Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur Errichtung von Radabstellanlagen an
34 Standorten im Umfeld von Haltestellen des ÖPNV sowie an 14 weiteren Standorten.


Beschlusslage, bisherige Planungen

Im Bau- und Werkausschuss am 13.06.2018 wurde der Baustein „Fahrradabstellanlagen“ des Radverkehrskonzepts des Stadtplanungsamtes beschlossen. Danach sollen, abhängig von der Lage und gegliedert in Prioritäten insgesamt ca. 2.000 Fahrrad-Systemständer errichtet werden. Die Realisierung soll in Paketen erfolgen, das erste Paket wurde im BWA am 17.07.2019 beschlossen (195 Stellplätze).

Über die Pakete der Abstellanlagen hinaus werden mit der Deutschen Bahn im Rahmen der DB-Bike-und-Ride-Offensive Standorte von Radabstellanlagen an DB-Haltepunkten geprüft, der BWA wurde hierüber am 08.12.2021 informiert.

Außerdem erarbeitet SpA einen Gestaltungsvorschlag für Überdachungen (siehe auch Vorlage zu einem Fraktionsantrag, BWA vom 08.12.2021 nebst Protokollnotiz dazu). Hierbei sind mehrere Aspekte zu beachten, u.a. die Stadtgestaltung, die Versiegelung bzw. Flächennutzung (Dächer) und die Entwässerungsmöglichkeiten, so dass noch kein beschlussfähiger Vorschlag vorgelegt werden konnte. Zudem bedingen überdachte Anlagen im Einzelfall einen höheren planerischen und baulichen Aufwand., so dass SpA und TfA übereingekommen sind, baulich zunächst die Errichtung nicht überdachter Anlagen voranzutreiben.

Die Umsetzung des Paketes 1 ist mittlerweile abgeschlossen, 173 Fahrradständer (ohne Überdachungen) konnten letztlich errichtet werden.

Zuwendungen

2021 wurde durch die Bundesregierung im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 das Sonderprogramm „Stadt und Land“ mit dem Ziel aufgelegt, die Attraktivität des Radverkehrs zu steigern (Fördergeber BMDV über die Regierung von Mittelfranken). Die Mittel für einen Großteil der nach diesem Programm förderfähigen Vorhaben sind bereits ausgeschöpft, nach einer Programmaufstockung durch den Bund ist jedoch noch eine Schwerpunktförderung für Fahrrad-Abstellanlagen an Schnittstellen zum öffentlichen Personenverkehr möglich.

Das vorliegende Paket gliedert sich deshalb in die zwei Bereiche „Abstellanlagen im Umfeld von Haltestellen des ÖPNV“ (förderfähig) sowie „Abstellanlagen an wichtigen Standorten im Stadtgebiet“ (nicht förderfähig).

Geplante Maßnahme (Pakete 2 und 3)

Für die Pakete 2 und 3 wurden Standorte identifiziert, von welchen sich die Verwaltung einen hohen Nutzwert sowie deutliche, positive Auswirkungen auf die Fahrradnutzung erhofft. Es ist geplant, insgesamt 349 Fahrradständer an 48 Standorten zu errichten, wovon 11 Ständer als Tausch bestehender Anlagen erfolgen. Die genauen Standorte sind den Standorte-Listen sowie der Übersichtskarte zu entnehmen.

Abstellanlagen im Umfeld von Haltestellen des ÖPNV

U.a. in der o.g. Vorlage zum BWA vom 08.12.2021 wurde festgestellt, dass insbesondere an ÖPNV-Haltestellen ein besonderer Bedarf an Abstellanlagen besteht, weshalb ein besonderes Augenmerk auf einen Bezug zum ÖPNV (Halte-/Knotenpunkte, im Wesentlichen Buslinien) gelegt wurde. Als Synergieeffekt erhofft sich die Verwaltung, damit neben einer Stärkung des Radverkehrs auch den öffentlichen Nahverkehr für intermodale Nutzende attraktiver zu machen.

Abstellanlagen an wichtigen Standorten im Stadtgebiet

Über den ÖPNV als wichtigen Bezugs- und Zielpunkt hinaus wurden außerdem Standorte ausgewählt, mittels derer wichtige Einrichtungen des sozialen, kulturellen oder wirtschaftlichen Lebens leicht mit dem Rad erreicht werden können.

Optionale Standorte

Drei Standorte sind optional enthalten: An der Kreuzung Vacher Straße/Stadelner Straße sollen vor Errichtung zum einen mögliche gemeinsame Überdachungen mit den Bushaltestellen geprüft werden (alternativ Errichtung ohne Überdachung), außerdem sind hier ggf. hinderliche Leitungen im Erdreich vorhanden. An der Erlanger Straße, nördlich der Bushaltestelle Asternstraße (nordostseitig) wird zunächst überprüft, ob/in wieweit eine Befestigung der Flächen möglich ist (angrenzender Baumbestand). Soweit realisierbar sollen beide Standorte umgesetzt werden.

Technische Ausführung

Von den 48 geplanten Standorten sollen 42 Standorte (310 Ständer) mit Systemständern wie sie im BWA vom 09.04.2014 von SpA vorgestellt und für das ganze Stadtgebiet beschlossen wurden, bestückt werden. Ausgeschrieben wird demnach ein modulares System mit variabler Stellplatzanzahl, welches die im genannten BWA formulierten ästhetischen Mindestanforderungen (bezugnehmend auf die Werbeanlagensatzung) erfüllt: Systemständer, Farbe anthrazit eisenglimmer DB 703. So definierte Systemständer wurden im Stadtgebiet bereits verwendet, eine Wiedererkennung, eine bekannte Verwendung sowie ein weitgehend einheitliches Erscheinungsbild sind damit gegeben.

An sechs Standorten im Bereich der Fußgängerzone (Moststraße, 2 x Blumenstraße, 2 x Hallstraße sowie Marienstraße) sollen mit Blick auf die besondere Gestaltung und abweichend vom genannten Standard Bügelständer (acht Stück) installiert bzw. getauscht werden.

 

 

Kosten

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 155.000,- €. Davon zuwendungsfähig sind ca. 115.000,- € (Bezug zum ÖPNV), der Fördersatz beim genannten Sonderprogramm beträgt (min.) 75 %. Eine gesicherte Förderzusage liegt jedoch erst mit Bescheiderteilung vor.

Zeitplan

Es ist vorgesehen, nach Ausschreibung und Vergabe in 2022 die Fahrradständer dann im kommenden Jahr aufzustellen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

155.000,-

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6800.9505

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


- Übersichtskarte

- Standorte-Pläne (Einzelblätter)

- Standorte-Listen (zwei Stück)