Betreff
Erhöhung der Parkgebühren für externe Mieter und Änderung der Parkberechtigungsrichtlinie für Bauhof-Winterdienst
Vorlage
GWF/0463/2022
Aktenzeichen
ru
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Erhöhung der Parkgebühren ab 01.10.2023 auf 65,45 € brutto für überdachte Stellplätze und 50,00 € brutto für Stellplätze im Freien, und die im Sachverhalt dargestellten begründeten Ausnahmen sowie die Änderung der Parkberechtigungsrichtlinie hinsichtlich Parkgebührenreduzierung für die Winterdienstleistenden Mitarbeiter des Bauhofs auf 15 € brutto, für die Zeit des Winterdienstes von November bis März.


1.       Erhöhung der Parkgebühren für externe Parkplatzvermietungen

 

Die Parkplatzgebühren für städtische MitarbeiterInnen und Lehrkräfte in städtischen Gebäuden wurden in der Stadtratssitzung am 24.03.2022 erhöht. Derzeit wird diese Erhöhung mit Änderungskündigungen umgesetzt. Eine Erhöhung der Parkplatzmiete soll nun auch für externe ParkplatznutzerInnen nachgezogen werden. Die Gebühren werden über den städtischen Konditionen, aber unter den marktüblichen Parkplatzgebühren festgesetzt.

 

Folgende begründete Ausnahmen werden vorgeschlagen:

 

·         Parkplatz Theresienstr.

 

Erhöhung von 17,85 € auf 25 € brutto.

Begründung: Der Parkplatz kann nur von 17:00 – 7:00 Uhr genutzt werden, da er ansonsten von den Lehrkräften der beiden Berufsschulen genutzt wird.

 

·         Parkplatz Erlanger Str.

 

Gebühr bleibt weiterhin bei 25 € brutto

Begründung: Es handelt sich um einen Stellplatz. Der externe Mieter ist eine Gärtnerei, die regelmäßig am Friedhof arbeitet und sein Arbeitsfahrzeug hier abstellt.

 

·         Parkplatz Oberfürberger Straße

 

Miete steigt von 23,80 € auf nur 40,00 € brutto

Begründung: Der Parkplatz liegt weit außerhalb des Stadtzentrums.

 

Die konkrete Umsetzung der Gebührenerhöhung für externe MieterInnen soll ab 01.10.2023 erfolgen.

 

2.       Änderung Parkberechtigungsrichtlinie wegen Sonderregelung für Bauhof-Parkplatzmieter mit Winterdienst

 

Die Kollegen des Winterdienstes haben bereits um 4:30 Uhr Dienstbeginn und sind mangels öffentlicher Anbindung auf ihre Fahrzeuge angewiesen. Die Höhe der Parkgebührenreduzierung ist mit dem Personalrat und Ref. V/TfA/Bauhof abgestimmt worden.

 

Die Parkgebührenreduzierung für die winterdienstleistenden Mitarbeiter des Bauhofs soll von November bis März erfolgen.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Parkberechtigungsrichtlinie