Der Stadtrat nimmt von der Vorlage und den Stellungnahmen Kenntnis und beschließt folgendes:

 

Der Fürther Weihnachtsmarkt wird 2022 in östlicher Richtung auf die Busspur der Gustav-Schickedanz-Straße und die Max-Grundig-Anlage (nur Paradiesbrunnen) erweitert; dabei wird der klassische Weihnachtsmarkt in offener Blockweise (wie 2021 geplant) auf der Fürther Freiheit und der Mittelaltermarkt auf der Busspur und um den Paradiesbrunnen positioniert. Die damit erforderliche Umleitung des ÖPNV erfolgt gemäß der ausgearbeiteten Variante D.


Der Ausschuss für Kirchweihen, Märkte und ähnliche Veranstaltungen (KWA) hat in seiner Sitzung am 04.07.2022 beschlossen, dass der Weihnachtsmarkt 2022 in östlicher Richtung und mit neuer Aufteilung des klassischen Weihnachtsmarktes (wie 2021 geplant) auf die Busspur der Gustav-Schickedanz-Straße und Max-Grundig-Anlage (Paradiesbrunnen) erweitert werden soll (sh. beil. Beschluss des KWA vom 04.07.2022).

 

Seitens des Marktamtes muss nochmals darauf verwiesen werden, dass durch die – in Corona-Zeiten – deutlich gestiegenen, hygienerechtlichen Anforderungen i.V.m. mit den – aufgrund der bisherigen engen, schlangenförmigen Aufstellung und des stetig wachsenden Zulaufs – festgestellten sicherheitsrechtlichen Bedenken (insb. hoher Überfüllungsgrad, Erreichbarkeiten der Notausgänge) die bisherige Aufstellung des Weihnachts- und Mittelaltermarktes nicht mehr zu verantworten ist. Demzufolge und dem Umstand, dass unter Beibehaltung der Beschickeranzahl die Fläche der Fürther Freiheit nicht mehr ausreicht, ist eine Erweiterung der Veranstaltungsfläche aus Sicht des Marktamts zwingend erforderlich. Damit einher geht auch, dass aus veranstaltungstechnischer und besucherfreundlicher Sicht unbedingt auf eine Zweiteilung des Marktes verzichtet werden sollte: gerade die Verwirklichung des Mittelaltermarktes in Angliederung des Weihnachtsmarktes hat in den letzten 10 Jahren zu deutlichen Synergieeffekten für beide Märkte und zu deutlicher Besuchersteigerung des gesamten Marktes geführt. Dies sollte durch eine Zweiteilung keinesfalls gefährdet werden und wäre auch den Besuchern schwer zu vermitteln. Um einen zusammenhängenden Markt zu gewährleisten und demzufolge auch die Parkplätze (einschl. Beschickerparkplatz des Fürther Marktes) erhalten zu können, hat der KWA die Erweiterung des Marktes in dieser Form nach entsprechender Abwägung beschlossen. 

 

Aufgrund des o.g. KWA-Beschlusses wurden bezüglich der gebotenen ÖPNV-Umleitung die entsprechenden Dienststellen beteiligt. Im Rahmen von 2 Besprechungen wurden die möglichen Alternativen/Umleitungsvarianten erarbeitet; auf eine einvernehmliche Lösung konnte sich allerdings nicht verständigt werden (Details sh. beil. Stellungnahmen).

 

Zusammenfassend darf festgestellt werden, dass alle Umleitungsvarianten „Pro und Kontra-Argumente“ aufweisen, welche entsprechend gegeneinander abzuwägen sind. Lediglich die Variante A (unveränderte Linienführung) hat aufgrund der ablehnenden Stellungnahme der VAG und infra hier ein entscheidenden K.O.-Kriterium; zudem wurde die Vermeidung der Teilung des Marktes seitens des Marktamtes oben bereits erläutert.

