Der Stadtrat nimmt von der Vorlage und den Stellungnahmen Kenntnis und beschließt folgendes:
Der Fürther Weihnachtsmarkt wird 2022 in östlicher Richtung auf die Busspur der Gustav-Schickedanz-Straße und die Max-Grundig-Anlage (nur Paradiesbrunnen) erweitert; dabei wird der klassische Weihnachtsmarkt in offener Blockweise (wie 2021 geplant) auf der Fürther Freiheit und der Mittelaltermarkt auf der Busspur und um den Paradiesbrunnen positioniert. Die damit erforderliche Umleitung des ÖPNV erfolgt gemäß der ausgearbeiteten Variante D.
Der Ausschuss für Kirchweihen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen (KWA) hat in seiner Sitzung am 04.07.2022 beschlossen, dass der Weihnachtsmarkt 2022 in östlicher Richtung und mit neuer Aufteilung des klassischen Weihnachtsmarktes (wie 2021 geplant) auf die Busspur der Gustav-Schickedanz-Straße und Max-Grundig-Anlage (Paradiesbrunnen) erweitert werden soll (sh. beil. Beschluss des KWA vom 04.07.2022).
Seitens des Marktamtes muss nochmals darauf verwiesen werden, dass durch die – in Corona-Zeiten – deutlich gestiegenen, hygienerechtlichen Anforderungen i.V.m. mit den – aufgrund der bisherigen engen, schlangenförmigen Aufstellung und des stetig wachsenden Zulaufs – festgestellten sicherheitsrechtlichen Bedenken (insb. hoher Überfüllungsgrad, Erreichbarkeiten der Notausgänge) die bisherige Aufstellung des Weihnachts- und Mittelaltermarktes nicht mehr zu verantworten ist. Demzufolge und dem Umstand, dass unter Beibehaltung der Beschickeranzahl die Fläche der Fürther Freiheit nicht mehr ausreicht, ist eine Erweiterung der Veranstaltungsfläche aus Sicht des Marktamts zwingend erforderlich. Damit einher geht auch, dass aus veranstaltungstechnischer und besucherfreundlicher Sicht unbedingt auf eine Zweiteilung des Marktes verzichtet werden sollte: gerade die Verwirklichung des Mittelaltermarktes in Angliederung des Weihnachtsmarktes hat in den letzten 10 Jahren zu deutlichen Synergieeffekten für beide Märkte und zu deutlicher Besuchersteigerung des gesamten Marktes geführt. Dies sollte durch eine Zweiteilung keinesfalls gefährdet werden und wäre auch den Besuchern schwer zu vermitteln. Um einen zusammenhängenden Markt zu gewährleisten und demzufolge auch die Parkplätze (einschl. Beschickerparkplatz des Fürther Marktes) erhalten zu können, hat der KWA die Erweiterung des Marktes in dieser Form nach entsprechender Abwägung beschlossen.
Aufgrund des o.g. KWA-Beschlusses wurden bezüglich der gebotenen ÖPNV-Umleitung die entsprechenden Dienststellen beteiligt. Im Rahmen von 2 Besprechungen wurden die möglichen Alternativen/Umleitungsvarianten erarbeitet; auf eine einvernehmliche Lösung konnte sich allerdings nicht verständigt werden (Details sh. beil. Stellungnahmen).
Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass alle Umleitungsvarianten „Pro und Kontra-Argumente“ aufweisen, welche entsprechend gegeneinander abzuwägen sind. Lediglich die Variante A (unveränderte Linienführung) hat aufgrund der ablehnenden Stellungnahme der VAG und infra hier ein entscheidenden K.O.-Kriterium; zudem wurde die Vermeidung der Teilung des Marktes seitens des Marktamtes oben bereits erläutert.
