Betreff
Konzept der Stadt Fürth zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (ModQ-Fü-fwD)
Vorlage
PA/0915/2022
Art
Beschlussvorlage - AB

1. Für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Fürth in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, ist das beigefügte Konzept für die modulare Qualifizierung – vorbehaltlich der Genehmigung durch den Bayerischen Landespersonalausschuss – anzuwenden.

 

2. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz trägt die Kosten der modularen Qualifizierung (Lehrgangsgebühren, Verpflegungs- und Übernachtungskosten für die einzelnen Maßnahmen sowie Reisekosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz). Sonstige Kosten (z.B. Lernbücher, Gesetzeswerke oder sonstige Materialkosten) sind von den Beamtinnen oder Beamten selbst zu tragen.


Das Konzept zur modularen Qualifizierung in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (ModQ-Fü-fwD) ist Ausfluss aus dem Neuen Dienstrecht. Neben der Ausbildungsqualifizierung (vormals „Aufstieg“) können Beamtinnen und Beamte mit Berufserfahrung sich im Wege der modularen Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppe A 10 qualifizieren (§ 34 Satz 1 Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, FachV-Fw) . Zudem kann die oberste Dienstbehörde für besondere Aufgabenbereiche im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz Maßnahmen festlegen, die eine Qualifikation für Ämter bis zur Besoldungsgruppe A 11 ermöglicht, ohne dass es einer Ausbildungsqualifizierung bedarf (§ 34 Satz 3 FachV-Fw).
Bisher hat die Stadt Fürth im Wege von Einzelkonzepten die modulare Qualifizierung für Beamte des ABK beim Bayerischen Landespersonalausschuss beantragt. Durch das vorliegende Konzept für die modulare Qualifizierung können künftig Einzelgenehmigungen durch den Bayerischen Landespersonalausschuss entfallen. Zudem erhält das Amt für Brand- und Katastrophenschutz wie auch die Feuerwehrbeamten selbst mehr Planungssicherheit, was die Vorbereitung und Teilnahme an den erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen anbetrifft.

Das Konzept bedarf gemäß Art. 20 Abs. 3 Satz 1 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) vor seinem Inkrafttreten der Genehmigung durch den Landespersonalausschuss. Dieser hat im Vorfeld Zustimmung signalisiert. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

X

ja

Gesamtkosten

Ca. 3.000 – 4.000

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


1 Konzept