Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.11.2022 - Behinderungen durch parkende Autos im Stadtgebiet
Vorlage
SVA/0325/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Im Jahr 2021 wurden durch die Kommunale Verkehrsüberwachung 82.449 Verwarnungen ausgestellt. Hiervon entfielen auf:

-          Parken auf Behindertenparkplätzen  513

-          Parken auf Sperrflächen                   1.441

-          Parken auf Busspuren                                   1

-          Parken an Kreuzungen/Einmündungen        2.725

-          Parken auf Gehwegen                                  907

-          Parken auf Radwegen/Schutzstreifen          31

-          Parken in Feuerwehrzufahrten                     2.186

 

Die weiteren Verwarnungen betrafen allgemein Verstöße gegen Parkraumbeschränkungen (Parkscheibe, Parkschein), Verkehrsverbot in den Fußgängerzonen, Überschreitung der Frist für die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen, Verstöße gegen das eingeschränkte Haltverbot, unzulässiges Parken in Bewohnerparkgebieten.

 

Die Kommunale Verkehrsüberwachung hat keine eigene Befugnis zur Anordnung von Abschleppvorgängen im ruhenden Verkehr. Die Polizei wird um Beantwortung der Frage gebeten.

 

Die Erhöhung der Verwarngeldsätze trat zum November 2021 in Kraft. Eine Gegenüberstellung der laufenden Einnahmen aus Verwarnungen für den Oktober 2021 zu Oktober 2022 ergibt eine Steigerung um 37 % bei nahezu identischen Fallzahlen.

 

Zu der Frage hinsichtlich der Aufstellung von Pollern bzw- Fahrradständern an neuralgischen Punkten wird auf die Ausführungen zu TOP 8.1 der Verkehrsausschusssitzung vom 18.03.2022 verwiesen.

 

Das Stadtgebiet Fürth ist in Überwachungszonen eingeteilt, wobei die Innenstadt mit der westlichen Innenstadt sowie die Bewohnerparkgebiete mit Priorität aufgesucht werden. Schwerpunktaktionen wie Überwachung der Fußgängerzonen, das Umfeld von Veranstaltungen, Schulwege werden laufend und in Abstimmung mit der Polizei und Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Durch die Überwachungszonen werden i.d.R. alle Stadtteile und Vororte im Rahmen der personellen Möglichkeiten mit bedient.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: