Der Beirat nimmt Kenntnis von der Kooperationsvereinbarung zwischen infra fürth GmbH, Jobcenter und Referat IV.
Im Rahmen mehrerer Gesprächsrunden zwischen infra fürth Gmbh, Jobcenter und Referat IV wurde eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet (Termin zur Unterschrift am 18.11.22), die zum Ziel hat die Anzahl der Strom- und Gassperrungen im Stadtgebiet noch weiter als bisher zu reduzieren. In der Vereinbarung ist u.a. geregelt, dass Altschulden der Bürgerinnen und Bürger im Leistungsbezug nach SGB II und SBG XII zukünftig nicht mehr mit dem laufenden Leistungsbezug verrechnet werden sollen und das Ausblieben einer Begleichung von Schulden aus Altverträgen grundsätzlich nicht automatisch zur Sperrung führt, sofern eine individuelle Rückzahlungsvereinbarung abgeschlossen wird. Vorgesehen ist ein institutionalisierter Informationsaustausch zwischen infra fürth GmbH, Jobcenter und Referat IV, durch den mit Blick auf die Entstehung höherer Rückstände bei Zahlungen ein frühzeitiges, abgestimmtes Eingreifen ermöglicht wird. Im Rahmen der Sitzung erfolgen bei Bedarf weitere Ausführungen zum Inhalt der getroffenen Vereinbarung.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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