Betreff
Vergütung der Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsmitglieder
Vorlage
Rf. II/0298/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Ältestenrat empfiehlt dem Stadtrat, dass die Vergütung der Aufsichtsrats-/Verwaltungsrats-mitglieder zum 01.01.2023 auf 60 € pro Monat (infra, WBG, Klinikum) bzw. stattgefundener und daran teilgenommener Sitzung (complex, ELAN, vhs) erhöht wird.

 

Zukünftig wird der Beschluss über die Vergütung in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates gefasst. Die Anpassung orientiert sich an der Entwicklung der Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B gem. BayBesG seit Beginn der letzten Wahlperiode. Während einer Wahlperiode werden keine weiteren Änderungen an der Vergütung vorgenommen.


Status Quo

 

Die derzeitigen Regelungen gehen auf Beschlussfassungen vom 07.05.2014 (BMPA/185/2014) zurück und besagen, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates/des Aufsichtsrates

·         des Klinikum Fürth, der infra fürth gmbh und der WBG Fürth mbH eine pauschale Vergütung i.H.v. 40 € pro Monat, also 480 € pro Jahr

·         der Gewerbehof Fürth GmbH, der ELAN GmbH und der vhs gGmbH ein Sitzungsgeld i.H.v. 40 € pro stattgefundener und daran teilgenommener Sitzung; bei i.d.R. vier Sitzungen pro Jahr somit max. 160 € pro Jahr

erhalten. Es war eine Erhöhung in Abhängigkeit von der Erhöhung der Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B über 10% vorgesehen.

 

Da diese Dynamisierung bislang nicht umgesetzt worden ist, soll die verpasste Erhöhung ausgeglichen werden, indem die Vergütung pro Monat bzw. Sitzung ab 01.01.2023 auf 60 € erhöht wird.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die im Beschluss 2014 vorgesehene Anpassungsregelung hat mehrere Schwachstellen. Zum einen bedingt sie, dass bei jeder Besoldungsanpassung eine Prüfung durchgeführt werden muss, um sicherzustellen, dass bei Erreichen der Schwelle von 10% eine Anpassung der Vergütungen erfolgt und die folgende Wartezeit wiederum eingehalten wird. Hierfür müsste auch - was in dem damaligen Beschluss nicht geschehen ist – eine zuständige Stelle für die Prüfung benannt werden. Außerdem führt diese Regelung dazu, dass die Erhöhungen unregelmäßig – den Tarifabschlüssen und deren Übernahme für die Beamten durch die Staatsregierung folgend – erfolgen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass über die Vergütungen der Verwaltungsrats- und Aufsichtsratsmitglieder der städtischen Mehrheitsbeteiligungen zukünftig einmalig jeweils am Anfang einer Wahlperiode entschieden wird. Als Bezugspunkt für die Erhöhung soll die Veränderung aller Grundgehälter der Besoldungsgruppen A und B seit Beginn der letzten Wahlperiode dienen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

Kosten entstehen bei den Unternehmen, die die Vergütungen leisten

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: