Der Stadtrat der Stadt Fürth beschließt:
1. Die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheims (SAh) der Jahre 2016 und 2017
werden in der vorgelegten und geprüften Form festgestellt.
Die Bilanzsummen betragen
zum 31.12.2016 1.200.748,30 €
zum 31.12.2017 1.203.566,33 €
2. Jahresfehlbeträge werden dem Verlustvortrag zugerechnet. Jahresgewinne werden in die
Gewinnrücklage überführt. Der Gewinn/Fehlbetrag beläuft sich auf
zum 31.12.2016 + 62.846,84 €
zum 31.12.2017 - 68.955,99 €
3. Zum Jahresabschluss 2016 wird ein Gewinn in Höhe von 62.846,84 € vorgetragen. Der Gewinn aus 2016 wird in die Gewinnrücklage überführt. Zum Jahresabschluss 2017 wurde ein Verlust in Höhe von - 68.955,99 € vorgetragen. Somit ist ein Verlustvortrag in Höhe von 6.109,15 € durch die Stadt Fürth auszugleichen.
Gemäß den Regelungen der Betriebssatzung stellt der Stadtrat
die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheimes fest, nachdem diese nach
den kommunalrechtlichen Bestimmungen geprüft wurden.
Eine örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2016 und 2017 durch das RpA ist erfolgt. Nachdem der Prüfbericht mittlerweile vorliegt und die Abschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt wurden, können sie nun im Stadtrat festgestellt werden.
Durch die Prüfung ergaben sich hauptsächlich formale Anmerkungen, die sukzessive in den Folgejahren umgesetzt wurden. Im Zahlen- und Erläuterungswerk ergaben sich keine Unstimmigkeiten, so dass hier auf die detaillierten Aufstellungen in den Vorlagen zur Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse verwiesen wird.
Gemäß § 10 Abs. 2 Sätze 4 und 5 WkPV (Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen) ist der Einrichtungsträger (Stadt Fürth) verpflichtet, einen Jahresverlust nach Ablauf von fünf Jahren auszugleichen, sofern dieser nicht durch Gewinne der Einrichtung aus anderen Jahren gedeckt werden konnte. Für die Jahre 2016 und 2017 ist somit ein Verlustvortrag in Höhe von 6.109,15 € durch die Stadt Fürth auszugleichen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
6.109,15 € |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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NÖ Jahresabschluss_2016
NÖ Jahresabschluss_2017
NÖ Prüfbericht v. 24.02.2022
NÖ Anlage_Anlagen_1_6 zum Bericht
NÖ Stellungnahme SAh v. 10.03.2022
NÖ Synopse v. 20.04.2022
NÖ Beschlussvorlage RpA v. 03.06.2022