Betreff
Einrichtung einer verkürzten Anschlussbetreuung an der GS Rosenstraße
Vorlage
SchvA/0482/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt zustimmend Kenntnis von der Einrichtung der verkürzten Anschlussbetreuung an der GS Rosenstraße ab dem Schuljahr 2022/2023.

 

 


Mit Beginn des Schuljahres 2007/2008 wurde durch die Landeskirchliche Gemeinschaft (LKG) für Schüler*innen der gebundenen Ganztagsschule an der GS Rosenstraße am Freitagnachmittag ein Betreuungsangebot mit Mittagsverpflegung angeboten. Rund 20 Schüler*innen nahmen dieses Angebot in Räumen der LKG an. Hierfür wurde ein Mietausfall für die Erdgeschosswohnung in der Rosenstraße von 450,-- €/mtl. von SchvA entrichtet.


Nach Mitteilung der LKG wird diese Maßnahme nunmehr mit Schuljahresende 2021/2022 beendet.

 

In einem gemeinsamen Gespräch mit der Schulleitung und der Teamleitung des Ganztages wurde nun überlegt, wie die Betreuung weiter erfolgen könnte.

 

Grundsätzlich wird weiterhin ein Betreuungsbedarf von der Schulleitung nur für den Freitagnachmittag gesehen. Die gebundene Ganztagsschule wird für die Schüler*innen der ersten beiden Klasse bis 15 Uhr, für die Schüler*innen der 3. u. 4. Klasse bis 15:30 Uhr angeboten. Schüler*innen die ein zusätzliches Betreuungsangebot benötigen besuchen nicht die Ganztagsschule und werden in den Zeiten nach dem Unterricht durch die umliegenden Horte aufgefangen. Diese Lösung ist für alle Beteiligte bewährt und hier sollte auch keine Konkurrenzsituation geschaffen werden, indem nunmehr die herkömmliche Anschlussbetreuung, vergleichbar an den offenen Ganztagsschulen, mit einer Betreuung von Mo-Do im Anschluss an die Schule bis 17 Uhr, angeboten wird.

 

Konkret soll nun deshalb ein Angebot am Freitag von Unterrichtsschluss bis 15 Uhr geschaffen werden. Räumlich kann die vorhandene Mensa im I. OG und zwei Räume im II. OG für die Betreuung im Spielehaus Theaterstraße genutzt werden. Die Räume sind über den Schulhof zu erreichen und werden für die Verpflegung bereits genutzt. Die Übereinkunft mit der LKG und die Entschädigungszahlung ist zum 31.07.2022 zu beenden.

 

Um die Verpflegung sicher zu stellen, hat die Schulleitung bereits mit dem Caterer gesprochen. Dieser wird ab 20 Teilnehmern auch wie gewohnt die Essensversorgung erledigen. Die Beiträge werden über die Essensgelder eingezogen.


Personalwirtschaftlich muss für die Küche eine Kraft mit 2,5 Wochenstunden und für die Betreuung zwei Kräfte je 2,75 Wochenstunden aufgebracht werden. Personal konnte über die Belegschaft gewonnen werden.

 

Zur Refinanzierung der Küchenkraft wird Essensgeld erhoben; für die Betreuungskräfte ein Teilnehmerbeitrag von 31 Euro/Monat.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: