Der ASBSG nimmt den Antrag zum TK-Verfügungsfonds für das Jahr 2023 i.H.v. 40.000 € zur Kenntnis und befürwortet die Antragsstellung.
Der
Verfügungsfonds der Techniker Krankenkasse ermöglicht es, Mikroprojekte mit
verhältnismäßig geringem Aufwand für die Antragsteller:Innen zu finanzieren.
Bereits in den letzten Jahren gab es einen solchen Verfügungsfonds in der Stadt
Fürth, wodurch seit 2015 mehr als
100 Projekte in verschiedenen Einrichtungen und Stadtteilen mit einer
Fördersumme von insgesamt ca. 725.000 € umgesetzt werden konnten. Ziel ist, vor
allem Einrichtungen/Institutionen in der Stadt Fürth mit Finanzmitteln zu
unterstützen, die selbst keine Gelder bei Krankenkassen für
gesundheitsförderliche / präventive Projekte abrufen könnten wie beispielsweise
Quartiersmanagement / Koordinierte Stadtteilnetzwerke, Vereine, Jugendhäuser
etc.. Die Antragsstellung durch die Projektträger:Innen ist mit vier Seiten
kurz gehalten. Interessierte wenden sich an die Stabstelle Gesundheit. Die
Antragsstellung wird von der Stabstelle Gesundheit unterstützt. Diese leitet
die Anträge dann an die TK weiter, welche die finale Genehmigung übernehmen.
Die
Administration des TK-Verfügungsfonds 2023 wird wie im Jahr 2022 von der
Stabstelle Gesundheit übernommen. Die erforderlichen Eigenmittel werden in Form
der Administration durch die GesundheitsregionPlus eingebracht. Der Antrag für
den TK-Verfügungsfonds wird in Höhe von 40.000 € gestellt. Die Mikroprojekte
müssen im Jahr 2023 abgeschlossen und das Budget möglichst verausgabt werden.
Im
Jahr 2022 wurden 10 Projekte genehmigt und durchgeführt. Die Projekte kamen
insbesondere der Zielgruppe Kindern und Jugendlichen zugute. Auch die
Präventionsgespräche „Resilienz“ konnten über den Verfügungsfonds 2022
finanziert werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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