kanten Tiefbord/Einzeiler (3 cm) gegeben.

Um den bestehenden Höhenunterschied von ca. 50 cm zwischen der Unterfarrnbacher Straße (höherliegend) und der Wendeanlage (tieferliegend) mit einer Neigung von höchstens 6 % zu überbrücken (Barrierefreiheit für den Fußgängerverkehr), erfolgt an der Wendeanlage auf einer Breite von ca. 4,0 m ein Profil- bzw. Höhenausgleich einschl. Deckenbau.

 

Kosten

Die Kosten für den Bypass einschl. des Profilausgleichs an der Wendeanlage belaufen sich auf ca. 47.000 € brutto.

Zeitplan

Es ist geplant, die Maßnahme noch im Jahr 2022, voraussichtlich ab November umzusetzen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

47.000

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9597

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan, Regelquerschnitt