Dem Abschluss der „Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines Fahrradverleihsystems in den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach“ wird zugestimmt.

 


Bezugnehmend auf den Grundsatzbeschluss des Stadtrats vom 27.07.2022 legt die Stadtverwaltung die zu schließende „Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines Fahrradverleihsystems in den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach“ vor (Anlage 1). Diese stellt den nächsten Schritt der Konkretisierung zum Aufbau eines Fahrradverleihsystems in Fürth dar und ist wesentliche Voraussetzung, um das gemeinsame Fahrradverleihsystem auf der Städteachse auszuschreiben. Gegenstand der Zweckvereinbarung ist die Erweiterung des Aufgaben- und Zuständigkeitsgebiets der Stadt Nürnberg um die Aufgabe, das im Stadtgebiet Nürnberg bestehende Fahrradverleihsystem VAG_Rad ab Januar 2024 auf das Stadtgebiet Fürth auszudehnen. Die Zweckvereinbarung ist mit den beteiligten Akteuren der Städteachse einschließlich VAG abgestimmt und durch das jeweilige Rechtsamt geprüft.

 

Entsprechend des Grundsatzbeschlusses (SpA/0996/2022) werden im Rahmen der Zweckvereinbarung die beschlossene Anzahl von 200 Fahrrädern bestellt. Anlage 2 wird durch die VAG auf Basis der Grundsatzbeschlüsse der beteiligten Städte Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach im Zuge der Vergabe ausgefüllt. Erweiterungen können bei Bedarf im Betrieb ergänzt werden. Die Nutzerzahlen sowie die Rückmeldungen aus Politik und Bevölkerung werden zeigen, inwieweit zusätzliche Räder oder Radabstellanlagen angebracht werden sollen.

 

Die Flexzone sowie die Verortung der Fahrradabstellanlagen sind der Karte in Anlage 3 zu entnehmen. Die Darstellung der Stationen darin ist als qualitativ anzusehen. Die genaue Lage am Standort für z.B. die Abstellbügel werden mit den maßgebenden Dienststellen abgestimmt und dem Ausschuss vorgelegt. Die Genehmigung der detaillierten Standortfestsetzung wird bis September 2023 erfolgen müssen, um die Inbetriebnahme des VAG_Rad im Januar 2024 nicht zu gefährden.

 

Der Beschluss seitens der Stadt Fürth über die Zweckvereinbarung zwischen den Städten Nürnberg, Erlangen, Fürth und Schwabach bzgl. der Durchführung eines Fahrradverleihsystems in der Städteachse wird zur Anzeige der Zweckvereinbarung bei der Regierung von Mittelfranken sowie zur Durchführung der Ausschreibung und Vergabe benötigt. Daher erfolgt auch zeitnah der Beschluss über dieselbe Zweckvereinbarung in den beteiligten Nachbarstädten. Diese soll gemeinsam von den Oberbürgermeistern unterschrieben und eingereicht werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

siehe Vorlage SpA/0996/2022

 

nein

X

ja

siehe Vorlage SpA/0996/2022

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Zweckvereinbarung über die Errichtung und den Betrieb eines Fahrradverleihsystems 

                in den Städten Erlangen, Fürth und Schwabach

Anlage 2: Kennzahlen Fahrradverleihsystem Fürth

Anlage 3: Lageplan Flexzone und Fahrradabstellanalgen