Betreff
Fontänenfeld - neuer Standort am Vorplatz der Kirche U.L.F.
Vorlage
SpA/1021/2022
Aktenzeichen
V-61-JS
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung, die genannten Punkte zu
prüfen.


Der bisher vorgesehene Standort für ein Fontänenfeld vor den Anwesen Schwabacher Straße 13 und 15 in der Fußgängerzone stößt auf Ablehnung von Seiten der Anlieger. Neben Lärmbelästigungen werden eine Behinderung der Zugänge und eine Einschränkung der Sondernutzungsflächen befürchtet. Folge wären lt. Anliegern massive Beeinträchtigungen für die Ladengeschäfte, die zu Umsatzeinbußen bis hin zu Leerständen und damit insgesamt zu einer Verschlechterung der Geschäftslage führen könnten.

 

Aufgrund des ausreichenden Abstandes des Fontänenfeldes zu den Fassaden (5,80 m Abstand zwischen Fontänen und Fassade, 4,40 m zwischen nass werdender Fläche und Fassade) werden die Bedenken durch das Stadtplanungsamt nicht geteilt. Nach wie vor wird davon ausgegangen, dass die Wasserspiele im zentralen Bereich der Fußgängerzone einen neuen attraktiver Anziehungspunkt mit hoher Aufenthaltsqualität und Freizeitwert für alle Altersgruppen darstellen und damit zur Attraktivitätssteigerung der Geschäftsstraße beitragen können. Außerdem wird von den Fontänen ein positiver Effekt auf die Abkühlung der von der sommerlichen Erwärmung besonders betroffenen Innenstadtlage ausgehen, was sich mit Zielsetzungen der Klimaanpassung deckt. Eine Lärmbelästigung wird nicht erwartet, da der Fontänenbetrieb nachts ausgeschaltet werden kann.

 

 

Durch das Wirtschaftsreferat wurde im BWA vom 21.09.2022 ein neuer Standort auf der Fläche vor der Kirche Zu unserer lieben Frau am Hallplatz vorgeschlagen und im weiteren Verlauf bereits der Pfarrei vorgestellt, die das Vorhaben laut Protokoll der Referentensitzung vom 18.10.2022 grundsätzlich begrüßt.

 

Vor einer möglichen Verlegung des Brunnenstandortes sollte eine Prüfung verschiedener Rahmenbedingungen erfolgen:

 

·         Klärung mit der Regierung von Mittelfranken, ob bei veränderten Ausgangsbedingungen (Standort, zeitlicher Rahmen) weiterhin eine Förderfähigkeit im Programm Sonderfonds „Innenstädte beleben“ wie am bisherigen Standort besteht,

·         Auswirkungen auf die bereits erhaltenen Fördermittel aus der Städtebauförderung für die Neugestaltung des Hallplatzes,

·         Instruktion (besonders Leitungstrassen, Behindertenverbände, Kirchweih),

·         Klärung mit der Vergabestelle, ob die bereits beauftragten Planungsleistungen auf den neuen Standort übertragen werden können.

 

Die Regierung von Mittelfranken hat mittlerweile signalisiert, dass aus dortiger Sicht ein Fontänenfeld auf dem Hallplatz fachlich derzeit kritisch gesehen wird:

·         Es bestünde ein erhöhtes Risiko für spielende Kinder durch die nahe Königsstraße (Bundesstraße) - auch nach deren verkehrlicher Anpassung.

·         Weiterhin wurde die Frage nach der denkmalpflegerischen Integration aufgeworfen.

