Betreff
Städtisches Altenpflegeheim (SAh) - Jahresabschlüsse 2016 und 2017
Vorlage
Rf. IV/0132/2022
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat der Stadt Fürth beschließt:

 

1. Die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheims (SAh) der Jahre 2016 und 2017

werden in der vorgelegten und geprüften Form festgestellt.

Die Bilanzsummen betragen

     zum 31.12.2016        1.200.748,30 €

     zum 31.12.2017        1.203.566,33 €

 

2. Jahresfehlbeträge werden dem Verlustvortrag zugerechnet. Jahresgewinne werden in die

Gewinnrücklage überführt. Der Gewinn/Fehlbetrag beläuft sich auf

     zum 31.12.2016      + 62.846,84 €

     zum 31.12.2017       - 68.955,99 €

 

3. Zum Jahresabschluss 2016 wird ein Gewinn in Höhe von 62.846,84 € vorgetragen. Der Gewinn aus 2016 wird in die Gewinnrücklage überführt. Zum Jahresabschluss 2017 wurde ein Verlust in Höhe von - 68.955,99 € vorgetragen. Somit ist ein Verlustvortrag in Höhe von 6.109,15 € durch die Stadt Fürth auszugleichen.


Gemäß den Regelungen der Betriebssatzung stellt der Stadtrat die Jahresabschlüsse des Städtischen Altenpflegeheimes fest, nachdem diese nach den kommunalrechtlichen Bestimmungen geprüft wurden.

 

Eine örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse aus den Jahren 2016 und 2017 durch das RpA ist erfolgt. Nachdem der Prüfbericht mittlerweile vorliegt und die Abschlüsse im Rechnungsprüfungsausschuss behandelt wurden, können sie nun im Stadtrat festgestellt werden.

 

Durch die Prüfung ergaben sich hauptsächlich formale Anmerkungen, die sukzessive in den Folgejahren umgesetzt wurden. Im Zahlen- und Erläuterungswerk ergaben sich keine Unstimmigkeiten, so dass hier auf die detaillierten Aufstellungen in den Vorlagen zur Kenntnisnahme der Jahresabschlüsse verwiesen wird.

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Sätze 4 und 5 WkPV (Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen) ist der Einrichtungsträger (Stadt Fürth) verpflichtet, einen Jahresverlust nach Ablauf von fünf Jahren auszugleichen, sofern dieser nicht durch Gewinne der Einrichtung aus anderen Jahren gedeckt werden konnte. Für die Jahre 2016 und 2017 ist somit ein Verlustvortrag in Höhe von 6.109,15 € durch die Stadt Fürth auszugleichen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

X

ja

Gesamtkosten

6.109,15

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


NÖ Jahresabschluss_2016

NÖ Jahresabschluss_2017

NÖ Prüfbericht v. 24.02.2022

NÖ Anlage_Anlagen_1_6 zum Bericht

NÖ Stellungnahme SAh v. 10.03.2022

NÖ Synopse v. 20.04.2022

NÖ Beschlussvorlage RpA v. 03.06.2022