Betreff
Querungshilfe Fischerberg – Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen
Vorlage
TfA/0429/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wurde zur Kenntnis genommen.

 

Der Bauausschuss erteilt die Projektgenehmigung zur Errichtung der Querungshilfe Fischerberg auf Höhe des Geh- und Radwegs Fl.St.Nr. 91/1

 

Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 300.000 €.


Der Planungsauftrag für die Querungshilfe am Fischerberg westlich der Romminggasse wurde dem Stadtplanungsamt im Mai 2020 erteilt. Im November 2020 folgte eine Instruktion an die Spartenträger und sonstigen potentiell Beteiligten. Im April 2022 wurde die Vorplanung des Projektes schließlich beschlossen und dem Tiefbauamt übergeben.

 

Die Vorplanung wurde vom Tiefbauamt konkretisiert, wobei die Grundzüge der Planung unverändert blieben. Vorgesehen ist eine Insel von 2,50 m Tiefe, welche richtlinienkonform auch ein Aufstellen von Fahrrädern zulässt (RASt 06 Pkt. 6.1.8.2). Die Insel ist (auch aus Gründen der Umfahrung durch den Kfz-Verkehr) mit einer Breite von 6,00 m vorgesehen, was ebenfalls ein komfortables Aufstellen für Fußgänger und Radfahrer ermöglicht. Sie verschwenkt die Fahrbahn, auch bedingt durch die Umfeldsituation (Flächenverfügbarkeit, Verlauf der Regnitz) Richtung Süden. Hierdurch wird ein geschwindigkeitsdämpfender Effekt in Richtung der Kreuzung Stadelner Hauptstraße erreicht. Die Fahrbahnbreiten bleiben weitgehend unverändert, eine Befahrbarkeit mit allen Fahrzeugen gem. StVZO wurde mittels Schleppkurven überprüft.

 

Die Querung wird als ungesicherte Querung mit differenzierter Bordhöhe ausgeführt. Wie bereits im Planungsauftrag vom Mai 2020 ausgeführt, ist weder ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen – die Kfz-Verkehrsstärke liegt außerhalb des empfohlenen Bereichs der R-FGÜ Pkt. 2.3) noch eine Lichtsignalanlage angezeigt (Nähe zum Knotenpunkt Stadelner Hauptstraße, außerdem Überschwemmungsbereich). Es werden Bodenindikatoren (Blindenplatten) und Bordhöhen für Sehbehinderte wie für mobilitätseingeschränkte Personen vorgesehen. Analog zu den angrenzenden Flächen wird auch die Insel im weiteren, begehbaren Bereich in Asphalt ausgeführt, die Inselköpfe werden mit Granitpflaster belegt. Der bereits jetzt im Bereich der Querung verrohrte Graben der Straßenentwässerung (Einlaufschacht im asphaltierten Bereich) wird auf einer Länge von ca. 15 m zusätzlich verrohrt.

 

Die Geschwindigkeit ist im betreffenden Bereich auf 30 km/h begrenzt.

 

Im Bereich der Querungshilfe ist ein Vollausbau der Straße mit Errichtung der Mittelinsel vorgesehen. Die hohe Verkehrsbelastung (ca. 11.500 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von ca. 8 % und ca. 1.050 Kfz in der Stunde der Abendspitze) bedingt die Belastungsklasse Bk10 nach RStO 12 (4 cm Asphaltdeckschicht, 8 cm Asphaltbinderschicht, 14 cm Asphalttragschicht, 39 cm Frostschutzschicht – Gesamtaufbau 65 cm).

 

Es ist vorgesehen, die Querungshilfe im Jahr 2023 zu errichten und mit Deckenbau in diesem Bereich zu verknüpfen. Der Umfang und die Durchführung des Deckenbaus (vorhandene Betontragschicht) befindet sich derzeit noch in Planung, hierüber erfolgt eine separate Information im Rahmen der Vorlage des Deckenbauprogramms 2023. Es ist geplant, die Arbeiten unter Vollsperrung durchzuführen (Arbeitsraumbreiten), die Bauzeit ist mit ca. zwei Wochen veranschlagt.

 

Die Kosten einschließlich der Fahrbahndecke im Bereich der neuen, inselbedingten Aufweitung belaufen sich auf 300.000,- € brutto.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

300.000,-

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

X

ja

Hst. 6300.9568.0000

Budget-Nr.

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan M=1:250