Der Bau - und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)“ nach Vorlage der Verwaltung.
Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Im Jahr 1998 wurden erstmals für die Erhebung des
Erschließungsbeitrages Einheitssätze eingeführt. Die Stadt Fürth hat diese
innerhalb der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS in der
„Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS“) definiert.
Seit diesem Zeitpunkt müssen diese Beträge der
Preisentwicklung angeglichen, die Satzung dementsprechend ergänzt und die
Anlage fortgeschrieben werden. Die für das Baujahr 2021 neu ermittelten
Einheitssätze erfordern eine Fortschreibung der Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS; die
Änderungen für 2021 werden hiermit als Ergänzung vorgelegt. Bei den
Straßenbeleuchtungen wurden ergänzend mehrere Beleuchtungstypen hinzugefügt
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 zur Vorlage TfA/0424/2022
1 Änderungssatzung