Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit
Der Ausschuss befürwortet die Einrichtung eines Angebotes der musikalischen Grundbildung an Grundschulen durch die Musikschule Fürth. Er empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss hierfür Mittel i.H.v. max. 21.000 Euro p.a. ab dem Schuljahr 2023/24 zu bewilligen. Die Mittel der Stadt Fürth sollen nur eingesetzt werden, wenn keine (ausreichenden) Drittmittel für das Angebot verfügbar sind.
Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss
Der Ausschuss befürwortet das Angebot und bewilligt Mittel i.H.v. max. 21.000 Euro p.a. ab dem Schuljahr 2023/24. Die Mittel der Stadt Fürth sollen nur eingesetzt werden, wenn keine (ausreichenden) Drittmittel für das Angebot verfügbar sind.
Kinder und Jugendliche wurden in den
letzten, durch die Pandemie geprägten Jahren stark in ihrer persönlichen
Entwicklung eingeschränkt. Möglichkeiten und Angebote, die eine kreative
Entfaltung begünstigen, waren über einen langen Zeitraum nur sehr eingeschränkt
oder überhaupt nicht möglich. Eine wichtige kommunale Aufgabe besteht somit
darin, die Zielgruppe durch geeignete Maßnahmen nun verstärkt zu fördern. Zu
diesem Anlass wurde in einem Austausch zwischen dem Bildungsreferat (BM Markus
Braun/ Bildungsbüro/ KUBIK/ Schulverwaltungsamt) und der Musikschule Fürth e.V.
folgendes Vorhaben skizziert:
Kinder und Jugendliche in der Stadt
Fürth sollen einen besseren Zugang zu musikalischer Grundbildung erhalten. Um
diesen Zugang möglichst nachhaltig zu gestalten, sollte ein längerfristiges und
regelmäßiges Angebot geschaffen werden. Um insbesondere auch benachteiligte
Kinder zu erreichen, bietet sich die Zusammenarbeit mit Schulen an.
Insbesondere im Ganztagsbereich, der durch den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 eine
stärkere Gewichtung erfahren wird, bestehen gute Möglichkeiten, ein solches
Angebot zu etablieren.
Die Musikschule Fürth e.V. kann ab dem
Schuljahr 2023/24 musikalische Grundbildung einmal pro Woche (45 min.) für
ausgewählte Modell-Schulen anbieten. Das Angebot kann entweder in den Räumen
der Schule oder in der Musikschule durchgeführt werden. Die Kosten für das
Angebot betragen 1500 Euro pro Jahreswochenstunde für eine Schulklasse und
müssen durch Dritte oder aus dem städtischen Haushalt aufgebracht werden.
Ferner soll geprüft werden, ob bereitgestellte staatliche Mittel für
Lehrpersonal auch für dieses Angebot genutzt werden können. Die Musikschule
geht davon aus, dass maximal 30 Klassen pro Schuljahr betreut werden können.
Die hier zum Beschluss vorgeschlagenen 21.000 Euro würden eine Teilnahme von
14 Klassen im ersten Schuljahr des Angebotes absichern.
Näheres wird durch mündlichen Vortrag
während der Ausschusssitzung erläutert.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
21.000 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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