Betreff
Generalsanierung des städtischen Kindergartens VIII „Altstadtzwerge“ - Planungsauftrag
Vorlage
SchvA/0485/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt / der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis:

 

Die Verwaltung wird beauftragt für die Generalsanierung des städt. Kindergartens VIII die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen (Vorplanungen, Kostenermittlungen, etc.) durchzuführen, insbesondere soll ein Ersatzneubau untersucht werden.


Nachdem in den vergangenen Jahren in erster Linie Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen unter freier Trägerschaft durch die Stadt Fürth bezuschusst wurden, hat die Verwaltung nun die städtischen Kindertageseinrichtungen in den Blick genommen. Dabei wurde ein erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt, sodass in Zusammenarbeit von Kita-GTS und GWF eine Priorisierung potentieller Maßnahmen vorgenommen wurde. Der Kindergarten VIII „Altstadtzwerge“ führt diese Aufstellung hinsichtlich dessen Sanierungsbedürftigkeit an.

 

Das Gebäude des Kindergartens am Schießplatz 9 stammt mehrheitlich aus den 1950er Jahren und ist für die heutige Kindertagesbetreuung nicht mehr zeitgemäß. Die Räume sind nicht nur beengt und enorm renovierungsbedürftig, es fehlen Räume zur pädagogischen Nutzung, ebenso wie ein Personal-, Speise- und Bewegungsraum sowie Platz für Elternarbeit. Im Vergleich zum aktuellen Summenraumprogramm des Freistaates fehlen entlang der Zahl der aktuell dort betreuten Kinder rund 140m² förderfähige Fläche. 

Aufgrund der beengten Verhältnisse und der fehlenden Räumlichkeiten hat die Regierung von Mittelfranken bereits die Betriebserlaubnis von ursprünglich 50 Betreuungsplätzen für Kinder zwischen 3 Jahren und Grundschulalter auf 48 Plätze reduziert. Sollte sich am gegenwärtigen Zustand nichts ändern, wurde von der zuständigen Fachaufsicht in Aussicht gestellt, dass weitere Plätze reduziert werden müssen. Gerade im Bereich der Innenstadt werden die vorhandenen Betreuungsplätze jedoch weiterhin dringend benötigt.
Bei entsprechend großzügigen Bau bestünde die Möglichkeit, einer Erweiterung um bis zu 40 Plätzen. Die für eine Erweiterung notwendige Außenfläche stünde ausreichend zur Verfügung: Die Außenfläche des Kindergartens VIII beträgt 798m², bei einer für den Innenstadtbereich vorgegebenen Fläche von 8m² pro Kind, könnten bei gleichbleibender Gebäudefläche sogar bis zu 99 Kinder betreut werden.
Um räumliche Enge zu vermeiden und kein Angebot zu schaffen, das über den Bedarf im Stadtteil hinausginge, soll eine Erweiterung des Kindergartens VIII auf insgesamt 80 Plätze daher ebenfalls geprüft werden. Hierfür wären insgesamt ca. 504m² förderfähige Fläche, zuzüglich Sanitär-, Garderoben- und Verkehrsflächen, erforderlich.

 

Das vorhandene Gebäude birgt aufgrund seines Grundrisses enorme Einschränkungen, unter anderem hinsichtlich der Herstellung von Barrierefreiheit. Erste Einschätzungen der GWF lassen zudem vermuten, dass die pädagogisch genutzten Flächen nicht in dem, durch das Kita-Raumprogramm der bayerischen Staatsregierung vorgegebenen, Umfang umgesetzt werden könnten. Dies würde jedoch eine Minderung der Betreuungsqualität nach sich ziehen. Es soll daher geprüft werden, ob ein Ersatzneubau nicht bedeutend zielführender wäre, da dieser die Anforderungen auch an die zukünftige Kindertagesbetreuung entsprechen würde. Zudem würde sich in diesem die aktuellen Vorgaben des Kita-Raumprogrammes vollumfänglich umsetzen lassen.

 

Der Beschluss über den Planungsauftrag dient der Verfahrenseinleitung. Für das Vorhaben der Generalsanierung ist eine Förderung durch die Regierung von Mittelfranken nach FAZR zu erwarten.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Noch zu ermitteln

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: