Betreff
Neubau Heinrich-Schliemann-Gymnasium - Ergänzende Projektgenehmigung
Vorlage
GWF/0456/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werksausschuss/ der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Prüfung der Kostenberechnung und der Steigerung der Kosten für den „Neubau des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums“ in Fürth.

Die Gesamtkosten erhöhen sich von den bisher mit Stadtratbeschluss vom 24.03.2022 genehmigten Kosten i.H.v. 68.530.000 € auf ca. 70.460.000 € (ohne Indexierung) bzw. i.H.v. 82.920.000 € auf ca. € 85.260.000 € (inkl. Indexierung).

 

Der BWA begutachtet/ der Stadtrat erteilt hiermit die Ergänzende Projektgenehmigung.

 

Die zusätzlichen erforderlichen Mittel sind bereitzustellen.


Mit Stadtratsbeschluss vom 24.03.2022 wurde für das Projekt Neubau Heinrich-Schliemann-Gymnasium die Projektgenehmigung auf Basis der Abgabe Leistungsphase 3 erteilt. Zum Zeitpunkt der Projektgenehmigung war die Prüfung der Leistungsphase 3 durch die Projektsteuerung noch nicht abgeschlossen.

 

Im Rahmen der Prüfung wurden einige Planungsüberarbeitungen erforderlich. Zudem wurde die Bemusterung von Bauteilen und Materialien im Rahmen der Nachführung der Leistungsphase 3 durch die Planer vorgenommen. Es ergaben sich im Rahmen der Fortplanung weitreichendere Anpassungserfordernisse im Bereich der Geothermie.

Erhebliche Planungsänderungen im Zuge der Nachführungen der Leistungsphase 3 wurden im Rahmen von Planänderungstestaten dokumentiert und freigegeben (Planänderungstestate 02-04 als Anlage).

 

Im Zuge der Nachführung der Leistungsphase 3 wurden durch die Planer mögliche Kosteneinsparpotenziale entwickelt und dem Bauherrn zur Entscheidung vorgelegt. Die bestätigten Einsparpotenziale, die genannten Planänderungstestate sowie die Nachführungen der Planung in Leistungsphase 3 wurden in einer Fortschreibung der Kostenberechnung berücksichtigt („Kostenberechnung 2“). Durch die Objektplanung wurde ein Kostenvergleich Kostenberechnung 1 Stand 23.02.2022 – gem. Projektgenehmigung - zu Kostenberechnung 2 Stand 23.09.2022 erstellt (Anlage).

 

Die Mehrungen von Kostenberechnung 1 zu Kostenberechnung 2 beträgt 1.930.000 € (2,8 %).

 

Die Kostenberechnung 2 (Kostenbasis Index IV 2021) gliedert sich wie folgt auf:

 

KGR 200:                                  2.750.000,- (Erschließung)

KGR 300:                               € 30.750.000,- (Bau)

KGR 400:                               € 14.110.000,- (Haustechnik)

KGR 500:                                  5.030.000,- (Außenanlagen, techn. Anlagen in Außenanlagen)

KGR 600:                                  1.560.000,- (Ausstattung)

KGR 700:                               € 16.260.000,- (Baunebenkosten)

Summe                                  € 70.460.000,- (KGR 200 – 700)      

 

Risiko PFAS:                          € 6.400.000,- (PFAS-Analytik, Entsorgung, Rückverfüllung)

 

gerundet auf volle 10.000,- (brutto)

 

Die geschätzten Kosten für das Risiko PFAS (Per- und polyflorierende Alkylverbindungen) sind der Kostenberechnung angefügt. Das abschließende Ergebnis der übergeordneten Altlastenuntersuchung liegt bis vors. Frühjahr 2023 vor.

 

Nachrichtlich wird bis zum geplanten Baubeginn eine voraussichtliche Baukostensteigerung von im Augenblick im Mittel ca. 10 % (Destatis) angenommen. Unter Annahme von 10 % (ohne Berücksichtigung PFAS-Belastung) im Mittel entspricht dies einem Wert in Höhe von 14.800.000 €.

 

Hiermit ergibt sich eine Brutto-Gesamtsumme zu Baubeginn in Höhe von 85.260.000 €.

 

Hinweis: Der letzte veröffentliche Baupreisindex II 2022 liegt bei + 12,6 % gegenüber IV 2021

 

Gefördert wird der Neubau des Gymnasiums vom Freistaat Bayern nach FAG zum derzeit gültigen Fördersatz von 75%, mit voraussichtlich ca. 25 Mio €.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

Ja

Gesamtkosten

85.260.000€

 

nein

x

ja

1.023.120€

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

Ja

HHSt 2310.9400.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 

 


- Kostenvergleich Kostenberechnung 1 Stand 23.02.2022 zu Kostenberechnung 2 Stand 23.09.2022

- Planänderungstestate (PÄT02 - Dachaufbau, 03 – Provisorische Treppenanlage, 04 -PVT-Module)