Betreff
Verkehrsplanerischer Vorplanungsbeschluss: Ausbau Amalienstraße zwischen Simon- und Winklerstraße
Vorlage
SpA/1011/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Dem vorgelegten Vorplanungsentwurf wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die Projektgenehmigung zu erarbeiten.


Die Amalienstraße auf dem Teilstück zwischen Simonstraße und Winklerstraße ist in einem schlechten baulichen Zustand. Die Fahrbahnoberfläche besteht überwiegend aus Kopfstein-pflaster. Auf dem Kopfsteinpflaster kommt es zu einer stärkeren Geräuschentwicklung gegenüber einer herkömmlichen asphaltierten Straße beim Befahren, wodurch Anwohnende gestört werden. Die umliegenden Straßen sind dagegen bereits asphaltiert. Somit stellt diese Maßnahme einen Lückenschluss im Straßennetz dar. Im Zuge der Erneuerung soll der Straßenraum den heutigen und künftig zu erwartenden Nutzungsansprüchen angepasst werden, wodurch sich die im Lageplan (Anlage 1) dargestellte Straßenraumaufteilung ergibt.

 

Straßenraumaufteilung

Der Straßenquerschnitt wird mit einer Breite von 5 m auf den Begegnungsfall Lkw-Pkw ausgelegt. In diesem Teilstück liegt derzeit kein Linienbusverkehr vor. In der Planung wird berücksichtigt, dass durch mögliche Netzänderungen der Buslinien in der Südstadt die Fahrbahnbreite auf den Begegnungsfall Bus-Bus ohne Umbaumaßnahmen auf 7 m erweiterbar ist. Der südliche Parkstreifen soll dazu markiert und nicht baulich gefasst werden, um die Möglichkeit einer Fahrbahnerweiterung, zu erhalten.

 Q_Lkw-Pkw

Abbildung 1: Querschnitt für den Begegnungsfalls Lkw-Pkw mit Parkstreifen   

 

Abbildung 2: Querschnitt für möglichen Begegnungsfall Bus-Bus ohne Parkstreifen

 

Der Behindertenparkplatz bleibt erhalten und wird durch den Grünbereich eines zusätzlichen Baumes separiert. Ein Blockieren durch überhängendes Parken aus angrenzendem Parkstreifen kann somit unterbunden werden.

ERA_Belastungsbereiche

Führung des Radverkehrs

Den Regelwerken (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) entsprechend weist die Amalienstraße den verkehrlichen Belastungsbereich 1 auf (250 Kfz/h u. 50 km/h). Für diesen wird eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr auf der Fahrbahn empfohlen.

 

Aufgrund der geringen Verkehrsstärke wird eine Führung im Mischverkehr als vertretbar angesehen. Ein deutlicher Anstieg der Verkehrsstärke ist nach heutigem Stand auch in Zukunft nicht zu erwarten.

 

(verändert nach: FGSV 2010: ERA, S. 19)

 

Der Kirchenvorplatz sollte den Besuchern und dem Fußverkehr überwiegend zum Aufenthalt dienen. Zur Vermeidung von Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr auf dem Kirchenvorplatz sollte die Freigabe für den Radverkehr auf dem südlichen Gehweg (Z1022-10) entzogen werden. Hier sind die Beschilderung und Markierung bzw. Piktogramme entsprechend anzupassen oder zu entfernen.

 

Radabstellanlagen

An den Einmündungsbereichen der Simonstraße sollen Radabstellanlagen für Besucher der Kirche und des Kirchplatzes sowie für Quartiersbesucher und Bewohner ergänzt werden. Im näheren Umfeld sind derzeit keine öffentlichen Radabstellanlagen vorhanden. Durch die versetzte Lage am Einmündungsbereich kann die Sicht im Vergleich zu parkenden Kfz verbessert werden. Die Wegebeziehungen im Fußverkehr werden durch die Anlagen nicht gestört. Dem Beschluss zum Standard für Fahrradständer (SpA/255/2014) folgend sind Systemständer Typ „BETA“ zu verwenden.

 

Ergänzung des Baumbestands

Bäume im Straßenraum verringern die Aufheizung durch Verschattung und prägen ein attraktives Stadtbild. Auf der Nordseite sollen vier Bäume gepflanzt werden. Die Anordnung entlang von Ein- und Ausfahrten beugt überhängendem Parken vor. Zum Schutz der Leitungen müssen bei den neu zu setzenden Bäumen Wurzelschutzmaßnahmen ergriffen werden. Um die darunterliegende Wasserrohrleitung zu schützen, kann in der Entwurfsplanung unter Umständen eine außermittige Baumpflanzung nötig werden.

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

300.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageplan

Anlage 2: Abwägungstabelle