Betreff
Vorbereitung und Aufstellung der Bund Länder-Städtebauförderungsprogramme 2023
Vorlage
SpA/1017/2022
Art
Beschlussvorlage - AB

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt den vorliegenden Jahresantrag für das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm II „Sozialer Zusammenhalt“ 2023 sowie den „Investitionspakt Sportstätten“.
Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung. Der städtische Eigenanteil beträgt 40 % der förderfähigen Kosten.


Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken eine Bedarfsmitteilung mit Fortschreibung der mittelfristigen, voraussichtlich förderfähigen Kosten bis 01.12.2022 vorzulegen.

Bei den voraussichtlich förderfähigen Kosten handelt es sich um Kosten, die aus Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden konnten und die nicht durch andere Fördermittel (z B. nach FAG, GVFG, …) abgedeckt werden.

Der städtische Eigenanteil an den förderfähigen Kosten beträgt derzeit 40 %, der Städtebauförderungsanteil von Bund/Land 60 %. Auf Basis der gemeldeten Kosten erfolgt die landesweite Mittelzuteilung aus dem Städtebauförderungsprogramm, die durch separate Anträge auf Zuschussbewilligung konkretisiert wird.

Die Regierung von Mittelfranken bittet im Zuge der Aufstellung der jährlichen Programme um beschlussmäßige Bestätigung des Antrags.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Jahresanträge 2023:

Sozialer Zusammenhalt

Investitionspakt Sportstätten