Betreff
Generalsanierung der städtischen Kindertageseinrichtung V "Villa Kunterbunt" - Planungsauftrag
Vorlage
KITA-GTS/0011/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit empfiehlt: / Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt für die Generalsanierung des städt. Kindergartens V „Villa Kunterbunt“ die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen (Vorplanungen, Kostenermittlungen, etc.) durchzuführen. Insbesondere soll ein Ersatzneubau auf dem angrenzenden öffentlichen Spielplatz unter Umsetzung des Spielplatzes auf den bisherigen Standort des Modulgebäudes untersucht werden.


Nachdem in den vergangenen Jahren in erster Linie Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen unter freier Trägerschaft durch die Stadt Fürth bezuschusst wurden, hat die Verwaltung nun die städtischen Kindertageseinrichtungen in den Blick genommen. Dabei wurde ein erheblicher Sanierungsbedarf festgestellt, sodass in Zusammenarbeit von Kita-GTS und GWF eine Priorisierung potentieller Maßnahmen vorgenommen wurde. Die städtische Kindertageseinrichtung V „Villa Kunterbunt“ in der Weiherhofer Straße 49, 90768 Fürth, nimmt einen der oberen Plätze dieser Aufstellung ein.

 

Die namensgebende Villa, in der ein Teil der insgesamt 50 Betreuungsplätze untergebracht sind, befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Das Gebäude wird seit 1978 als Kita genutzt, seit 1993/94 wurden keine baulichen Änderungen mehr vorgenommen. Aufgrund der bauseitigen Bedingungen ist das Gebäude für die Nutzung als Kindertageseinrichtung aus heutiger Sicht im Grunde nicht geeignet. Nicht nur sind die räumlichen Verhältnisse beengt und nicht barrierefrei, eine energetische Sanierung und eine Verbesserung der Aufenthaltsbedingungen, hier vor allem Schallschutz und Beschattung, sind notwendig, zudem ein Besucher-WC, ein Personal- und ein Mehrzweckraum. Vor allem aber ist der Kinder-Sanitärbereich zu klein. Außerdem sind die Höhen der Treppenstufen nicht altersgerecht, was sich im Alltag aufgrund der Verteilung der pädagogischen Nutzungsräume über mehrere Geschosse problematisch darstellt.

 

Für eine Betreuung von insgesamt 50 Kindern ist die Fläche in der Villa von vornherein nicht ausreichend. Zum Kindergarten gehört daher auch ein Modulgebäude, das auf einer Fläche untergebracht ist, die vom angrenzenden öffentlichen Spielplatz in der Bernhard-von-Weimar-Straße abgeteilt wurde. Ursprünglich 2008/09 als Notlösung für den erhöhten Bedarf an Hortplätzen aufgestellt, ist das Modulgebäude mittlerweile seit 14 Jahren ein fester Bestandteil der Einrichtung. Da es für einen dauerhaften Betrieb nicht ausgelegt ist, bestehen hier die von temporären Bauten bekannten Probleme hinsichtlich fehlender Beschattung im Sommer und hohen Heizkosten im Winter. Außerdem fehlt es auch hier an ausreichendem Schallschutz und geeigneten Raumzuschnitten für die Nutzung als Kita.

 

Seit einigen Jahren sinkt am Standort in der Weiherhofer Straße die Nachfrage nach Hortplätzen, da die Adalbert-Stifter-Schule als zugehörige Sprengelgrundschule verhältnismäßig weit entfernt ist. Die Stadt Fürth als Träger verfügt hier über eine flexible Betriebserlaubnis, für insgesamt 50 Plätze für Kinder im Alter von 4 Jahren bis zum Ende der Grundschule, davon max. 25 Grundschulkinder, sodass Plätze, die in der Hortgruppe frei bleiben, Familien mit Kindergartenkindern zur Verfügung gestellt werden können.

Die vorhandenen Kindergartenplätze werden dauerhaft benötigt. Im Zuge der Bedarfsplanung, die im aktuellen Kindertagesstättenversorgungsbericht dargelegt wird, wurde ein offener Bedarf von bis zu 116 Kindergartenplätzen, für den statistischen Bezirk 07, Dambach, in dem sich die Einrichtung befindet, ermittelt. Es soll daher die Schaffung von mindestens weiterer 25 Kindergartenplätze geprüft werden. Da auch ein offener Krippenbedarf von bis zu 56 Plätzen festgestellt wurde, soll auch geprüft werden, ob eine Krippengruppe neu geschaffen werden kann.

 

Eventuelle Platzerweiterungen sind allerdings nur umsetzbar, wenn die vorhandene Außenfläche im erforderlichen Umfang erhalten bleibt. Es bestehen daher Überlegungen, die Villa einem anderen Zweck zuzuführen und stattdessen einen Neubau auf der Fläche des jetzigen öffentlichen Spielplatzes zu errichten, sodass die Kita in einem Gebäude untergebracht werden kann. Da das Modulgebäude dann nicht mehr gebraucht würde, könnte der Spielplatz nach Abschluss der Baumaßnahme diesen Platz einnehmen. So könnten die aufwendige Suche und kostspielige Anmietung eines Übergangsquartiers vermieden werden.

Mit Beschluss wird der Verwaltung daher auch der Auftrag erteilt, zu prüfen, ob der öffentliche Spielplatz einbezogen werden kann und soll, außerdem auch ob im Zweifelsfall ein anderer Standort dafür gefunden werden könnte. Es steht für die Verwaltung außer Frage, dass im Stadtteil Dambach ein öffentlicher Spielplatz erhalten bleiben muss

 

Zu ermitteln, welchem Zweck die Villa zugeführt werden könnte, falls ein Ersatzneubau in Frage kommen würde, ist nicht Inhalt dieses Verfahrens.

 

Der Beschluss über den Planungsauftrag dient der Verfahrenseinleitung. Für das Vorhaben der Generalsanierung ist eine Förderung durch die Regierung von Mittelfranken nach FAG zu erwarten.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

Noch zu ermitteln

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Übersichtsplan des Geländes