 

Die jeweiligen Pro- und Kontra-Argumente der beteiligten Dienststellen sind aus den beil. ausführlichen Stellungnahmen ersichtlich, nachfolgend eine Übersicht der wichtigsten Stichpunkte:

 

Variante A (unveränderte Linienführung)

SpA/Vpl

ð  Allgemeine Ablehnung jeglicher Umleitungsvarianten

ABK

ð  Grundsätzliches Einverständnis

VAG

ð  Grundsätzliche Zustimmung und bevorzugte Lösung, da keine Eingriffe in die Linienführung

ð  Bei Erweiterung des Marktes auf die Max-Grundig-Anlage ausnahms-lose Ablehnung der Befahrung Gustav-Schickedanz-Straße

Infra

ð  Aus verkehrsunternehmerischer Sicht die beste Alternative, wenn Markt NICHT auf Max-Grundig-Anlage erweitert wird

ð  Andernfalls strikte Ablehnung der Befahrung Gustav-Schickedanz-Straße

Polizei

ð  Ablehnung aus Gründen der Verkehrssicherheit aufgrund der Fußgänger-Querung bei Erweiterung des Marktes auf die Max-Grundig-Anlage

SVA

ð  Bevorzugte Variante

ð  Keine Erweiterung des Marktes auf Max-Grundig-Anlage

LRA Fürth

ð  Bevorzugte Variante

Marktamt

ð  Ablehnung dieser Variante

ð  Zwingende Erweiterung des Marktes auf die Busspur sowie Max-Grundig-Anlage (Paradiesbrunnen) unter Erhalt der Parkplätze

ð  Grundsätzliche Problematik der Fußgängerquerungen bei Aufrechterhaltung des Linienverkehrs wird geteilt

 

 

Variante B (Gabelsberger Straße)

SpA/Vpl

ð  Allgemeine Ablehnung jeglicher Umleitungsvarianten

ð  Aus verkehrsplanerischer Sicht möglich

ð  Vorteil: Ersatzhaltestelle Fürther Freiheit i.d. Rudolf-Breitscheid-Straße möglich

ð  Aufrechterhaltung der Haltestelle Stadttheater

ð  Nachteil: hoher verkehrsrechtlicher Anpassungsbedarf und damit hohe Kosten

ABK

ð  Grundsätzliches Einverständnis

VAG

ð  Grundsätzlich möglich („zweitbeste“ Variante)

ð  Bekannte Variante, da in 2021 infolge einer Baumaßnahme bereits praktiziert

ð  Ersatzhaltestelle Freiheit i.d. Rudolf-Breitscheid-Straße möglich

ð  Etwas längerer Fahrtweg, jedoch starke Orientierung an der eigentlichen Linienführung

ð  Umlaufneutral fahrbar wenn verkehrsrechtliche Anpassungen entsprechend umgesetzt werden

ð  Bei evtl. Behinderungen Folgekosten durch zusätzl. Fahrzeug + Fahrer notwendig (Kosten 30 – 35 Tsd.EURO)

ð  Evtl. Trennung der VAG und infra-Linien andenken

Infra

ð  Grundsätzlich möglich

ð  Ersatzhaltestelle Freiheit i.d. Rudolf-Breitscheid-Straße Ri. HBF möglich

ð  Ersatzhaltestelle i.d. Nürnberger Straße Ri. Rathaus denkbar, wenn auch mit längerem Fußweg

ð  Einzige Alternative mit Anbindung Haltestelle Stadttheater in beide Richtungen

ð  Zeitlicher Mehraufwand, daher Einsatz zusätzl. Fahrzeuge und Personal

ð  Umfangreiche verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich

ð  Schätzung Mehrkosten i.H.v. 325 Tsd.EURO; mit Abstand teuerste Variante

Polizei

ð  Grundsätzliches Einverständnis

SVA

ð  Grundsätzlich möglich und auch empfehlenswert

ð  Hoher verkehrsrechtlicher Anpassungsbedarf und damit hohe Kosten

ð  Eingriff in die Bewohnerstellplätze Nürnberger Straße (Entfall)

ð  Nachteile überwiegen

LRA Fürth

ð  Grundsätzlich möglich

ð  Zu erwartende Verspätungen übertragen sich auf die Folgefahrten bzw. allg. Reiseketten

Marktamt

ð  Variante grundsätzlich möglich und bevorzugte Lösung

ð  Ersatzhaltestellen mit Anbindung des Weihnachtsmarktes möglich

ð  Einzige Variante mit Erhalt der Haltestellen Stadttheater in beiden Richtung

 

 

Variante C (Kirchweihumleitung)