·         Ein fördertechnisches Problem stellt die Tatsache dar, dass die Neugestaltung des Hallplatz mit erheblichen Zuwendungen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“, dem Nachfolger des Programms „Soziale Stadt“ bezuschusst wurde. Aus dieser staatlichen Förderung resultieren langfristige Bindungen (25 Jahre) hinsichtlich der Nutzung und der Gestaltung des Raumes.  Auch bei einer integrierten, durch die Regierung von Mittelfranken befürworteten Planung ist zumindest ein Teil-Widerruf von Zuschussmitteln für die Platzgestaltung zu befürchten, da hier erneut  in eine frisch fertiggestellte Baumaßnahme eingegriffen wird:  Eine „Mehrfachförderung“ für den Rückbau einer geförderten Maßnahme und die gleichzeitige Erstellung einer nochmals geförderten Maßnahme darf nicht erfolgen, und wird zumindest zu einer Reduzierung / gegenseitiger Aufrechnung von förderfähigen Kosten führen.

·         Seitens der Regierung von Mittelfranken würde derzeit ein Standort in der Fußgängerzone präferiert, da hier u.a. auch von einer höheren klimatischen Wirksamkeit ausgegangen wird.

Eine Standortänderung wäre grundsätzlich möglich, jedoch müsse diese den Anforderungen des Sonderfonds „Innenstädte beleben“ entsprechen und fachlich mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden. Dies würde zu einem erneuten Zuwendungsverfahren führen. Der Sonderfonds stellt eine zeitlich begrenzte Sondermaßnahme des Freistaats Bayern dar, mit der den Folgen der Corona-Pandemie für die Innenstädte entgegengewirkt werden soll.

 

Von einem zeitlichen Verzug bei der Planung und Ausführung der Maßnahme ist insofern auszugehen.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes (BBSB), des Behindertenrates sowie der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und der Belange von Menschen mit Behinderung (fübs) weitreichende Forderungen eingegangen sind, deren Umsetzung Sicherheitsbedenken hervorrufen und zu erheblichen gestalterischen Auswirkungen führen würden. Um zu erreichen, dass die Wasserspiele barrierefrei als Hindernis erkennbar und umgehbar sind, wird von den Verbänden eine umlaufende Kennzeichnung mit DIN-gerechten taktilen und visuellen Kontrasten gefordert. Favorisiert wird dabei die Anordnung des Fontänenfeldes auf einem mindestens 3 cm hohen, farblich kontrastierenden Podest. Alternativ wird eine taktil und visuell kontrastierende Aufkantung um die Fontänenfläche vorgeschlagen.

Neben der Unfallgefahr für spielende Kinder werden von Seiten des Stadtplanungsamtes massive Auswirkungen der von den Behindertenverbänden geforderten Ausführung auf das Erscheinungsbild des Standortes im zentralen Bereich der Fußgängerzone gesehen. Die Anforderungen widersprechen dem Grundprinzip dieser Art der Brunnenanlage, bei der Fontänen ohne jede Belagsänderung aus der Pflasterfläche kommen und für Kinder hindernisfrei zu bespielen sind und in den städtischen Raum wirken. Außerdem besteht bei einem Verzicht auf Erhöhung und Aufkantung der Vorteil, dass die Fläche während der Zeit, in der der Brunnen nicht betrieben wird, uneingeschränkt nutzbar bleibt.

Auch die alternativ von BBSB für möglich gehaltene DIN-konforme Kennzeichnung mit einer umlaufenden farblich kontrastierenden taktilen Platte in einer Breite von 60 cm führt zu gravierenden optischen Auswirkungen auf die Gestaltung der Umgebung.

Gegebenenfalls besteht aufgrund der Lage des in der Fußgängerzone geplanten Fontänenfeldes außerhalb der Hauptlaufrichtung zwischen zwei Außenbestuhlungsflächen ein gewisser Abwägungsspielraum, zumal bei bereits ausgeführten Anlagen in anderen Städten keine derartigen Maßnahmen umgesetzt worden sind oder von den Verbänden genannt werden konnten. Inwieweit dieser Abwägungsspielraum ausgeschöpft werden soll, wäre zu klären.

Außerdem ist zu untersuchen, inwieweit die genannten Anforderungen der Verbände auch am vorgeschlagenen neuen Standort vor der Kirche zur Anwendung kommen sollen oder ob hier andere Voraussetzungen gelten.

 

Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, die genannten Punkte zu prüfen

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Lageplan Entwurf für BWA 9.11.2022