Betreff
KommunalBIT; Beteiligung an der PD-GmbH
Vorlage
Rf. II/0291/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat ermächtigt die Verwaltungsratsmitglieder, im KommunalBIT-Verwaltungsrat zu beschließen, dass KommunalBIT sich mit 4.000 € (20 Anteile zu je 200 €) an der „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ beteiligt und der KommunalBIT-Vorstand hierzu die erforderlichen Erklärungen abgibt.

 


KommunalBIT plant eine Beteiligung an der „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ (PD-GmbH). In den KommunalBIT-Verwaltungsratssitzungen am 25.03. und 21.07.2022 wurde dies bereits vorberaten.

Die PD-GmbH ist ein i.W. vom Bund sowie verschiedenen Ländern und Kommunen getragenes Beratungsunternehmen mit Sitz in Berlin. Das Stammkapital beträgt 2.004.000 € (10.020 Geschäftsan­teile zu je 200 €). Eine Liste der Gesellschafter und ihrer Geschäftsanteile zum Stand 31.12.2021 (Quelle: Bundesanzeiger) ist als Anlage beigefügt. Von den 10.020 Geschäftsanteilen hielt zum 31.12.2021 die PD-GmbH 5.685 selbst.

KommunalBIT soll 20 Gesellschaftsanteile (20 x 200 € = 4.000 €) erwerben und wäre damit zu 0,1996 % an der PD-GmbH beteiligt. Deren Unternehmensgegenstand ist „die Investitions- und Modernisierungsberatung der Öffentlichen Hand, ausländischer Staaten und internationaler Organisationen, die die Voraussetzungen eines öffentlichen Auftraggebers i.S.d. § 99 Nr. 1 bis 3 GWB in seiner jeweils gültigen Fassung erfüllen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Dienstleistungen. Durch diese Leistungen sollen die öffentlichen Stellen unterstützt werden, ihre Investitions- und Modernisierungsziele möglichst wirtschaftlich zu erreichen. Die Gesellschaft ist auch Kompetenzzentrum für langfristige Kooperationsmodelle sowohl der Öffentlichen Hand mit privaten Unternehmen als auch zwischen öffentlichen Verwaltungen sowie für die Weiterentwicklung ihrer Grundlagen und Anwendungsbereiche.“ (§ 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags, Stand: 11.05.2021).

Organe der PD-GmbH sind die GeschäftsführerInnen, der Aufsichtsrat und die Gesellschafterversammlung. Daneben ist ein Beirat eingerichtet. Der im Bundesanzeiger veröffentlichten 2021er Rechnungslegung konnten für die PD-GmbH folgende Eckwerte entnommen werden:

·        Bilanzsumme:                              46,0 Mio. €, davon 43,0 Mio. Umlaufvermögen *)

·        Umsatzerlöse:                             93,7 Mio. €

·        Personalaufwand:                        42,5 Mio. €

·        bezogene Leistungen:                 20,9 Mio. €

·        Jahresüberschuss:                      12,7 Mio. €

·        ArbeitnehmerInnen:                   519 (im 2021er Jahresdurchschnitt)

*) insbesondere unfertige Leistungen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie liquide Mittel

Ziel der KommunalBIT-Beteiligung an der PD-GmbH ist es, direkt im Verhältnis der PD-GmbH zu den KommunalBIT-Gewährträgern (und damit auch zur Stadt Fürth) oder aber mittelbar über KommunalBIT seinen Gewährträgern Beratungsleistungen anzubieten.

Wenn KommunalBIT als Gesellschafter der PD-GmbH beitritt, können lt. KommunalBIT alle direkten KommunalBIT-Gewährträger (Städte Fürth, Erlangen und Schwabach) und auch die mittelbaren Träger (d.h. die Mitglieder des ZV IT Franken) Beratungsleistungen direkt bei der PD-GmbH als Inhouse-Geschäft beauftragen. Der KommunalBIT-Vorstand wäre mit den 20 Geschäftsanteilen (vgl. oben) Teilnehmer in der PD-Gesellschafterversammlung, welche die Geschäftsführung bestellt und den Aufsichtsrat wählt. Flankierend (zum PD-Gesellschaftsvertrag) ist mit einer Gesellschaftervereinbarung ein Gesellschafterausschuss in der PD-GmbH eingerichtet.

Angesichts des hochrangigen Gesellschafterkreises der PD-GmbH (vgl. Anlage) und der mit nur 0,1996 % geplanten KommunalBIT-Beteiligung hat das Beteiligungsmanagement von einer vertieften Analyse der gesellschaftsrechtlichen PD-Konzeption (Gesellschaftsvertrag und Gesellschaftervereinbarung) abgesehen.

Die kommunalrechtliche Würdigung unter Einbeziehung des Rechtsamts der Stadt Schwabach und der Aufsichtsbehörde sieht keine Hinderungsgründe für eine KommunalBIT-Beteiligung an der PD-GmbH. Eine Anzeige bei der Regierung von Mittelfranken nach Art. 96 GO ist nicht erforderlich, da die Beteiligung mit ihren 0,1996 % unterhalb der Bagatellgrenze von 5 % liegt.

Für die Beratungsleistungen werden von der PD-GmbH Stundensätze zugrunde gelegt, die in einer Eckpunktevereinbarung definiert sind.

Dem Verwaltungsrat obliegt gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 der KommunalBIT-Unternehmenssatzung die Entscheidung über die Beteiligung an der PD-GmbH. Für den betreffenden Beschluss des Verwaltungsrats können die KommunalBIT-Träger gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 der Unternehmenssatzung ihren Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen. Der Beschlussvorschlag ist dergestalt konzipiert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

4.000 €

nein

x

ja

s. unten

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

ja

Hst.

Budget-Nr.

im

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Die Geschäftsanteile (4.000 €) sind von KommunalBIT zu Lasten von dessen Vermögensplan aufzubringen und im KommunalBIT-Finanzanlagever­mögen zu aktivieren. Somit entstehen hieraus keine direkten oder indirekten Kosten für die jeweiligen Trägerstädte. Die Beauftragung der PD-GmbH mit Beratungsleistungen für städtische IT-Projekte führt dann aber zu Haushaltslasten.

 


Gesellschafter der PD-GmbH (Stand: 31.12.2021)