Die jeweiligen Pro- und Kontra-Argumente der beteiligten Dienststellen sind aus den beil. ausführlichen Stellungnahmen ersichtlich, nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Stichpunkte:
Variante A (unveränderte Linienführung) |
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SpA/Vpl |
ð Allgemeine Ablehnung
jeglicher Umleitungsvarianten |
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ABK |
ð Grundsätzliches
Einverständnis |
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VAG |
ð Grundsätzliche Zustimmung
und bevorzugte Lösung, da keine Eingriffe in die Linienführung ð Bei Erweiterung des Marktes
auf die Max-Grundig-Anlage ausnahms-lose Ablehnung der Befahrung
Gustav-Schickedanz-Straße |
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Infra |
ð Aus
verkehrsunternehmerischer Sicht die beste Alternative, wenn Markt NICHT auf
Max-Grundig-Anlage erweitert wird ð Andernfalls strikte
Ablehnung der Befahrung Gustav-Schickedanz-Straße |
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Polizei |
ð Ablehnung aus Gründen der
Verkehrssicherheit aufgrund der Fußgänger-Querung bei Erweiterung des Marktes
auf die Max-Grundig-Anlage |
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SVA |
ð Bevorzugte Variante ð Keine Erweiterung des
Marktes auf Max-Grundig-Anlage |
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LRA Fürth |
ð Bevorzugte Variante |
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Marktamt |
ð Ablehnung dieser Variante ð Zwingende Erweiterung des
Marktes auf die Busspur sowie Max-Grundig-Anlage (Paradiesbrunnen) unter
Erhalt der Parkplätze ð Grundsätzliche Problematik
der Fußgängerquerungen bei Aufrechterhaltung des Linienverkehrs wird geteilt |
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Variante B (Gabelsberger Straße) |
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SpA/Vpl |
ð Allgemeine Ablehnung
jeglicher Umleitungsvarianten ð Aus verkehrsplanerischer
Sicht möglich ð Vorteil: Ersatzhaltestelle
Fürther Freiheit i.d. Rudolf-Breitscheid-Straße möglich ð Aufrechterhaltung der
Haltestelle Stadttheater ð Nachteil: hoher
verkehrsrechtlicher Anpassungsbedarf und damit hohe Kosten |
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ABK |
ð Grundsätzliches
Einverständnis |
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VAG |
ð Grundsätzlich möglich
(„zweitbeste“ Variante) ð Bekannte Variante, da in
2021 infolge einer Baumaßnahme bereits praktiziert ð Ersatzhaltestelle Freiheit
i.d. Rudolf-Breitscheid-Straße möglich ð Etwas längerer Fahrtweg,
jedoch starke Orientierung an der eigentlichen Linienführung ð Umlaufneutral fahrbar wenn
verkehrsrechtliche Anpassungen entsprechend umgesetzt werden ð Bei evtl. Behinderungen
Folgekosten durch zusätzl. Fahrzeug + Fahrer notwendig (Kosten 30 – 35
Tsd.EURO) ð Evtl. Trennung der VAG und
infra-Linien andenken |
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Infra |
ð Grundsätzlich möglich ð Ersatzhaltestelle Freiheit
i.d. Rudolf-Breitscheid-Straße Ri. HBF möglich ð Ersatzhaltestelle i.d.
Nürnberger Straße Ri. Rathaus denkbar, wenn auch mit längerem Fußweg ð Einzige Alternative mit
Anbindung Haltestelle Stadttheater in beide Richtungen ð Zeitlicher Mehraufwand,
daher Einsatz zusätzl. Fahrzeuge und Personal ð Umfangreiche
verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich ð Schätzung Mehrkosten i.H.v.
325 Tsd.EURO; mit Abstand teuerste Variante |
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Polizei |
ð Grundsätzliches
Einverständnis |
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SVA |
ð Grundsätzlich möglich und
auch empfehlenswert ð Hoher verkehrsrechtlicher
Anpassungsbedarf und damit hohe Kosten ð Eingriff in die
Bewohnerstellplätze Nürnberger Straße (Entfall) ð Nachteile überwiegen |
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LRA Fürth |
ð Grundsätzlich möglich ð Zu erwartende Verspätungen
übertragen sich auf die Folgefahrten bzw. allg. Reiseketten |
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Marktamt |
ð Variante grundsätzlich
möglich und bevorzugte Lösung ð Ersatzhaltestellen mit
Anbindung des Weihnachtsmarktes möglich ð Einzige Variante mit Erhalt
der Haltestellen Stadttheater in beiden Richtung |
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Variante C (Kirchweihumleitung) |
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SpA/Vpl |
ð Allgemeine Ablehnung
jeglicher Umleitungsvarianten ð grds. bekannte
Umleitungsstrecke bei den Fahrgästen ð Nachteil Entfall der
Anbindung der östlichen Innenstadt ð Verkehrsrechtliche Maßnahme
(Schranke) am Kohlenmarkt erforderlich |
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ABK |
ð Grundsätzliches Einverständnis |
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VAG |
ð Linie 39 Ende Rathaus, Linie
37 zum Rathaus verlängert > keine Anbindung HBF ð Umlaufneutrale Befahrung
wohl möglich ð Enorme Veränderung der
eigentlichen Linienführung ð Aus Kundensicht über einen
derart langen Zeitraum nicht vertretbar |
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Infra |
ð Grundsätzlich möglich ð KW-Umleitung nur während der
Kirchweih, da alternativlos in dieser Zeit ð Gefahr von Falschparkern und
sonstiger Behinderung aufgrund der engen Straßen ð Ri. HBF zeitlicher
Mehraufwand, daher Einsatz zusätzl. Fahrzeuge und Personal ð Keine Bedienung der
Haltestelle Stadttheater (Flair/Neue Mitte/Freiheit) ð Verkehrsrechtliche Maßnahmen
erforderlich ð Schätzung Mehrkosten: ca.
