Betreff
Musikalische Grundbildung in Grundschulen
Vorlage
BB/0161/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit

Der Ausschuss befürwortet die Einrichtung eines Angebotes der musikalischen Grundbildung an Grundschulen durch die Musikschule Fürth. Er empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss hierfür Mittel i.H.v. max. 21.000 Euro p.a. ab dem Schuljahr 2023/24 zu bewilligen. Die Mittel der Stadt Fürth sollen nur eingesetzt werden, wenn keine (ausreichenden) Drittmittel für das Angebot verfügbar sind.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss

Der Ausschuss befürwortet das Angebot und bewilligt Mittel i.H.v. max. 21.000 Euro p.a. ab dem Schuljahr 2023/24. Die Mittel der Stadt Fürth sollen nur eingesetzt werden, wenn keine (ausreichenden) Drittmittel für das Angebot verfügbar sind.

 


Kinder und Jugendliche wurden in den letzten, durch die Pandemie geprägten Jahren stark in ihrer persönlichen Entwicklung eingeschränkt. Möglichkeiten und Angebote, die eine kreative Entfaltung begünstigen, waren über einen langen Zeitraum nur sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht möglich. Eine wichtige kommunale Aufgabe besteht somit darin, die Zielgruppe durch geeignete Maßnahmen nun verstärkt zu fördern. Zu diesem Anlass wurde in einem Austausch zwischen dem Bildungsreferat (BM Markus Braun/ Bildungsbüro/ KUBIK/ Schulverwaltungsamt) und der Musikschule Fürth e.V. folgendes Vorhaben skizziert:

 

Kinder und Jugendliche in der Stadt Fürth sollen einen besseren Zugang zu musikalischer Grundbildung erhalten. Um diesen Zugang möglichst nachhaltig zu gestalten, sollte ein längerfristiges und regelmäßiges Angebot geschaffen werden. Um insbesondere auch benachteiligte Kinder zu erreichen, bietet sich die Zusammenarbeit mit Schulen an. Insbesondere im Ganztagsbereich, der durch den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 eine stärkere Gewichtung erfahren wird, bestehen gute Möglichkeiten, ein solches Angebot zu etablieren.

 

Die Musikschule Fürth e.V. kann ab dem Schuljahr 2023/24 musikalische Grundbildung einmal pro Woche (45 min.) für ausgewählte Modell-Schulen anbieten. Das Angebot kann entweder in den Räumen der Schule oder in der Musikschule durchgeführt werden. Die Kosten für das Angebot betragen 1500 Euro pro Jahreswochenstunde für eine Schulklasse und müssen durch Dritte oder aus dem städtischen Haushalt aufgebracht werden. Ferner soll geprüft werden, ob bereitgestellte staatliche Mittel für Lehrpersonal auch für dieses Angebot genutzt werden können. Die Musikschule geht davon aus, dass maximal 30 Klassen pro Schuljahr betreut werden können. Die hier zum Beschluss vorgeschlagenen 21.000 Euro würden eine Teilnahme von 14 Klassen im ersten Schuljahr des Angebotes absichern.

Näheres wird durch mündlichen Vortrag während der Ausschusssitzung erläutert.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

21.000

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: