Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)
Vorlage
TfA/0424/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau - und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS)“ nach Vorlage der Verwaltung.

 

Die Änderungssatzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Im Jahr 1998 wurden erstmals für die Erhebung des Erschließungsbeitrages Einheitssätze eingeführt. Die Stadt Fürth hat diese innerhalb der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages (EBS in der „Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS“) definiert.

 

Seit diesem Zeitpunkt müssen diese Beträge der Preisentwicklung angeglichen, die Satzung dementsprechend ergänzt und die Anlage fortgeschrieben werden. Die für das Baujahr 2021 neu ermittelten Einheitssätze erfordern eine Fortschreibung der Anlage zu § 4 Abs. 2 EBS; die Änderungen für 2021 werden hiermit als Ergänzung vorgelegt. Bei den Straßenbeleuchtungen wurden ergänzend mehrere Beleuchtungstypen hinzugefügt

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1 zur Vorlage TfA/0424/2022

1 Änderungssatzung