SpA/Vpl

ð  Allgemeine Ablehnung jeglicher Umleitungsvarianten

ð  grds. bekannte Umleitungsstrecke bei den Fahrgästen

ð  Nachteil Entfall der Anbindung der östlichen Innenstadt

ð  Verkehrsrechtliche Maßnahme (Schranke) am Kohlenmarkt erforderlich

ABK

ð  Grundsätzliches Einverständnis

VAG

ð  Linie 39 Ende Rathaus, Linie 37 zum Rathaus verlängert > keine Anbindung HBF

ð  Umlaufneutrale Befahrung wohl möglich

ð  Enorme Veränderung der eigentlichen Linienführung

ð  Aus Kundensicht über einen derart langen Zeitraum nicht vertretbar

Infra

ð  Grundsätzlich möglich

ð  KW-Umleitung nur während der Kirchweih, da alternativlos in dieser Zeit

ð  Gefahr von Falschparkern und sonstiger Behinderung aufgrund der engen Straßen

ð  Ri. HBF zeitlicher Mehraufwand, daher Einsatz zusätzl. Fahrzeuge und Personal

ð  Keine Bedienung der Haltestelle Stadttheater (Flair/Neue Mitte/Freiheit)

ð  Verkehrsrechtliche Maßnahmen erforderlich

ð  Schätzung Mehrkosten: ca. 105 Tsd.EURO

Polizei

ð  Grundsätzliches Einverständnis

SVA

ð  Variante grundsätzlich möglich

ð  Eigentlich nur geeignet während der Michaelis-Kirchweih, da ohnehin großer Teil der Innenstadt veranstaltungsbedingt gesperrt

ð  Kontraproduktiv zur Attraktivität des innerstädtischen ÖPNV

ð  Passage des Kohlenmarktes nicht unbedenklich und nur mit hohem Aufwand durch Schranke, erwartbarer Rückstau

LRA Fürth

ð  Keine Alternative aus Sicht des LRA

ð  Erheblich weiterer Fußweg und damit Reisekettenbeeinträchtigung

Marktamt

ð  Variante grundsätzlich möglich, aber nicht empfehlenswert

ð  Bedenken der anderen Dienststellen werden geteilt

 

 

Variante D (Kirchweihumleitung Ri. Rathaus/Friedrichstraße Ri . HBF)

SpA/Vpl

ð  Allgemeine Ablehnung jeglicher Umleitungsvarianten

ð  Erhebliche verkehrsrechtlicher Eingriffe, da Bussonderfahrstreifen und temporäre Lichtsignalanlage (LSA) Friedrich-/Maxstraße erforderlich

ð  Verlust von Parkplätzen in der Friedrich- und Maxstraße

ð  Zu erwartende Behinderung der Busspur durch Lieferdienste und Parker in 2. Reihe

ð  Widerspruch zum Nahverkehrsplan der Stadt Fürth

ABK

ð  Grundsätzliche Einverständnis mit folg. Auflagen

ð  Bussonderfahrstreifen muss ständig freigehalten werden

ð  Bei Anrückung unweigerliche Räumung der Busspur durch Weiterfahrt der Busse (Abbruch des Ein-/Aussteigevorgangs)

ð  Steuerung des Abbiegevorgangs für Busse und des Individualverkehrs über eine temporäre LSA

ð  Zustimmung ausschließlich nur für 2022 und wenn Auflagen erfüllt werden

VAG

ð  Ersatzhaltestelle Freiheit wäre sinnvoll

ð  Haltestelle Stadttheater nur in Ri. HBF möglich

ð  Abbiegevorgang für Busse v.d. Friedrichstraße in die MaxstraßeRi. HBF muss gewährleistet sein

ð  Wohl nicht umlaufneutral befahrbar, d.h. mind. 1 Fahrzeug + Fahrer zusätzlich notwendig (Kostenschätzung ca. 30 – 35 Tsd.EURO)

Infra

ð  Grundsätzlich möglich, favorisierte Variante

ð  Vermeidung der problematischen Durchfahrt der westl. Innenstadt Ri. HBF

ð  Ri. HBF Erhalt der Haltestelle Stadttheater und Anbindung FLAIR/NeueMitte/Freiheit

ð  Geringer Fahrzeitverlust

ð  Direkter Abbiegevorgang Friedrichstraße in die Maxstraße favorisiert (wg. großem Fahrzeitverlust über Straße An der Post)

ð  Umfangreiche verkehrstechnische Maßnahmen in der Friedrichstraße erforderlich (Busspur, temporäre LSA, Halteverbote, Ersatzhaltestelle)

