Der Bau- und Werkausschuss beschließt die Verwendung von Materialien für einen ökologischen Innenausbau für den Neubau und Umbau am Helene-Lange-Gymnasium gemäß der Anlage 1 zu.


Im Umweltausschuss am 24.02.2022 wurde seitens Bündnis 90 DIE GRÜNEN folgender Antrag gestellt und an den Bau- und Werkausschuss weitergeleitet:

 

„… Im neuen Schulgebäude des Helene-Lange-Gymnasiums soll ein ökologischer Innenausbau umgesetzt werden. Die Verwaltung legt daher Richtlinien fest, welche Baumaterialien zum Einsatz kommen dürfen. Dabei orientiert sie sich beispielsweise am Bauleitfaden des Münchener Baureferats. …“

 

Die GWF hat daraufhin das Planungsteam für den Neubau und Umbau am Helene-Lange-Gymnasium gebeten, eine Verwendbarkeit von ökologischen Baustoffen im Innenausbau auch in Bezug auf den im Antrag beispielhaft genannten Bauleitfaden der Stadt München zu prüfen und den Einsatz/ Projektfolgen zu bewerten. Die Tabelle „ökologischer Innenausbau“ zeigt das Untersuchungsergebnis des Planungsteams für das HLG.

 

Zusammenfassend hat sich gezeigt, dass die Verwendung von ökologischen Baustoffen ohnehin bereits jetzt bei der Planung sehr weitreichend berücksichtigt wurde. Die in Anlage 1 aufgeführten Kriterien und Baustoffe sind beim Neubau des HLG umsetzbar und haben keine nennenswerten Auswirkungen (keine Umplanung/ Mehrkosten) auf das Projekt.

 

Die Erarbeitung grundsätzlicher Richtlinien für alle zukünftigen Hochbau- und auch Bauunterhaltsmaßnahmen der Stadt Fürth, die nachhaltige und energiesparende Bauweisen sowie ökologische Materialien festlegen, ist anzustreben. Hierzu ist im Stellenplanverfahren für den Haushalt 2023 die Stelle „Sachbearbeitung Gebäudeenergiemanagement“ angemeldet, welcher diese Aufgabe anteilig zugeordnet werden soll.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst. 2300.9402.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Keine finanziellen Auswirkungen zur Kostenschätzung aus dem Grundsatzbeschluss.

 


Anlage 1: Tabellarische Auswertung „ökologischer Innenausbau“

Anlage 2: Beschluss des Umweltausschuss vom 24.02.2022

Anlage 3: Antrag aus Sitzung des Umweltausschusses vom 24.02.2022