Der Werkausschuss nimmt den
Wirtschaftsplan 2023 der StEF zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem
Stadtrat den Wirtschaftsplan 2023 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur
Beschlussfassung.
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2023 der
Stadtentwässerung Fürth.
Der Werkausschuss ist
vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten die der
Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.
Die wesentlichen Eckdaten des
WiPl 2023 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023
schließt im Erfolgsplan
mit Erträgen von 29.664.000 €
und Aufwendungen von 35.163.200 €
und im Vermögensplan
mit
Einnahmen von 33.651.491
€
und
Ausgaben von 33.651.491
€
ab.
Der Gesamtbetrag
der Genehmigungen für Kredit-
aufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf 22.457.784 €
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan
beläuft sich
im Jahr 2024 auf 8.188.800
€
im Jahr 2025 auf 8.900.000
€
und im Jahr 2026
auf 3.119.000 €
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur
rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach
dem
Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf 4.900.000
€
Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem
Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe
von 3.224.216,00 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres
2022 kraft Gesetz (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf
das Wirtschaftsjahr 2023 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2023
für Investitionen zu Verfügung
Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das
Wirtschaftsjahr 2023