1. Für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Fürth in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, ist das beigefügte Konzept für die modulare Qualifizierung – vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bayerischen Landespersonalausschuss – anzuwenden.
2. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz trägt die Kosten der modularen Qualifizierung (Lehrgangsgebühren, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für die einzelnen Maßnahmen sowie Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz). Sonstige Kosten (z.B. Lernbücher, Gesetzeswerke oder sonstige Materialkosten) sind von den Beamtinnen oder Beamten selbst zu tragen.
Das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn
Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer
Dienst (ModQ-Fü-fwD) ist Ausfluss aus dem Neuen Dienstrecht. Neben der
Ausbildungsqualifizierung (vormals „Aufstieg“) können Beamtinnen und Beamte mit
Berufserfahrung sich im Wege der modularen Qualifizierung für Ämter der
Besoldungsgruppe A 10 qualifizieren (§ 34 Satz 1 Verordnung über den fachlichen
Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, FachV-Fw) . Zudem kann die oberste
Dienstbehörde für besondere Aufgabenbereiche im vorbeugenden und abwehrenden
Brandschutz Maßnahmen festlegen, die eine Qualifikation für Ämter bis zur
Besoldungsgruppe A 11 ermöglicht, ohne dass es einer Ausbildungsqualifizierung
bedarf (§ 34 Satz 3 FachV-Fw).
Bisher hat die Stadt Fürth im Wege von Einzelkonzepten die modulare
Qualifizierung für Beamte des ABK beim Bayerischen Landespersonalausschuss
beantragt. Durch das vorliegende Konzept für die modulare Qualifizierung können
künftig Einzelgenehmigungen durch den Bayerischen Landespersonalausschuss
entfallen. Zudem erhält das Amt für Brand- und Katastrophenschutz wie auch die
Feuerwehrbeamten selbst mehr Planungssicherheit, was die Vorbereitung und
Teilnahme an den erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen anbetrifft.
Das Konzept bedarf gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) vor seinem Inkrafttreten der Genehmigung durch den Landespersonalausschuss. Dieser hat im Vorfeld Zustimmung signalisiert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
x |
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Ca. 3.000 – 4.000 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
Veranschlagung
im Haushalt |
||||||||||||||||||
|
|
nein |
|
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
1 Konzept