Betreff
Sachstand Freilichtbühne
Vorlage
K/0149/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Frau Köhn, Leiterin Kulturamt, berichtet über den Sachstand Freilichtbühne. Der Bericht dient zur Kenntnis.

 

Rückblick Programm Freilichtbühne 2022

In einem Gespräch zwischen Frau Schaller jr. (Pächterin Freilichtbühne), Herrn Lippmann (Pro-gramm-Management Freilichtbühne), Herrn Dr. Döhla, Frau Köhn und GWF im Juli 2022 wurde der Verlauf der Saison 2022 erörtert. Diese war geprägt von neuen Impulsen im Programmangebot. Kinderveranstaltungen, Konzerte regionaler Bands, Klassik-Konzerte, Lesungen, Vorträge etc. ergänzten das bewährte Programm der bisherigen Nutzer:innen wie FÜ-Jazz, Mobiles Kino und Babylon-Kino.

Die Zusammenarbeit zwischen dem von Frau Schaller jr. beauftragten Programm-Manager und den weiteren Nutzer:innen (u.a. Verein Filmkunst & Kultur) lief gut, wenn auch alteingesessene Nutzer:innen zugunsten von neuen Programmangeboten weniger Spieltermine zugesprochen bekamen als gewohnt. So ist z.B. das TKKG in diesem Jahr mit allen 9 Spielterminen plus Einrichtungstagen in den Rathausinnenhof ausgewichen. Plakat, Programmflyer und Website freilichtbuehne-fuerth.de wiesen öffentlich auf die geplanten Veranstaltungen hin. Die Resonanz beim Publikum war groß, die Programmvielfalt wurde gerne angenommen.

Ebenfalls im Rahmen des o.g. Gesprächs erörtert wurden von Seiten der Pächterin als Notwendig erachtete bauliche Instandsetzungsmaßnahmen. Diese wurden zwischenzeitlich durch die Pächterin an Ref. V/GWF übermittelt und liegen dort zur Prüfung vor.

 

 

Anwohnerbeschwerden

Nachdem es erneut zu Beschwerden von Anwohner:innen über den Lärm im Stadtpark rund um die Freilichtbühne und das Stadtparkcafé kam, wurden in mehreren Verhandlungsterminen zwischen den Beschwerdeführer:innen und der Stadtverwaltung (hier: Ref. III, Ref. IV, Leiter Ordnungsamt Herr Tölk, Leiterin Kulturamt Frau Köhn) Vereinbarungen getroffen, die, aus Sicht des Kulturreferats und des Kulturamtes, Einschränkung im zukünftigen Betrieb der Freilichtbühne mit sich bringen:

 

• Die Veranstaltungen auf der Freischankfläche des Stadtparkcafés werden künftig in das Kontingent der Veranstaltungen der Freilichtbühne eingerechnet, so dass an beiden Veranstaltungsorten zusammen insgesamt 60 Veranstaltungen pro Saison (01.10.-30.09.) möglich sind.

 

• Sollten Veranstaltungen länger als 4 Stunden dauern, werden sie als 2 Veranstaltungen gewertet. Bei einer Dauer von mehr als 8 Stunden werden 3 Veranstaltungen angerechnet.

 

• Ein Soundcheck darf 60 Minuten nicht überschreiten.

 

• Bei Kinoveranstaltungen wird ein frühestmöglicher Start nach Jahreszeit erfolgen, bei einer Dauer bis nach 22 Uhr keine Darbietung von Musik- bzw. Musicalfilmen.

 

Infolge dieser Einschränkungen in Bezug auf die Zahl der Veranstaltungen wird es nahezu keinen Spielraum für eine Erweiterung des Programmangebots geben, sollten die bisherigen Nutzer:innen weiterhin in gewohntem Umfang berücksichtigt werden. Aus diesem Grund hat sich Pächterin Frau Schaller jr. gegen die weitere Anstellung eines Programm-Managers für das Jahr 2023 entschieden.

 

Verpachtung Freilichtbühne bis zum 30.09.2024

Auf der Basis der Gesprächsergebnisse und der Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Pächterin gelangen Ref. IV und K zu dem Ergebnis, dass eine Fortsetzung dieses Pachtverhältnisses über einen Zeitraum von zwei Jahren zu empfehlen ist. Dem Abschluss eines neuen Pachtvertrags bis zum 30.9.2024 hat Frau Schaller jr. mündlich zugestimmt, o.g. Verhandlungsergebnisse zu den Anwohnerbeschwerden wurden in das Vertragswerk aufgenommen. Der Vertrag liegt Frau Schaller jr. zur Unterschrift vor. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: