1.
Das Finanzreferat wird
ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2023 vorgesehenen Kreditaufnahmen
für den Haushalt
der Stadt Fürth in Höhe von 10.200.000 €
nach Maßgabe der rechtsaufsichtlichen Genehmigung der
Regierung von Mittelfranken bei Bedarf zu tätigen.
Während der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69
GO) erstreckt sich die Ermächtigung
für den Haushalt der Stadt Fürth auf einen Betrag von 3.000.000 €
Über die Kreditaufnahme im Einzelfall ist dem Stadtrat zu
berichten.
2.
Das Finanzreferat
wird ermächtigt, die nach der Haushaltssatzung 2023 vorgesehenen
Kassenkreditaufnahmen
a) für den Haushalt der Stadt Fürth
in Höhe von 70.000.000 €
b) für das Sondervermögen
Gebäudewirtschaft Fürth in Höhe von 500.000 €
bei Bedarf
zu tätigen.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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|
X |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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