105 Tsd.EURO |
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Polizei |
ð Grundsätzliches
Einverständnis |
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SVA |
ð Variante grundsätzlich
möglich ð Eigentlich nur geeignet während
der Michaelis-Kirchweih, da ohnehin großer Teil der Innenstadt
veranstaltungsbedingt gesperrt ð Kontraproduktiv zur
Attraktivität des innerstädtischen ÖPNV ð Passage des Kohlenmarktes
nicht unbedenklich und nur mit hohem Aufwand durch Schranke, erwartbarer
Rückstau |
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LRA Fürth |
ð Keine Alternative aus Sicht
des LRA ð Erheblich weiterer Fußweg
und damit Reisekettenbeeinträchtigung |
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Marktamt |
ð Variante grundsätzlich
möglich, aber nicht empfehlenswert ð Bedenken der anderen
Dienststellen werden geteilt |
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Variante D (Kirchweihumleitung Ri.
Rathaus/Friedrichstraße Ri . HBF) |
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SpA/Vpl |
ð Allgemeine Ablehnung
jeglicher Umleitungsvarianten ð Erhebliche
verkehrsrechtlicher Eingriffe, da Bussonderfahrstreifen und temporäre
Lichtsignalanlage (LSA) Friedrich-/Maxstraße erforderlich ð Verlust von Parkplätzen in
der Friedrich- und Maxstraße ð Zu erwartende Behinderung
der Busspur durch Lieferdienste und Parker in 2. Reihe ð Widerspruch zum
Nahverkehrsplan der Stadt Fürth |
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ABK |
ð Grundsätzliche
Einverständnis mit folg. Auflagen ð Bussonderfahrstreifen muss
ständig freigehalten werden ð Bei Anrückung unweigerliche
Räumung der Busspur durch Weiterfahrt der Busse (Abbruch des
Ein-/Aussteigevorgangs) ð Steuerung des
Abbiegevorgangs für Busse und des Individualverkehrs über eine temporäre LSA ð Zustimmung ausschließlich
nur für 2022 und wenn Auflagen erfüllt werden |
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VAG |
ð Ersatzhaltestelle Freiheit
wäre sinnvoll ð Haltestelle Stadttheater nur
in Ri. HBF möglich ð Abbiegevorgang für Busse
v.d. Friedrichstraße in die MaxstraßeRi. HBF muss gewährleistet sein ð Wohl nicht umlaufneutral
befahrbar, d.h. mind. 1 Fahrzeug + Fahrer zusätzlich notwendig
(Kostenschätzung ca. 30 – 35 Tsd.EURO) |
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Infra |
ð Grundsätzlich möglich,
favorisierte Variante ð Vermeidung der
problematischen Durchfahrt der westl. Innenstadt Ri. HBF ð Ri. HBF Erhalt der
Haltestelle Stadttheater und Anbindung FLAIR/NeueMitte/Freiheit ð Geringer Fahrzeitverlust ð Direkter Abbiegevorgang
Friedrichstraße in die Maxstraße favorisiert (wg. großem Fahrzeitverlust über
Straße An der Post) ð Umfangreiche verkehrstechnische
Maßnahmen in der Friedrichstraße erforderlich (Busspur, temporäre LSA,
Halteverbote, Ersatzhaltestelle) ð Schätzung Mehrkosten i.H.v.
105 Tsd.EURO, bei Umfahrung über Straße An der Post i.H.v. 210 Tsd.EURO |
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Polizei |
ð Grundsätzliches Einverständnis |
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SVA |
ð Variante grundsätzlich
möglich (sh. Argumente bei Var. C) ð Führung des Busverkehrs
durch die Friedrichstraße wird kritisch gesehen ð Abbiegevorgang v.d.
Friedrich- in die Maxstraße nur mit temporärer LSA möglich und sehr
problematisch – wird daher als völlig ungeeignet eingestuft ð Behinderungen auf der
Busspur Friedrichstraße sehr wahrscheinlich ð Engmaschige Überwachung
dieses Bereiches nicht möglich |
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LRA Fürth |
ð Variante wird wegen der
erforderlichen Anforderungssysteme (temporäre LSA) als nicht zielführend und
als unverhältnismäßig angesehen |
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Marktamt |
ð Variante grundsätzlich
denkbar, aber nicht unbedingt empfehlenswert ð Anbindung des Marktes in Ri.
HBF durch Ersatzhaltestelle Friedrichstraße ð Umsetzung der Anforderungen
der verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Busspur/temporären LSA) nur mit hohem
Kostenaufwand ð Die zu erwartenden
Behinderungen in der Friedrichstraße werden geteilt |
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Abschließend darf nochmals angemerkt werden, dass seitens
des Marktamtes aus den eingangs genannten Gründen dringend eine Erweiterung der Veranstaltungsfläche geboten ist ! Sollte
diese Erweiterung widererwarten nicht möglich sein, muss vorsorglich darauf
hingewiesen werden, dass die Beschickeranzahl des Weihnachts- und
Mittelaltermarktes jeweils um ca. 25-30 % gekürzt werden muss; dies würde eine
Verringerung von 10-15 Ständen auf dem Weihnachtsmarkt und von 6 – 8 Ständen
auf dem Mittelaltermarktes bedeuten. Unabhängig davon, dass aufgrund des stetig
wachsenden Zulaufs des Weihnachts- und Mittelaltermarktes eine solche,
drastische Verkleinerung dem Besucher schwer zu vermitteln wäre liegen hier
auch zulassungsrechtliche Probleme vor. Unter Anwendung der Vergabekriterien
ist die Anzahl der notwendigen Verringerung des Weihnachtsmarktes nicht
zu erreichen, weshalb als einzig denkbares Auswahlverfahren ein Los-Entscheid
durchgeführt werden müsste. Diese Form der Auswahlentscheidung wurde bereits in
der Vergangenheit seitens des Rechtsamtes aus rechtlichen Gründen strikt
abgelehnt und sollte auch schon hinsichtlich künftiger –
vergaberichtlinienkonformen – Zulassungsentscheidungen unbedingt vermieden
werden. Bezüglich Mittelaltermarkt gestaltet sich dies allerdings
anders; hier müsste lediglich dem Betreiber im Rahmen des Produktionsvertrags
die verringerte Anzahl auferlegt werden. Allerdings dürfte dies von dort auch
sehr kritisch gesehen werden, wurde doch der Mittelaltermarkt erst im Jahre
2017 um ca. 5 Stände erweitert. Es ist nicht auszuschließen, dass eine
Verringerung der Stände sogar zur kompletten Absage des Mittelaltermarktes
führt.
Fazit:
Eine Erweiterung der Veranstaltungsfläche ist aus o.g.
Gründen nahezu alternativlos. Dabei sollte eine Trennung der beiden Märkte
unbedingt vermieden werden. Die Synergieeffekte einer engen Verzahnung des
klassischen Weihnachtsmarktes und des Mittelaltermarktes sind augenfällig und
in den letzten Jahren eindrucksvoll bewiesen.
Im Nachgang des genannten KWA-Beschlusses ging
zwischenzeitlich auch ein Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen (sh.
Anlage) ein, welcher urspr. in den Bau- und Werkausschuss am 20.07.2022
verwiesen wurde; aufgrund der Vorlage im FVA/StR am 28.9.2022 ist über diesen
Antrag ebenfalls zu entscheiden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
150 Tsd. € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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X |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 7200 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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8 Stellungnahmen, 1 Präsentation, 1 Beschluss KWA vom 04.07.2022, 3 Pläne Weihnachtsmarkt 2019-2021-2022, 1 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.07.2022