ð  Schätzung Mehrkosten i.H.v. 105 Tsd.EURO, bei Umfahrung über Straße An der Post i.H.v. 210 Tsd.EURO

Polizei

ð  Grundsätzliches Einverständnis

SVA

ð  Variante grundsätzlich möglich (sh. Argumente bei Var. C)

ð  Führung des Busverkehrs durch die Friedrichstraße wird kritisch gesehen

ð  Abbiegevorgang v.d. Friedrich- in die Maxstraße nur mit temporärer LSA möglich und sehr problematisch – wird daher als völlig ungeeignet eingestuft

ð  Behinderungen auf der Busspur Friedrichstraße sehr wahrscheinlich

ð  Engmaschige Überwachung dieses Bereiches nicht möglich

LRA Fürth

ð  Variante wird wegen der erforderlichen Anforderungssysteme (temporäre LSA) als nicht zielführend und als unverhältnismäßig angesehen

Marktamt

ð  Variante grundsätzlich denkbar, aber nicht unbedingt empfehlenswert

ð  Anbindung des Marktes in Ri. HBF durch Ersatzhaltestelle Friedrichstraße

ð  Umsetzung der Anforderungen der verkehrsrechtlichen Maßnahmen (Busspur/temporären LSA) nur mit hohem Kostenaufwand

ð  Die zu erwartenden Behinderungen in der Friedrichstraße werden geteilt

 

 

Abschließend darf nochmals angemerkt werden, dass seitens des Marktamtes aus den eingangs genannten Gründen dringend eine Erweiterung der Veranstaltungsfläche geboten ist ! Sollte diese Erweiterung widererwarten nicht möglich sein, muss vorsorglich darauf hingewiesen werden, dass die Beschickeranzahl des Weihnachts- und Mittelaltermarktes jeweils um ca. 25-30 % gekürzt werden muss; dies würde eine Verringerung von 10-15 Ständen auf dem Weihnachtsmarkt und von 6 – 8 Ständen auf dem Mittelaltermarktes bedeuten. Unabhängig davon, dass aufgrund des stetig wachsenden Zulaufs des Weihnachts- und Mittelaltermarktes eine solche, drastische Verkleinerung dem Besucher schwer zu vermitteln wäre liegen hier auch zulassungsrechtliche Probleme vor. Unter Anwendung der Vergabekriterien ist die Anzahl der notwendigen Verringerung des Weihnachtsmarktes nicht zu erreichen, weshalb als einzig denkbares Auswahlverfahren ein Los-Entscheid durchgeführt werden müsste. Diese Form der Auswahlentscheidung wurde bereits in der Vergangenheit seitens des Rechtsamtes aus rechtlichen Gründen strikt abgelehnt und sollte auch schon hinsichtlich künftiger – vergaberichtlinienkonformen – Zulassungsentscheidungen unbedingt vermieden werden. Bezüglich Mittelaltermarkt gestaltet sich dies allerdings anders; hier müsste lediglich dem Betreiber im Rahmen des Produktionsvertrags die verringerte Anzahl auferlegt werden. Allerdings dürfte dies von dort auch sehr kritisch gesehen werden, wurde doch der Mittelaltermarkt erst im Jahre 2017 um ca. 5 Stände erweitert. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Verringerung der Stände sogar zur kompletten Absage des Mittelaltermarktes führt.

 

Fazit:

Eine Erweiterung der Veranstaltungsfläche ist aus o.g. Gründen nahezu alternativlos. Dabei sollte eine Trennung der beiden Märkte unbedingt vermieden werden. Die Synergieeffekte einer engen Verzahnung des klassischen Weihnachtsmarktes und des Mittelaltermarktes sind augenfällig und in den letzten Jahren eindrucksvoll bewiesen. 

 

Im Nachgang des genannten KWA-Beschlusses ging zwischenzeitlich auch ein Antrag der Stadtratsfraktion B90/Die Grünen (sh. Anlage) ein, welcher urspr. in den Bau- und Werkausschuss am 20.07.2022 verwiesen wurde; aufgrund der Vorlage im FVA/StR am 28.9.2022 ist über diesen Antrag ebenfalls zu entscheiden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

150 Tsd.

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

X

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr. 7200

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


8 Stellungnahmen, 1 Präsentation, 1 Beschluss KWA vom 04.07.2022, 3 Pläne Weihnachtsmarkt 2019-2021-2022, 1 Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 12.07.2022