Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt
zustimmend Kenntnis von der Einrichtung der verkürzten Anschlussbetreuung an
der GS Rosenstraße ab dem Schuljahr 2022/2023.
Mit Beginn des Schuljahres
2007/2008 wurde durch die Landeskirchliche Gemeinschaft (LKG) für Schüler*innen
der gebundenen Ganztagsschule an der GS Rosenstraße am Freitagnachmittag ein
Betreuungsangebot mit Mittagsverpflegung angeboten. Rund 20 Schüler*innen
nahmen dieses Angebot in Räumen der LKG an. Hierfür wurde ein Mietausfall für
die Erdgeschosswohnung in der Rosenstraße von 450,-- €/mtl. von SchvA
entrichtet.
Nach Mitteilung der LKG wird diese Maßnahme nunmehr mit Schuljahresende
2021/2022 beendet.
In einem gemeinsamen Gespräch
mit der Schulleitung und der Teamleitung des Ganztages wurde nun überlegt, wie
die Betreuung weiter erfolgen könnte.
Grundsätzlich wird weiterhin
ein Betreuungsbedarf von der Schulleitung nur für den Freitagnachmittag gesehen.
Die gebundene Ganztagsschule wird für die Schüler*innen der ersten beiden
Klasse bis 15 Uhr, für die Schüler*innen der 3. u. 4. Klasse bis 15:30 Uhr
angeboten. Schüler*innen die ein zusätzliches Betreuungsangebot benötigen
besuchen nicht die Ganztagsschule und werden in den Zeiten nach dem Unterricht
durch die umliegenden Horte aufgefangen. Diese Lösung ist für alle Beteiligte
bewährt und hier sollte auch keine Konkurrenzsituation geschaffen werden, indem
nunmehr die herkömmliche Anschlussbetreuung, vergleichbar an den offenen
Ganztagsschulen, mit einer Betreuung von Mo-Do im Anschluss an die Schule bis
17 Uhr, angeboten wird.
Konkret soll nun deshalb ein
Angebot am Freitag von Unterrichtsschluss bis 15 Uhr geschaffen werden.
Räumlich kann die vorhandene Mensa im I. OG und zwei Räume im II. OG für die
Betreuung im Spielehaus Theaterstraße genutzt werden. Die Räume sind über den
Schulhof zu erreichen und werden für die Verpflegung bereits genutzt. Die
Übereinkunft mit der LKG und die Entschädigungszahlung ist zum 31.07.2022 zu
beenden.
Um die Verpflegung sicher zu
stellen, hat die Schulleitung bereits mit dem Caterer gesprochen. Dieser wird
ab 20 Teilnehmern auch wie gewohnt die Essensversorgung erledigen. Die Beiträge
werden über die Essensgelder eingezogen.
Personalwirtschaftlich muss für die Küche eine Kraft mit 2,5 Wochenstunden und
für die Betreuung zwei Kräfte je 2,75 Wochenstunden aufgebracht werden.
Personal konnte über die Belegschaft gewonnen werden.
Zur Refinanzierung der
Küchenkraft wird Essensgeld erhoben; für die Betreuungskräfte ein
Teilnehmerbeitrag von 31 Euro/Monat.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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