Betreff
StEF Zwischenbericht über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans 2022
Vorlage
StEF/0192/2022
Aktenzeichen
StEF/RV
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Bau- und Werkausschuss hat den Zwischenbericht der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zum 30.06.2022 zur Kenntnis genommen.


Nach § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) i. V. m. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-STEF) hat die Werkleitung den Werkausschuss und den Oberbürgermeister halbjährlich über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans schriftlich zu unterrichten.

 

Der als Anlage enthaltene Zwischenbericht zum 30.06.2022 wird zur Kenntnis gegeben.