Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt / der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis:
Die Verwaltung wird beauftragt für die Generalsanierung des städt. Kindergartens VIII die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen (Vorplanungen, Kostenermittlungen, etc.) durchzuführen, insbesondere soll ein Ersatzneubau untersucht werden.
Nachdem
in den vergangenen Jahren in erster Linie Generalsanierungen von
Kindertageseinrichtungen unter freier Trägerschaft durch die Stadt Fürth
bezuschusst wurden, hat die Verwaltung nun die städtischen
Kindertageseinrichtungen in den Blick genommen. Dabei wurde ein erheblicher
Sanierungsbedarf festgestellt, sodass in Zusammenarbeit von Kita-GTS und GWF
eine Priorisierung potentieller Maßnahmen vorgenommen wurde. Der Kindergarten
VIII „Altstadtzwerge“ führt diese Aufstellung hinsichtlich dessen Sanierungsbedürftigkeit
an.
Das
Gebäude des Kindergartens am Schießplatz 9 stammt mehrheitlich aus den 1950er
Jahren und ist für die heutige Kindertagesbetreuung nicht mehr zeitgemäß. Die
Räume sind nicht nur beengt und enorm renovierungsbedürftig, es fehlen Räume
zur pädagogischen Nutzung, ebenso wie ein Personal-, Speise- und Bewegungsraum
sowie Platz für Elternarbeit. Im Vergleich zum aktuellen Summenraumprogramm des
Freistaates fehlen entlang der Zahl der aktuell dort betreuten Kinder rund
140m² förderfähige Fläche.
Aufgrund
der beengten Verhältnisse und der fehlenden Räumlichkeiten hat die Regierung
von Mittelfranken bereits die Betriebserlaubnis von ursprünglich 50
Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 3 Jahren und Grundschulalter auf 48
Plätze reduziert. Sollte sich am gegenwärtigen Zustand nichts ändern, wurde von
der zuständigen Fachaufsicht in Aussicht gestellt, dass weitere Plätze
reduziert werden müssen. Gerade im Bereich der Innenstadt werden die
vorhandenen Betreuungsplätze jedoch weiterhin dringend benötigt.
Bei entsprechend großzügigen Bau bestünde die Möglichkeit, einer Erweiterung um
bis zu 40 Plätzen. Die für eine Erweiterung notwendige Außenfläche stünde
ausreichend zur Verfügung: Die Außenfläche des Kindergartens VIII beträgt
798m², bei einer für den Innenstadtbereich vorgegebenen Fläche von 8m² pro
Kind, könnten bei gleichbleibender Gebäudefläche sogar bis zu 99 Kinder betreut
werden.
Um räumliche Enge zu vermeiden und kein Angebot zu schaffen, das über den
Bedarf im Stadtteil hinausginge, soll eine Erweiterung des Kindergartens VIII
auf insgesamt 80 Plätze daher ebenfalls geprüft werden. Hierfür wären insgesamt
ca. 504m² förderfähige Fläche, zuzüglich Sanitär-, Garderoben- und
Verkehrsflächen, erforderlich.
Das
vorhandene Gebäude birgt aufgrund seines Grundrisses enorme Einschränkungen,
unter anderem hinsichtlich der Herstellung von Barrierefreiheit. Erste
Einschätzungen der GWF lassen zudem vermuten, dass die pädagogisch genutzten
Flächen nicht in dem, durch das Kita-Raumprogramm der bayerischen
Staatsregierung vorgegebenen, Umfang umgesetzt werden könnten. Dies würde
jedoch eine Minderung der Betreuungsqualität nach sich ziehen. Es soll daher
geprüft werden, ob ein Ersatzneubau nicht bedeutend zielführender wäre, da
dieser die Anforderungen auch an die zukünftige Kindertagesbetreuung
entsprechen würde. Zudem würde sich in diesem die aktuellen Vorgaben des
Kita-Raumprogrammes vollumfänglich umsetzen lassen.
Der Beschluss über den Planungsauftrag dient der Verfahrenseinleitung. Für das Vorhaben der Generalsanierung ist eine Förderung durch die Regierung von Mittelfranken nach FAZR zu erwarten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Noch zu ermitteln € |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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