Das Konzept
der „Initiative Wanderbaumallee“ für 2023 wird begrüßt und genehmigt.
Abweichend
von der bestehenden Beschlusslage wird ergänzt/geändert:
·
Die
Standzeit der Wanderbaumallee am jeweiligen Standort kann auf bis zu sechs
Wochen ausgedehnt werden.
·
Dem
Wunsch der Initiative auf eine andere Pflanzenauswahl, d.h. Solitärsträucher
anstelle von Bäumen, wird entsprochen.
·
Einer
temporären Inanspruchnahme für die Dauer der Aktion am jeweiligen Standort von
Stellplätzen wird zugestimmt.
·
Die
Stadt Fürth übernimmt zusätzlich die Kosten für die verkehrsregelnden Maßnahmen
(Halteverbotsschilder, Absperrungen u. ä.) der beauftragten Fremdfirmen sowie
die Kosten für die Beschaffung der Pflanzen.
Rückblick auf 2022
Mit Beschluss des Bau- und Werkausschusses vom 02.02.2022 bzw. 06.04.2022 wurde das Konzept der „Initiative Wanderbaumallee“ für 2022 mit folgenden Unterpunkten genehmigt:
·
Finanzierung der Bäume aus der
Baumschutzablöse, sofern die Bäume nach Ende der Aktion im Stadtgebiet
dauerhaft eingepflanzt werden
·
Erlass der Gebühren für
verkehrsrechtliche Erlaubnisse und Sondernutzungen
·
Logistische Unterstützung der Initiative
·
Keine finanzielle Beteiligung der Stadt
Fürth
·
Standzeit pro Standort max. vier Wochen
·
Möglichst keine Inanspruchnahme von
Kfz-Stellplätzen
Zwischenzeitlich ist die Aktion für 2022 beendet, die Bäume wurden im öffentlichen Grün eingepflanzt (1 St. in der Cadolzburger Straße, 1 St. im Stadtpark, 4 St. in der Friedensanlage).
Seitens der im Baureferat beteiligten Ämter (Tiefbauamt und Grünflächenamt) kann eine positive Bilanz gezogen werden. Die Zusammenarbeit mit der Initiative Wanderbaumallee war reibungslos. Die logistische Unterstützung im Tiefbauamt beschränkte sich auf die Erteilung der Sondernutzungserlaubnisse, Gebühren hierfür wurden gem. Beschluss nicht in Rechnung gestellt.
Die logistische Unterstützung des Grünflächenamts beschränkte sich auf Abstimmungsgespräche, Treffen, Beschaffung der Pflanzen, Beratung und sonstige Unterstützungsleistungen. Bis zum Ende der Aktion sind dafür ca. zwei Arbeitstage bei der Sachgebietsleitung Baumpflege angefallen sowie zwei Arbeitstage für das Auspflanzen der Bäume und Einpflanzen an unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet.
Gemäß Beschluss wurde keine finanzielle Unterstützung der Stadt Fürth mit Ausnahme der Finanzierung der Pflanzen aus der Baumschutzablöse gewährt. Lediglich beim Standort Hallemannstraße wurden die Absperrkosten in Höhe von ca. 700 € aus dem Budget des Tiefbauamtes bezahlt und das Grünflächenamt stellte aus seinem Bestand das Baumsubstrat zur Verfügung ohne dies der Initiative weiter zu verrechnen.
Weiterführung des Projekts
Mit Mail vom 28.10.2022 an das Direktorium und Mitglieder des Fürth Stadtrats bedankt sich die Initiative Wanderbaumallee insgesamt bei der Stadtverwaltung für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit und weist auf die überwiegend positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung hin. Nachdem sich das Konzept nach Ansicht der Initiative bewährt hat, ist eine Fortführung der Aktion in 2023 vorgesehen, jedoch mit folgenden gewünschten Änderungen gegenüber 2022:
·
Andere Pflanzenauswahl (Solitärbüsche
und -sträucher anstelle von Bäumen)
·
Verlängerung der Standzeit am jeweiligen
Standort auf sechs Wochen
·
Übernahme der Kosten der
Verkehrsabsicherung durch Fremdfirmen (ca. 500-1.250 € pro Monat/insgesamt 4-10
T€)
·
Inanspruchnahme von Kfz-Stellplätzen an
den Standorten, an denen die Gehwegbreite nicht ausreicht
Seitens der Initiative Wanderbaumallee sind für 2023 insgesamt fünf Standorte (einer in der Oststraße, zwei in der Südstadt und zwei in der Innenstadt) vorgesehen. Eine konkrete Standortfestlegung ist noch nicht getroffen.
Seitens des Baureferats spricht nichts gegen eine Fortsetzung der Aktion „Wanderbaumallee“.
Die Kosten für die Verkehrsabsicherung könnten aus dem GrfA-Budget einmalig bestritten werden. Auf der Haushaltsstelle 5900.5111.0000 stehen unter dem Titel „Unterhalt mobiles Grün“ insgesamt 41 T€ zur Verfügung. Ein Teil dieser Mittel ist für den Unterhalt der Grünen Bänke (Sonderfonds „Innenstädte beleben“) vorgesehen. Im HHJ 2023 werden diese Mittel jedoch noch nicht benötigt, da die Grünen Bänke erst im Frühjahr 2023 aufgestellt werden und der jährliche Unterhalt als Fertigstellungspflege noch aus dem Vermögenshaushalt bestritten wird.
Die Kosten für die Bepflanzung könnten ebenfalls aus dem Budget der Grünflächenamts finanziert werden, da die Pflanzen am Ende der Saison in öffentlichen Grünanlagen gepflanzt werden.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
o.A. € |
|
nein |
X |
ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. 6700 |
im |
X |
Vwhh |
|
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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