Kenntnisnahme
Im Jahr 2021 wurden durch die Kommunale Verkehrsüberwachung 82.449 Verwarnungen ausgestellt. Hiervon entfielen auf:
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Parken
auf Behindertenparkplätzen 513
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Parken
auf Sperrflächen 1.441
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Parken
auf Busspuren 1
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Parken
an Kreuzungen/Einmündungen 2.725
-
Parken
auf Gehwegen 907
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Parken
auf Radwegen/Schutzstreifen 31
-
Parken
in Feuerwehrzufahrten 2.186
Die weiteren Verwarnungen betrafen allgemein Verstöße gegen Parkraumbeschränkungen (Parkscheibe, Parkschein), Verkehrsverbot in den Fußgängerzonen, Überschreitung der Frist für die Hauptuntersuchung von Kraftfahrzeugen, Verstöße gegen das eingeschränkte Haltverbot, unzulässiges Parken in Bewohnerparkgebieten.
Die Kommunale Verkehrsüberwachung hat keine eigene Befugnis zur Anordnung von Abschleppvorgängen im ruhenden Verkehr. Die Polizei wird um Beantwortung der Frage gebeten.
Die Erhöhung der Verwarngeldsätze trat zum November 2021 in Kraft. Eine Gegenüberstellung der laufenden Einnahmen aus Verwarnungen für den Oktober 2021 zu Oktober 2022 ergibt eine Steigerung um 37 % bei nahezu identischen Fallzahlen.
Zu der Frage hinsichtlich der Aufstellung von Pollern bzw- Fahrradständern an neuralgischen Punkten wird auf die Ausführungen zu TOP 8.1 der Verkehrsausschusssitzung vom 18.03.2022 verwiesen.
Das Stadtgebiet Fürth ist in Überwachungszonen eingeteilt, wobei die Innenstadt mit der westlichen Innenstadt sowie die Bewohnerparkgebiete mit Priorität aufgesucht werden. Schwerpunktaktionen wie Überwachung der Fußgängerzonen, das Umfeld von Veranstaltungen, Schulwege werden laufend und in Abstimmung mit der Polizei und Straßenverkehrsbehörde durchgeführt. Durch die Überwachungszonen werden i.d.R. alle Stadtteile und Vororte im Rahmen der personellen Möglichkeiten mit bedient.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
|
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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