Betreff
Vorlage zum Antrag vom 10.10.2022 "Antrag auf Prüfung zu Bedarf an Kinderbetreuungs- und Schulplätzen in der Oststadt"
Vorlage
KITA-GTS/0006/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

 

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.

 


Eine abschließende Beantwortung des o.g. Antrags ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da gegenwärtig noch Abstimmungsprozesse innerhalb der Stadtverwaltung stattfinden. Im Folgenden wird der Sachverhalt nach heutiger Aktenlage kurz erörtert.

 

Kindertageseinrichtung im Gebäude der Bayernheim

 

Das Genehmigungsverfahren der Wohnbebauung an der Ecke Lange Straße / Meckstraße ist bereits weit fortgeschritten und steht kurz vor dem Abschluss. Die Integration einer Kindertageseinrichtung würde bedeuten, dass der komplette Planungsprozess neu aufgerollt werden müsste, vor allem hinsichtlich Außenanlagen, Erschließung und Stellplätzen. Es würden in jedem Fall die Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen und öffentlich gefördertem Wohnraum in Konkurrenz gesetzt. Inwieweit es zudem einem privaten Investor zum aktuellen Zeitpunkt zuzumuten ist, bereits kurz vor der Genehmigung stehende, kostenintensive Planungen aufzugeben erscheint zumindest fraglich.

 

 

 

 

Sicherstellung eines ausreichenden Platzangebotes im statistischen Bezirk 02

 

Die Betreuungsbedarfe werden im Kindertagesstättenversorgungsbericht nach statistischen Bezirken ausgewiesen, der zuletzt am 22.6.2022 im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten und am 30.06.2022 im Finanz- und Verwaltungsausschuss behandelt wurde. Das als Oststadt bezeichnete Stadtviertel bildet den statistischen Bezirk 02 Stadtpark / Stadtgrenze. Anhand der Vorausberechnungen, die im Zuge der Jugendhilfeplanung erstellt wurden und im aktuellen Kindertagesstättenversorgungsbericht dargestellt sind, ist der voraussichtliche Bedarf im Jahr 2023 im Bereich der Kindergartenplätze gedeckt. Es ist im Bezirk 02 sogar ein Überangebot von bis zu 27 Kindergartenplätzen zu erwarten. Im Bereich der Kinderkrippen liegt im Bezirk 02 zwar ein ungedeckter Bedarf vor, dieser wird jedoch durch ein Überangebot im stat. Bezirk 01 Altstadt / Innenstadt ausgeglichen, sodass in diesen beiden Bezirken insgesamt ein Überangebot von 17 Krippenplätzen verbleibt.

 

Anders stellt sich die Lage im Bereich der Hortplätze dar: Der Bezirk 02 liegt im Sprengel der Grundschule Maistraße, hier wird für 2023 ein ungedeckter Bedarf von sechs, für 2026 dann ein ungedeckter Bedarf für bis zu 38 Hortplätze erwartet.

Bei der Grundschule Maistraße handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude in einem dicht bebauten Gebiet. Ohne den Ergebnissen der kürzlich in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie zur räumlichen Erweiterung der Fürther Grundschulen vorausgreifen zu wollen, liegt die Vermutung nahe, dass die Erweiterungsmöglichkeiten des schulischen Betreuungsangebotes hier begrenzt sind. Die Verwaltung befindet sich daher bereits seit Mitte 2022 in der Prüfung verschiedener Möglichkeiten, wie das Angebot an Hortplätzen erweitert werden kann.

 

Eine bauliche Aufstockung des städt. Kindergartens VI „Stadtparkknirpse“ wurde in Zusammenarbeit von Gebäudewirtschaft und dem Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule geprüft, aufgrund der Lage des Gebäudes im denkmalgeschützten Stadtpark ist dies jedoch nicht möglich. Derzeit wird von der Gebäudewirtschaft ermittelt, ob statt einer Aufstockung eine räumliche Erweiterung mittels Anbaus am äußersten Rand des Denkmalschutzes möglich wäre. Eine abschließende Beurteilung ist daher noch nicht möglich, die Verwaltung kann hierüber voraussichtlich zur nächsten Sitzung im Januar 2023 noch einmal berichten.

 

Verschiedene Alternativstandorte wurden von der Verwaltung – hier in Zusammenarbeit von Stadtplanungsamt, Gebäudewirtschaft und Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule – hinsichtlich ihrer Eignung für die Nutzung als Kindertageseinrichtung geprüft. Im Bereich der Hortbetreuung spielt die Entfernung zum Schulstandort eine entscheidende Rolle, da Eltern im Stadtgebiet Fürth Angebote, die weiter als ca. 500m von der entsprechenden Sprengelschule entfernt sind, kaum nachfragen – Ausnahmen gelten für Einrichtungen, die bereits seit Längerem bestehen. Gerade in dicht bebauten Stadtteilen, also auch im stat. Bezirk 02 Stadtpark / Stadtgrenze, gestaltet sich die Suche nach geeigneten Objekten daher noch einmal schwieriger.

Die Verwaltung steht aktuell in Verhandlungen mit einem Investor, der ein Interesse signalisiert hat, im Zuge seines Vorhabens eine Kindertageseinrichtung zu integrieren. Allerdings befinden sich die Gespräche noch in einem frühen Stadium, sobald diese Maßnahme konkreter werden sollte, werden die erforderlichen Unterlagen den Beschlussgremien zur Prüfung und Entscheidung bezüglich der städtischen Förderung in der üblichen Vorgehensweise vorgelegt werden.

 

Wie auch in den anderen Stadtteilen stellt die Suche nach einem, für die Nutzung als Kindertageseinrichtung geeigneten Grundstück die Verwaltung vor Herausforderungen. Die Unterstützung von Investoren, also „branchenfremden“ Grundstücksinhaber/innen, und auch der freien Träger erweist sich dabei immer wieder als besonders wertvoll, da vor allem in den dicht bebauten Teilen der Stadt keine geeigneten städtischen Flächen zur Verfügung stehen. Gerade im Hinblick auf den noch immer notwendigen Ausbau nicht nur im Bezirk 02, sondern stadtweit, wird die Verwaltung weiterhin solche Zusammenarbeit anstreben.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: