Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Erhöhung der Parkgebühren ab 01.10.2023 auf 65,45 € brutto für überdachte Stellplätze und 50,00 € brutto für Stellplätze im Freien, und die im Sachverhalt dargestellten begründeten Ausnahmen sowie die Änderung der Parkberechtigungsrichtlinie hinsichtlich Parkgebührenreduzierung für die Winterdienstleistenden Mitarbeiter des Bauhofs auf 15 € brutto, für die Zeit des Winterdienstes von November bis März.
1. Erhöhung der Parkgebühren für externe Parkplatzvermietungen
Die Parkplatzgebühren für städtische MitarbeiterInnen und Lehrkräfte in städtischen Gebäuden wurden in der Stadtratssitzung am 24.03.2022 erhöht. Derzeit wird diese Erhöhung mit Änderungskündigungen umgesetzt. Eine Erhöhung der Parkplatzmiete soll nun auch für externe ParkplatznutzerInnen nachgezogen werden. Die Gebühren werden über den städtischen Konditionen, aber unter den marktüblichen Parkplatzgebühren festgesetzt.
Folgende begründete Ausnahmen werden vorgeschlagen:
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Parkplatz
Theresienstr.
Erhöhung von 17,85 € auf 25 € brutto.
Begründung: Der Parkplatz kann nur von 17:00 – 7:00 Uhr genutzt werden, da er ansonsten von den Lehrkräften der beiden Berufsschulen genutzt wird.
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Parkplatz
Erlanger Str.
Gebühr bleibt weiterhin bei 25 € brutto
Begründung: Es handelt sich um einen Stellplatz. Der externe Mieter ist eine Gärtnerei, die regelmäßig am Friedhof arbeitet und sein Arbeitsfahrzeug hier abstellt.
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Parkplatz
Oberfürberger Straße
Miete steigt von 23,80 € auf nur 40,00 € brutto
Begründung: Der Parkplatz liegt weit außerhalb des Stadtzentrums.
Die konkrete Umsetzung der Gebührenerhöhung für externe MieterInnen soll ab 01.10.2023 erfolgen.
2. Änderung Parkberechtigungsrichtlinie wegen Sonderregelung für Bauhof-Parkplatzmieter mit Winterdienst
Die Kollegen des Winterdienstes haben bereits um 4:30 Uhr Dienstbeginn und sind mangels öffentlicher Anbindung auf ihre Fahrzeuge angewiesen. Die Höhe der Parkgebührenreduzierung ist mit dem Personalrat und Ref. V/TfA/Bauhof abgestimmt worden.
Die Parkgebührenreduzierung für die winterdienstleistenden Mitarbeiter des Bauhofs soll von November bis März erfolgen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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x |
nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Parkberechtigungsrichtlinie