Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt die Änderung der Satzung der Stadt Fürth über die Erhebung der Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Stadt Fürth (Kostensatzung) gemäß dem beigefügten Entwurf vom 06.09.2022. Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Im Zuge von Änderungen der Abgabenordnung zum 01.11.2021 wurden vom Landesgesetzgeber u. a. auch diverse Gebühren nach dieser Vorschrift erhöht. Betroffen waren insbesondere die Pfändungsgebühr gem. § 339 AO, die Wegnahmegebühr gem. § 340 AO sowie die Verwertungsgebühr gem. § 341 AO. Für diese Amtshandlungen im Vollstreckungsverfahren werden auch im Rahmen der Kostensatzung entsprechende Gebühren erhoben, die sich jeweils an den in der AO festgesetzten Beträgen ausrichten.
Die Gebühren für weitere Amtshandlungen, wie die Ankündigung der Zwangsvollstreckung sowie das Wegegeld werden auch entsprechend angepasst.
Im Bereich des Bau- und Wohnungswesens wird eine Tarifgruppe 62 „Vollzug der Zweckentfremdungssatzung der Stadt Fürth“ neu eingefügt. Hier werden alle zu erhebenden Gebühren im Rahmen des Vollzugs der Satzung der Stadt Fürth über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung – ZeS) vom 03.02.2022 aufgeführt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 (Synopse)
Anlage 2 (Satzungsentwurf)