Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
Eine
abschließende Beantwortung des o.g. Antrags ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht
möglich, da gegenwärtig noch Abstimmungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung
stattfinden. Im Folgenden wird der Sachverhalt nach heutiger Aktenlage kurz
erörtert.
Kindertageseinrichtung
im Gebäude der Bayernheim
Das
Genehmigungsverfahren der Wohnbebauung an der Ecke Lange Straße / Meckstraße
ist bereits weit fortgeschritten und steht kurz vor dem Abschluss. Die
Integration einer Kindertageseinrichtung würde bedeuten, dass der komplette
Planungsprozess neu aufgerollt werden müsste, vor allem hinsichtlich
Außenanlagen, Erschließung und Stellplätzen. Es würden in jedem Fall die
Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen und öffentlich gefördertem Wohnraum
in Konkurrenz gesetzt. Inwieweit es zudem einem privaten Investor zum aktuellen
Zeitpunkt zuzumuten ist, bereits kurz vor der Genehmigung stehende,
kostenintensive Planungen aufzugeben erscheint zumindest fraglich.
Sicherstellung
eines ausreichenden Platzangebotes im statistischen Bezirk 02
Die
Betreuungsbedarfe werden im Kindertagesstättenversorgungsbericht nach
statistischen Bezirken ausgewiesen, der zuletzt am 22.6.2022 im Ausschuss für
Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten und am 30.06.2022 im Finanz- und Verwaltungsausschuss
behandelt wurde. Das als Oststadt bezeichnete Stadtviertel bildet den
statistischen Bezirk 02 Stadtpark / Stadtgrenze. Anhand der Vorausberechnungen,
die im Zuge der Jugendhilfeplanung erstellt wurden und im aktuellen
Kindertagesstättenversorgungsbericht dargestellt sind, ist der voraussichtliche
Bedarf im Jahr 2023 im Bereich der Kindergartenplätze gedeckt. Es ist im Bezirk
02 sogar ein Überangebot von bis zu 27 Kindergartenplätzen zu erwarten. Im
Bereich der Kinderkrippen liegt im Bezirk 02 zwar ein ungedeckter Bedarf vor,
dieser wird jedoch durch ein Überangebot im stat. Bezirk 01 Altstadt /
Innenstadt ausgeglichen, sodass in diesen beiden Bezirken insgesamt ein
Überangebot von 17 Krippenplätzen verbleibt.
Anders
stellt sich die Lage im Bereich der Hortplätze dar: Der Bezirk 02 liegt im
Sprengel der Grundschule Maistraße, hier wird für 2023 ein ungedeckter Bedarf
von sechs, für 2026 dann ein ungedeckter Bedarf für bis zu 38 Hortplätze
erwartet.
Bei
der Grundschule Maistraße handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude in
einem dicht bebauten Gebiet. Ohne den Ergebnissen der kürzlich in Auftrag
gegebenen Machbarkeitsstudie zur räumlichen Erweiterung der Fürther
Grundschulen vorausgreifen zu wollen, liegt die Vermutung nahe, dass die Erweiterungsmöglichkeiten
des schulischen Betreuungsangebotes hier begrenzt sind. Die Verwaltung befindet
sich daher bereits seit Mitte 2022 in der Prüfung verschiedener Möglichkeiten,
wie das Angebot an Hortplätzen erweitert werden kann.
Eine
bauliche Aufstockung des städt. Kindergartens VI „Stadtparkknirpse“ wurde in
Zusammenarbeit von Gebäudewirtschaft und dem Amt für Kindertagesbetreuung und
Ganztagsschule geprüft, aufgrund der Lage des Gebäudes im denkmalgeschützten
Stadtpark ist dies jedoch nicht möglich. Derzeit wird von der Gebäudewirtschaft
ermittelt, ob statt einer Aufstockung eine räumliche Erweiterung mittels Anbaus
am äußersten Rand des Denkmalschutzes möglich wäre. Eine abschließende
Beurteilung ist daher noch nicht möglich, die Verwaltung kann hierüber
voraussichtlich zur nächsten Sitzung im Januar 2023 noch einmal berichten.
Verschiedene
Alternativstandorte wurden von der Verwaltung – hier in Zusammenarbeit von
Stadtplanungsamt, Gebäudewirtschaft und Amt für Kindertagesbetreuung und
Ganztagsschule – hinsichtlich ihrer Eignung für die Nutzung als
Kindertageseinrichtung geprüft. Im Bereich der Hortbetreuung spielt die
Entfernung zum Schulstandort eine entscheidende Rolle, da Eltern im Stadtgebiet
Fürth Angebote, die weiter als ca. 500m von der entsprechenden Sprengelschule
entfernt sind, kaum nachfragen – Ausnahmen gelten für Einrichtungen, die
bereits seit Längerem bestehen. Gerade in dicht bebauten Stadtteilen, also auch
im stat. Bezirk 02 Stadtpark / Stadtgrenze, gestaltet sich die Suche nach
geeigneten Objekten daher noch einmal schwieriger.
Die
Verwaltung steht aktuell in Verhandlungen mit einem Investor, der ein Interesse
signalisiert hat, im Zuge seines Vorhabens eine Kindertageseinrichtung zu
integrieren. Allerdings befinden sich die Gespräche noch in einem frühen
Stadium, sobald diese Maßnahme konkreter werden sollte, werden die
erforderlichen Unterlagen den Beschlussgremien zur Prüfung und Entscheidung
bezüglich der städtischen Förderung in der üblichen Vorgehensweise vorgelegt
werden.
Wie auch in den anderen Stadtteilen stellt die Suche nach einem, für die Nutzung als Kindertageseinrichtung geeigneten Grundstück die Verwaltung vor Herausforderungen. Die Unterstützung von Investoren, also „branchenfremden“ Grundstücksinhaber/innen, und auch der freien Träger erweist sich dabei immer wieder als besonders wertvoll, da vor allem in den dicht bebauten Teilen der Stadt keine geeigneten städtischen Flächen zur Verfügung stehen. Gerade im Hinblick auf den noch immer notwendigen Ausbau nicht nur im Bezirk 02, sondern stadtweit, wird die Verwaltung weiterhin solche Zusammenarbeit anstreben.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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