Betreff
Rf. V/BaF - Neuschaffung einer 1,0 VZÄ-(Vz)Stelle "SB Feuerbeschau" in EGr 9b TVöD
Vorlage
OrgA/0237/2022
Art
Beschlussvorlage - SB
  1. Im Rf. V/ BaF wird eine 1,00 VZÄ (Vollzeit-) Stelle „Feuerbeschau“, EGr 9b geschaffen.
  2. Die 1,00 VZÄ (Vollzeit-) Info-Stelle 6500008, EGr 9, wird eingezogen.
  3. Die Änderungen zu den Nr. 1 und 2 werden zum 01.01.2023 wirksam.

 


Rf. V/ BaF hat zum Stellenplanverfahren 2023 den Transfer der Info-Stelle 6500008 (EGr 9, Techniker) in den regulären Stellenplan als Planstelle beantragt. Gleichzeitig ist die Bewertung der Stelle zu überprüfen.

Der Antrag der BaF wird wie folgt begründet:

„Ein entsprechender Antrag, die Stelle aus dem überplanmäßigen Stellenplan in den regulären Stellenplan zu transferieren, wurde bereits im Jahr 2019 für den Stellenplan 2020 gestellt, dann jedoch nach Rücksprache mit Herrn … zurückgestellt und sollte erst zu gegebener Zeit beantragt werden.

Da Herr … altersbedingt voraussichtlich im Sommer 2023 ausscheidet und die Stelle danach wiederbesetzt werden muss, wird hiermit erneut Antrag auf Verschiebung der Stelle in den regulären Stellenplan gestellt.

Herr … führt die Tätigkeiten bereits seit 01.01.2013 aus. Die Personalkosten für diese Stelle werden seit damals von der Dienststelle getragen. Ein Personalkostenmehrbedarf entsteht deshalb durch die Wiederbesetzung nicht.

Für den Fall, dass die Wiederbesetzung der Stelle auch ohne deren Übertragung in den regulären Stellenplan möglich ist, ziehen wir diesen Antrag zurück.“

 

Der Antrag der BaF ist als unterjähriger Stellenschaffungsantrag zu bewerten.

Nach Entscheidung des Rf. II ist die Stellenschaffung ohne Anrechnung auf den Stellendeckel möglich, da die für die Besetzung der Info-Stelle seit vielen Jahren anfallenden Personalkosten von BaF bereits finanziert wurden (siehe unten Kosten/Finanzierung).

 

 

Folgender Hintergrund liegt dem Antrag zu Grunde:

Der Stelleninhaber wurde im Jahr 2011 auf eine Info-Stelle außerhalb des Stellenplans gebucht, dort wird er bis heute beschäftigt.

 

Bereits zum StPl 2020 wurde von der BaF ein StPl-Antrag zur Neuschaffung einer Vollzeit-Stelle SB Feuerbeschau, EGr 9b gestellt und insbesondere auch auf die (baurechtliche) Bedeutung der damit einhergehenden Aufgabenstellung verwiesen.

Dieser Antrag wurde zunächst nach entsprechender Empfehlung seitens OrgA zurückgestellt, verbunden mit dem Hinweis, dass über den Antrag „zu ggb. Zeit unterjährig“ entschieden wird.

 

Da der bisherige Stelleninhaber (üpl.), wie nun bekannt ist, im Sommer 2023 ausscheiden wird, und die BaF die Planstelle auch weiterhin dringend zur Feuerbeschau benötigt, ist nun im Hinblick auf den Renteneintritt im zweiten Halbjahr 2023 eine unterjährige Neuschaffung zu beschließen.

 

 

Stellungnahme OrgA:

Die Durchführung der Feuerbeschau ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

Der Stellenplan für die Feuerbeschau in der BaF umfasst folgende Stellen:

 

Stellenplan-
nummer

Funktionsbezeichnung

Bewertung

VZÄ

65640*

Betriebsfeuerbeschau / Techn. Risikomanagement (jeweils 0,5 VZÄ)

EGr 12

0,50 *

65641

SB Bauaufsicht (0,5 VZÄ) und Feuerbeschau (0,5 VZÄ)

EGr 10

0,50 **

6500008 (üpl)

SB Feuerbeschau

EGr 9

1,00

 

Summe

 

2,00

                                                                *0,50 VZÄ der Stelle 65640 werden mit den Aufgaben techn. Risikomanagements zur GWF
                                                                 verlagert (Antrag parallel in Bearbeitung, deshalb hier nur 0,5 VZÄ aufgeführt)

 

                                                               **Die Stelle umfasst 2 verschiedene Aufgaben, deshalb wird hier nur der auf die Feuer
                                                                  beschau entfallende Anteil aufgeführt

 

Die Info-Stelle 6500008 stellt somit 50% der für die Aufgaben im Teams Feuerbeschau zur Verfügung stehenden Kapazitäten dar. Schon aus diesem Grund kann die Stelle auch in Zukunft nicht entfallen und ist für die BaF unverzichtbar. Durch die sehr hohen Fallzahlen bei Baugenehmigungen wird in sehr vielen Neubauten die Zuständigkeit der Feuerbeschau eröffnet. Nach ergänzender Auskunft der BaF bestehen außerdem seit Jahren Rückstände im Bereich der Feuerbeschau insbesondere für “Versammlungsstätten“, was ein sehr hohes Sicherheitsrisiko für die Stadt darstellt.

OrgA erkennt den dauerhaften Bedarf für die Techniker/in-Stelle in der Feuerbeschau daher an.

 

Die Aufgaben aller Stellen im Bereich Feuerbeschau erfordern tiefgehende Spezialkenntnisse (wie z.B. im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes, der Feuerstätten-VO, der Industrienormen, der Rettungswege).

 

Die neue Stelle soll (wie bisher) nach dem AT Technik bewertet werden, während es sich bei den anderen beiden TZ-Stellen 65640 und 65641 um Ingenieurstellen handelt.

Die charakteristischen Aufgaben der zu schaffenden Stelle sind die Durchführung der Feuerbeschau zur Gefahrenverhütung (insb. durch Objektbesichtigungen und Kontrolltätigkeiten vor Ort). Weitere Aufgaben sind die Überwachung und Schlussabnahme von brandschutzrechtlichen Auflagen in Genehmigungsbescheiden, die Beratung von Bauleitern und Bauherren in Bezug auf den Brandschutz und die Sichtung und Kontrolle von Prüfbescheinigungen von sicherheitstechnischen Anlagen. Für das gesamte Aufgabenprofil bringt die Stelle SB Feuerbeschau ihr Spezialwissen in Bezug auf den vorbeugenden Brandschutz ein.

 

 

Wertigkeit:

Die von der BaF vorgelegte Stellenbeschreibung wurde von OrgA geringfügig überarbeitet.

 

Die in der Stb abgebildeten Arbeitsvorgänge sind nach EGr 9b zu bewerten, da sie Spezialkenntnisse im Bereich Hochbautechnik erfordern und damit das tarifliche Kriterium von schwierigen Aufgaben erfüllen (EGO Teil A Abschnitt II Nr. 5 AT Technikerinnen und Techniker). 

 

 

Kosten / Finanzierung:

Für die Neuschaffung einer 1,0 VZÄ Stelle „SB Feuerbeschau“, in EGr 9b ergeben sich Personalkosten i.H.v. 75.100 €. Diese sind durch die bisherige Info-Stelle (EGr 9, Kostenstelle 6130) zulasten der BaF bereits fast vollständig kompensiert. Ein direkter Vergleich der Kosten ist nicht möglich, da die PK-Tabelle der Kämmerei eine EGr 9 nicht explizit mit aufführt.

 

 

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

 € s. Sachverhalt

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: