Kenntnisnahme
Die Verkehrssituation in der Stichstraße der Jakob-Henle-Straße zwischen Vacher Straße und Treppenanlage ist seit vielen Jahren unbefriedigend. Der Straßenraum lässt eine vernünftige Regelung des ruhenden Verkehrs nicht zu, da die Straße ein starkes Gefälle zur Vacher Straße hin aufweist und aufgrund des geringen Querschnitts ein Begegnungsverkehr PKW/PKW nicht möglich ist. Eine Verkehrsschau am 25.02.2009 führte zu dem Ergebnis, dass im Bereich der Anwesen Jakob-Henle-Straße 38-40 das bereits seit langem praktizierte Parken geduldet werden kann, da Belange des Fußgängerverkehrs nicht beeinträchtigt sind. Aufgrund der eingeschränkten Nutzbarkeit der Stichstraße wurde die Zufahrt seinerzeit mittels VZ 260 (Verbot für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ gesperrt. Die verkehrsrechtliche Anordnung vom 18.06.2009 wurde am 22.06.2009 vollzogen.
Zum Parken ist grds. an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Für eine Aufstellung geparkter PKW in Schräg- oder Querrichtung reicht der Ausfahrraum auf keinen Fall. Eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung kann die Straßenverkehrsbehörde nicht veranlassen.
Vor einigen Wochen wurden der Kommunalen Verkehrsüberwachung Beschwerden aus der Anwohnerschaft über das Parken in der Stichstraße mitgeteilt. Die Überwachungskräfte stellten fest, dass die in der Stichstraße geparkten Kraftfahrzeuge in Querrichtung aufgestellt waren und beanstandeten dies mit Verwarngeldangeboten. Unter den Betroffenen befand sich auch d. Mitteiler/in. Im Hinblick auf die Feststellungen in der Verkehrsschau vom 25.02.2009 wurden die Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
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ja |
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nein |
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ja |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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ja |
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im |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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