Der
Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder, im
KommunalBIT-Verwaltungsrat zu beschließen, dass KommunalBIT sich mit
4.000 € (20 Anteile zu je 200 €) an der „PD – Berater der
öffentlichen Hand GmbH“ beteiligt und der KommunalBIT-Vorstand hierzu die
erforderlichen Erklärungen abgibt.
KommunalBIT plant eine Beteiligung an der „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ (PD-GmbH). In den KommunalBIT-Verwaltungsratssitzungen am 25.03. und 21.07.2022 wurde dies bereits vorberaten.
Die PD-GmbH ist ein i.W. vom Bund sowie verschiedenen Ländern
und Kommunen getragenes Beratungsunternehmen mit Sitz in Berlin. Das
Stammkapital beträgt 2.004.000 € (10.020 Geschäftsanteile zu je
200 €). Eine Liste der Gesellschafter und ihrer Geschäftsanteile zum Stand
31.12.2021 (Quelle: Bundesanzeiger) ist als Anlage beigefügt. Von den
10.020 Geschäftsanteilen hielt zum 31.12.2021 die PD-GmbH 5.685 selbst.
KommunalBIT soll 20 Gesellschaftsanteile (20 x
200 € = 4.000 €) erwerben und wäre damit zu 0,1996 % an der PD-GmbH
beteiligt. Deren Unternehmensgegenstand ist „die Investitions- und
Modernisierungsberatung der Öffentlichen Hand, ausländischer Staaten und
internationaler Organisationen, die die Voraussetzungen eines öffentlichen
Auftraggebers i.S.d. § 99 Nr. 1 bis 3 GWB in seiner jeweils gültigen
Fassung erfüllen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und
Dienstleistungen. Durch diese Leistungen sollen die öffentlichen Stellen
unterstützt werden, ihre Investitions- und Modernisierungsziele möglichst
wirtschaftlich zu erreichen. Die Gesellschaft ist auch Kompetenzzentrum für
langfristige Kooperationsmodelle sowohl der Öffentlichen Hand mit privaten
Unternehmen als auch zwischen öffentlichen Verwaltungen sowie für die
Weiterentwicklung ihrer Grundlagen und Anwendungsbereiche.“ (§ 2
Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags, Stand: 11.05.2021).
Organe der PD-GmbH sind die GeschäftsführerInnen, der
Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Daneben ist ein Beirat
eingerichtet. Der im Bundesanzeiger veröffentlichten 2021er Rechnungslegung
konnten für die PD-GmbH folgende Eckwerte entnommen werden:
·
Bilanzsumme: 46,0 Mio. €,
davon 43,0 Mio. Umlaufvermögen *)
·
Umsatzerlöse: 93,7 Mio. €
·
Personalaufwand: 42,5 Mio. €
·
bezogene
Leistungen: 20,9 Mio.
€
·
Jahresüberschuss: 12,7 Mio. €
·
ArbeitnehmerInnen: 519 (im 2021er Jahresdurchschnitt)
*)
insbesondere unfertige Leistungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
sowie liquide Mittel
Ziel der KommunalBIT-Beteiligung an der PD-GmbH ist
es, direkt im Verhältnis der PD-GmbH zu den KommunalBIT-Gewährträgern (und
damit auch zur Stadt Fürth) oder aber mittelbar über KommunalBIT seinen
Gewährträgern Beratungsleistungen anzubieten.
Wenn KommunalBIT als Gesellschafter der PD-GmbH
beitritt, können lt. KommunalBIT alle direkten KommunalBIT-Gewährträger (Städte
Fürth, Erlangen und Schwabach) und auch die mittelbaren Träger (d.h. die
Mitglieder des ZV IT Franken) Beratungsleistungen direkt bei der PD-GmbH als
Inhouse-Geschäft beauftragen. Der KommunalBIT-Vorstand wäre mit den
20 Geschäftsanteilen (vgl. oben) Teilnehmer in der PD-Gesellschafterversammlung,
welche die Geschäftsführung bestellt und den Aufsichtsrat wählt. Flankierend
(zum PD-Gesellschaftsvertrag) ist mit einer Gesellschaftervereinbarung ein
Gesellschafterausschuss in der PD-GmbH eingerichtet.
Angesichts des hochrangigen Gesellschafterkreises der
PD-GmbH (vgl. Anlage) und der mit nur 0,1996 % geplanten
KommunalBIT-Beteiligung hat das Beteiligungsmanagement von einer vertieften
Analyse der gesellschaftsrechtlichen PD-Konzeption (Gesellschaftsvertrag und
Gesellschaftervereinbarung) abgesehen.
Die kommunalrechtliche Würdigung unter Einbeziehung
des Rechtsamts der Stadt Schwabach und der Aufsichtsbehörde sieht keine
Hinderungsgründe für eine KommunalBIT-Beteiligung an der PD-GmbH. Eine Anzeige
bei der Regierung von Mittelfranken nach Art. 96 GO ist nicht
erforderlich, da die Beteiligung mit ihren 0,1996 % unterhalb der
Bagatellgrenze von 5 % liegt.
Für die Beratungsleistungen werden von der PD-GmbH
Stundensätze zugrunde gelegt, die in einer Eckpunktevereinbarung definiert
sind.
Dem Verwaltungsrat obliegt gem. § 6 Abs. 1
Satz 3 Nr. 2 der KommunalBIT-Unternehmenssatzung die Entscheidung
über die Beteiligung an der PD-GmbH. Für den betreffenden Beschluss des
Verwaltungsrats können die KommunalBIT-Träger gem. § 6 Abs. 3
Satz 1 der Unternehmenssatzung ihren Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen
erteilen. Der Beschlussvorschlag ist dergestalt konzipiert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
4.000
€ |
nein |
x |
ja |
s. unten |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
x |
nein |
ja |
Hst.
|
Budget-Nr. |
im |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: Die Geschäftsanteile (4.000 €) sind von
KommunalBIT zu Lasten von dessen Vermögensplan aufzubringen und im
KommunalBIT-Finanzanlagevermögen zu aktivieren. Somit entstehen hieraus
keine direkten oder indirekten Kosten für die jeweiligen Trägerstädte. Die
Beauftragung der PD-GmbH mit Beratungsleistungen für städtische IT-Projekte
führt dann aber zu Haushaltslasten. |
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Gesellschafter der PD-GmbH (Stand: 31.12.2021)