Betreff
Feststellung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2018 und zum 31.12.2019
Vorlage
StEF/0193/2022
Art
Beschlussvorlage - STEF

Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von 220.468.451,04 EUR festgestellt.

Vom Jahresüberschuss in Höhe von 1.286.266,07 EUR wird ein Teilbetrag in Höhe von 62.100,00 EUR an die Stadt Fürth ausgeschüttet, der dann noch verbleibende Betrag in Höhe von 1.224.166,07 EUR ist zur langfristigen Stärkung des Eigenkapitals in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Die Werkleitung wird entlastet.

 

  1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Fürth wird in der vorliegenden und geprüften Form mit einer Bilanzsumme von 220.948.176,07 EUR festgestellt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 1.197.430,30 EUR ist zur langfristigen Stärkung des Eigenkapitals in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Die Werkleitung wird entlastet.

 


In Art. 103 Abs. 2 GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) ist i. V. mit § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Bayern geregelt, dass der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Stadtrat vorzulegen sind. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Stadtrat den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung alsbald fest. Gleichzeitig beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Weiterhin ist über die Entlastung der Werkleitung zu beschließen.

 

Der Bau- und Werkausschuss hat die Jahresabschlüsse des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Fürth zum 31.12.2018 und zum 31.12.2019 in seinen Sitzungen am 08.07.2020 bzw. 13.01.2021 zur Kenntnis genommen. In diesen Sitzungen sind dem Bau- und Werkausschuss auch die Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRV GmbH über die Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte zum 31.12.2018 sowie zum 31.12.2019 zur Verfügung gestellt worden.

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 vom 22.11.2021 (siehe Anlage) ist in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.06.2022 beraten worden.

 

Die Jahresabschlüsse 2018 und 2019 sind nun vom Stadtrat endgültig festzustellen. Gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 9 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Fürth fällt es in die Zuständigkeit des Bau- und Werkausschusses dem Stadtrat einen Vorschlag für die Feststellung des Jahresergebnisses, die Behandlung des Ergebnisses und die Entlastung der Werkleitung vorzulegen.

 

Für die Teilausschüttung wurde in Anlehnung an eine angemessene Eigenkapitalverzinsung ein Betrag in Höhe von 62.100 für das Jahr 2018 errechnet. Für das Jahr 2019 erfolgt aufgrund der zum größten Teil negativen Zinssätze, die als Grundlage für die Berechnung der Eigenkapitalverzinsung herangezogen werden, keine Gewinnausschüttung an die Stadt Fürth.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

62.100

X

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


  • RpA-Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 beim Eigenbetrieb Stadtentwässerung Fürth (StEF) vom 22.11.2021
  • Stellungnahme StEF zum v. g. Bericht

·         Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 03.06.2022

·         StEF-Jahresabschluss 2018

·         StEF-Jahresabschluss 2019