Kenntnisnahme
Die Verkehrsführung für Passanten im Bereich des Kohlenmarktes wird mit Blick auf die Veränderungen durch die Fußgängerzone Ludwig-Erhard-Straße und das LEZ ebenfalls als verbesserungswürdig gesehen. Die Komplexität der Verkehrssituation erfordert allerdings eine verkehrsplanerische Begleitung, eine Beschränkung auf verkehrsrechtliche Maßnahmen wird der örtlichen Situation nicht gerecht.
Die Verkehrsplanung sieht die Thematik grundsätzlich positiv und hat bereits Erhebungen hinsichtlich des Durchgangs- und Verkehrsverlagerungspotenzials durchgeführt, deren Ergebnisse aber noch nicht vorliegen. Die Umgestaltung Areal Kohlenmarkt wird in der Prioritätenfestsetzung mit Beschluss SpA/0999/2022 lediglich auf der Grünen Liste geführt ist (Nr. 21). Eine Bearbeitung ist damit erst ab 2025ff vorgesehen. Sollte eine Bearbeitung vorgezogen werden muss der BWA entscheiden, welches Projekt aus der Blauen Liste in die Grüne Liste verschoben werden soll.
Verkehrsrechtliche Anordnungen eines Fußgängerüberweges in Höhe der Ludwig-Erhard-Straße sowie eines Radfahrstreifens in Richtung Süden gegen den Bestand sind gegenwärtig noch nicht möglich.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
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ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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