Betreff
Festlegungen für Lehr- und Unterrichtsmitteln in den Grund-, Mittel- und Förderschulen und Mittelbereitstellung für Deutsch- und Brückenklassen, sowie für ukrainische SuS die Regelklassen der Grundschulen besuchen
Vorlage
SchvA/0486/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit / der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt die Festlegung für Lehr- und Unterrichtsmittel in den Grund-, Mittel- und Förderschulen in Höhe von 8,50 €, 10,00 € und 13,50 € sowie die Festlegung von zusätzlichen Lehr- und Unterrichtsmitteln für Deutschklassen an Grundschulen und Brückenklassen an Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien in Höhe von 200,00 € pro Schuljahr und für die in den Regelklassen unterrichteten ukrainischen SuS jeweils 25,00 € pro Schuljahr. Im ersten Jahr dieser besonderen Klassenbildung der Deutsch- und Brückenklassen sollen weiterhin je neu gebildeter Klasse 500,00 € zur Verfügung gestellt werden. 


Die Haushaltsansätze für Lehr- und Unterrichtsmittel (xxxx.5710) bestehen seit Jahren in unveränderter Höhe. Der veranschlagte Betrag, abzüglich der Kosten für Kreide und Folien, wird anhand der Schülerzahlen auf die einzelnen Grund-, Mittel- und Förderschulen verteilt. Hieraus beschaffen die Schulen verschiedene Lizenzen wie z.B. Anton, aber auch Lehrbücher, Gruppenarbeitsbücher, Arbeitshefte, Schüttelboxen usw.. Nachdem dieser Betrag nicht dynamisiert wird, errechnet sich pro Schüler (durch die wachsenden Schülerzahlen vor allem im Grundschulbereich) ein immer niedrig werdender Betrag. Deshalb soll durch eine Festlegung eines Betrages pro Kopf und Schuljahr eine Dynamisierung anhand der Schülerzahlen zukünftig möglich werden. Die Beträge werden wie folgt festgesetzt:

Grundschulen                     8,50 €

Mittelschulen                   10,00 €

Förderschulen                  13,50 €.

Die Kalkulation dieser Festsetzungen basiert auf die Erfahrungswerte der letzten Haushaltsjahre. Teilweise wurden diese Haushaltsstellen von den Schulen überzogen und mussten innerhalb des Budgets ausgeglichen werden.

 

Die Deutschklassen mit ihrem besonderen Aufwand wurden ebenfalls aus Lehr- und Unterrichtsmitteln finanziert. Diese sollen nach dem nun auch für die ukrainischen SuS Brückenklassen im Schuljahr 22-23 gebildet werden extra bei xxxx.5711 mit jeweils 200,00 € pro Klasse und Schuljahr veranschlagt werden. Für das erste Jahr einer neu gebildeten Deutsch- bzw. Brückenklasse soll weiterhin 500,00 € für die Erstausstattung gezahlt werden. Die ukrainischen Grundschüler*innen, die in den Regelklassen beschult werden, sollen in analoger Anwendung ebenfalls 25,00 € je SuS für zusätzliche Lehr- und Unterrichtsmittel ausgestattet werden.

 

Insgesamt besteht ein Anpassungsbedarf von 17.000 €. 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

17.000

 

nein

x

ja

17.000 + x

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. xxxx.5710     

Budget-Nr. 40 020, 40 040

im

X

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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