Der Finanz- und Verwaltungssauschuss nimmt von der vorgelegten Neufassung
der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth - VgaRi Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat diese zu beschließen.
Der Stadtrat beschließt die vorgelegte Neufassung der Richtlinien der Stadt Fürth zur Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberichtlinien Fürth – VgaRi).
Von Seiten der Bayerischen Staatsregierung wurde im September die Bekanntmachung des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBeK) geändert.
Kern der Änderung ist eine zeitlich befristete, erhebliche
Wertgrenzenerhöhung für Direktbeauftragungen und die Ermöglichung aller
Vergabeverfahrensarten in der sog. Unterschwelle unabhängig von einer starren
Wertgrenze (s. Rundschreiben in der Anlage).
In der Referentenrunde vom 12.09.2022 wurde festgelegt, dass diese befristete Wertgrenzenerhöhung und die neuesten Anpassungen der IMBeK auch auf die Vergaberichtlinien der Stadt Fürth (VgaRi) übertragen werden sollen.
Für die Vergabe von Direktaufträgen wurden unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes entsprechende Regelungen getroffen um für die Stadtverwaltung eine wirtschaftliche Beschaffung sowie eine möglichst optimale Korruptionsprävention zu gewährleisten. Diese flankierenden Maßnahmen sind in der Synpose insbesondere unter Ziffer 5.8 und Ziffer 7.5 entsprechend kenntlich gemacht.
Aufgrund des erhöhten Korruptionsrisikos wurden hier die
bereits geltenden Bestimmungen erweitert, um eine formalisierte Kontrolle in
jeder Dienststelle sicherzustellen.
Ein besonderes Augenmerk gilt nach h.E. jetzt umso mehr darauf, dass die Amtsleitungen in den einzelnen Dienststellen über die gem. Ziffer 5.8 der VgaRi von den Dienststellen zu führenden Dokumentationslisten über Preisanfragen und Direktaufträge einen kontrollierenden Überblick bewahren und ggf. hier steuernd eingreifen.
Ob die geplante Wertgrenzenerhöhung auf bis zu 25.000,- € (ohne Umsatzsteuer) für Direktkäufe insgesamt zu einer Vorteilhaftigkeit gegenüber dem bewährten Instrument der Preisanfrage bei den Beschaffungen führt, kann nicht beurteilt werden. Den Bedarfsstellen soll diese Möglichkeit jedoch gegeben werden um in Einzelfällen entsprechende Beschaffungen zu ermöglichen.
Von Seiten der Zentralen Vergabestelle war schon seit
längerem eine Anpassung der Vergaberichtlinien mit folgenden Inhalten in
Vorbereitung:
-
Einpflegen der früheren Anpassungen
in der IMBeK zur Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen (siehe Ziffer 10
der VgaRi in der Synopse).
-
Einpflegen der Regelungen zur
Auftragsvergabe aufgrund der Stadtratsbeschlüsse zu den Kompetenzen der ZVS
Dies schafft für die ZVS und alle Bedarfsstellen der Stadt Fürth eine
Vereinheitlichung der Sachbearbeitung. Bisher wurde dies bereits erfolgreich im
Bereich des Referats V erprobt.
-
Konkretisierung der Grundsätze für
nachhaltige (ökologische und soziale) Beschaffung und Platzierung dieser
Grundsätze an eine prominentere Stelle in den VgaRi (jetzt Ziffer 3.2, früher
Ziffer 13.1).
Dies war
notwendig um der großen Bedeutung des nachhaltigen Wirtschaftens für die Stadt
Fürth und dem Eintreten für gute Arbeitsbedingungen nachzukommen.
Dies war
auch zuletzt Wunsch von Herrn Oberbürgermeister Dr. Jung in einem Gespräch u.a.
mit Vertretern des DGB im Sommer dieses Jahres.
Weiter werden damit auch die Klimaschutzziele der Stadt Fürth weiter in die
kommunalen Richtlinien der Stadt Fürth mit verankert.
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Einpflegen von redaktionell
notwendigen bzw. sich ergebenden Änderungen.
Da sich durch die Umgruppierung von einzelnen Regelungen
(Details siehe Synopse) die Gliederung der VgaRi in wesentlichen Teilen ändert
und die VgaRi nicht nur „kosmetische“ Änderungen bei den Wertgrenzen (z.B.
Stärkung Nachhaltigkeit, zum Teil neue Nummerierung) erfährt ist nach h.E. die
vorgelegte Version als Neufassung und nur nicht als Änderungsfassung zu
betrachten.
Die beiliegende Synopse enthält zum Teil an wesentlichen Stellen kurze Erläuterungen an der Seite zu den vorgenommenen Änderungen.
In Absprache mit Ref. V wurden aufgrund der vorgenommenen Änderungen / Konkretisierungen der Grundsätze zur nachhaltigen Beschaffung neben dem Rechnungsprüfungsamt (RpA) und dem Rechtsamt (RA) zusätzlich auch das Amt für Umwelt-, Ordnung und Verbraucherschutz ( OA/U; Klimaschutzteam) sowie das Bürgermeister- und Presseamt (BMPA, Stabsstelle Fairtrade) im Vorfeld dieser Stadtratsvorlage beteiligt.
Die Stellungnahmen / Einwände der Fachdienststellen wurden soweit in der Neufassung berücksichtigt bzw. eingearbeitet.
Von Seiten des RpA gab es zusätzlich noch den Hinweis bei
Ziffer 4.4 Zuständigkeiten der ZVS „Es
fehlt eine Festlegung, wer für die Bekanntmachungen von Auftragsänderungen im
EU
Amtsblatt zuständig ist. Eine
Einordnung in das Aufgabengebiet der ZVS hält das RpA für
sinnvoll.“
Hierzu
wurde noch keine Festlegung in der Neufassung der VgaRi getroffen. Diese
Aufgabe ist bisher im Aufgabenprofil der Bedarfsstellen verortet bzw. in den
Vertragsbedingungen der beauftragten Planer geregelt. Eine Neuordnung dieser
Aufgabe bedarf nach h.E. vorher eine Abstimmung mit betroffenen
Fachdienststellen, ggf. ist auch aufgrund sich dann verschiebender Kompetenzen
und Aufgabenzuschnitte eine Bewertung zusammen mit OrgA erforderlich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Synopse;
Neufassung (Entwurf)