Entfällt, da Kenntnisnahme.
Die SPD-Stadtratsfraktion stellt mit Schreiben vom 08.08.2022 folgenden Antrag:
Der Stadtrat fordert die Eigentümer des Flughafen Nürnberg auf eine Nachtflugregelung für den Flughafen zu erlassen, die einen ausreichenden Zeitraum für Schlaf ohne Fluglärmbelastung für die nördlichen Vororte in Fürth ermöglicht. Dabei ist eine Kernschutzzeit von 0.00 Uhr bis 06:00 Uhr anzustreben.
Hierzu wurde den Gesellschaftern der Flughafen Nürnberg GmbH, Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg, sowie der Geschäftsführung des Flughafens Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Letztere hat beigefügtes Schreiben vom 14.09.2022 übermittelt. Freistaat und Stadt Nürnberg haben sich nicht geäußert.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Geschäftsführer des Flughafens, Herr Dr. Hupe, im Rahmen eines Berichts zu aktuellen Entwicklungen am Flughafen Nürnberg in der Sitzung der Fluglärmkommission am 25.07.2022 Maßnahmen zur Verminderung von Nachtflügen vorgestellt hat (vgl. beigefügten Auszug aus der dazugehörigen Präsentation; zur Erläuterung: Kernzeit ist der Zeitraum zwischen 0:00 und 5:00 Uhr).
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Stellungnahme der Flughafen Nürnberg GmbH vom 14.09.2022
Übersicht „Maßnahmen zur Verminderung von Nachtflügen“