Betreff
BW082 - Feldwegbrücke am Schönblick; Grundsatzbeschluss zur Einleitung der Planung eines Ersatzneubaus
Vorlage
TfA/0433/2022
Art
Beschlussvorlage - SL

Für BWA am 07.12.2022

Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zur Einleitung der Planung für den Ersatzneubau der Feldwegbrücke am Schönblick.

 

Für StR am 21.12.2022

Die Vorlage des Baureferats wird zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die Zustimmung zur Einleitung der Planung für den Ersatzneubau der Feldwegbrücke am Schönblick.

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf rd. 800.000,00€.


Die Feldwegbrücke am Schönblick befindet sich im Zuge eines Feldwegs im Wiesengrund, welcher eine wichtige Zufahrt zu den dort befindlichen Landwirtschaftsflächen darstellt.

 

Auf Grund des mangelhaften Bauzustands, musste das Bestandsbauwerk für den landwirtschaftlichen Verkehr gesperrt werden. Um den Verkehr wieder zu ermöglichen, wurde der Überbau des Bestandsbauwerk abgebrochen und an gleicher Stelle eine Behelfsbrücke errichtet. Das Behelfsbauwerk wurde von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk angemietet und soll nun durch einen Neubau ersetzt werden. Gem. derzeitiger Vereinbarung ist das Bauwerk bis September 2023 angemietet. Seitens des Tiefbauamtes werden jedoch noch Gespräche geführt, diese bis zum Beginn der Maßnahme im 1. QA 2024 zu verlängern. Einem Ankauf durch die Stadt Fürth stimmt die Bundesanstalt nicht zu.

Das neu zu errichtende Bauwerk, soll wie bereits das Behelfsbauwerk eine lichte Weite von ca. 12,00m und eine Breite von ca. 3,50m erhalten.

 

Die genauen Bauwerksabmessungen werden sich aus den weiteren Planungen ergeben und werden den zuständigen Gremien jeweils zum Vorplanungsbeschluss bzw. zur Projektgenehmigung zum Beschluss vorgelegt.

 

Vorgesehener Maßnahmenumfang:

 

·         Rückbau des angemieteten Behelfsbauwerks durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk.

·         Rückbau der Bauwerksanrampungen

·         Rückbau der Fundamente des Behelfsbauwerks

·         Rückbau der verbliebenen Unterbauten des Bestandsbauwerks

·         Neubau eines Einfeld-Bauwerks an gleicher Stelle

·         Anpassung der Wegeführung des Feldweges in den Anschlussbereichen des Bauwerks.

 

Ausführungszeitraum

 

Der Beginn der Ersatzneubaumaßnahme ist für das 1. QA 2024 vorgesehen. Die Fertigstellung soll bis zum Ende desselben Jahres erfolgen.

 

Im Vorfeld hierzu sollen im nächsten Schritt Baugrunderkundungen erfolgen und die notwendigen Planungsleistungen der Objekt- und Tragwerksplanung im Zuge eines Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung der Bauleistungen soll im Spätherbst 2023 erfolgen

 

Verkehrsführung:

 

Der Rückbau sowie der Ersatzneubau der Brücke können nur unter Vollsperrung des Feldweges erfolgen. Mögliche Ausweichstrecken werden im Zuge der weiteren Planung ausgearbeitet.

 

Instruktionsverfahren:

 

Eine Vorinstruktion zur ersten Einschätzung wurde durchgeführt. Die im Rahmen dieses Verfahrens erhaltenen Auflagen und Forderungen werden im Zuge der Vorplanung berücksichtigt. Eine Abwägung der Ergebnisse erfolgt mit der Grundlagenermittlung. Innerhalb der Vorplanung wird das konkrete Instruktionsverfahren angestoßen, dessen Abwägung mit dem Vorplanungsbeschluss vorgestellt werden wird.

 

Kosten:

 

Für die Gesamtmaßnahme werden Kosten von rd. 800.000,00€ veranschlagt.

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über den Vermögenshaushalt unter der HH-Stelle 6310.9518.0000.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

800.000,00

 

nein

x

ja

noch nicht ermittelbar (Bauwerksunterhalt)

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst. 6310.9518.0000

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Anlage 1: Lageübersicht

Anlage 2: Lageplan Behelfsbauwerk

Anlage 3: Ansicht Behelfsbauwerk