Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit empfiehlt: / Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt für die Generalsanierung des städt. Kindergartens V „Villa Kunterbunt“ die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen (Vorplanungen, Kostenermittlungen, etc.) durchzuführen. Insbesondere soll ein Ersatzneubau auf dem angrenzenden öffentlichen Spielplatz unter Umsetzung des Spielplatzes auf den bisherigen Standort des Modulgebäudes untersucht werden.
Nachdem
in den vergangenen Jahren in erster Linie Generalsanierungen von
Kindertageseinrichtungen unter freier Trägerschaft durch die Stadt Fürth
bezuschusst wurden, hat die Verwaltung nun die städtischen
Kindertageseinrichtungen in den Blick genommen. Dabei wurde ein erheblicher
Sanierungsbedarf festgestellt, sodass in Zusammenarbeit von Kita-GTS und GWF
eine Priorisierung potentieller Maßnahmen vorgenommen wurde. Die städtische
Kindertageseinrichtung V „Villa Kunterbunt“ in der Weiherhofer Straße 49, 90768
Fürth, nimmt einen der oberen Plätze dieser Aufstellung ein.
Die
namensgebende Villa, in der ein Teil der insgesamt 50 Betreuungsplätze
untergebracht sind, befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Das
Gebäude wird seit 1978 als Kita genutzt, seit 1993/94 wurden keine baulichen
Änderungen mehr vorgenommen. Aufgrund der bauseitigen Bedingungen ist das
Gebäude für die Nutzung als Kindertageseinrichtung aus heutiger Sicht im Grunde
nicht geeignet. Nicht nur sind die räumlichen Verhältnisse beengt und nicht
barrierefrei, eine energetische Sanierung und eine Verbesserung der
Aufenthaltsbedingungen, hier vor allem Schallschutz und Beschattung, sind
notwendig, zudem ein Besucher-WC, ein Personal- und ein Mehrzweckraum. Vor
allem aber ist der Kinder-Sanitärbereich zu klein. Außerdem sind die Höhen der
Treppenstufen nicht altersgerecht, was sich im Alltag aufgrund der Verteilung
der pädagogischen Nutzungsräume über mehrere Geschosse problematisch darstellt.
Für
eine Betreuung von insgesamt 50 Kindern ist die Fläche in der Villa von
vornherein nicht ausreichend. Zum Kindergarten gehört daher auch ein
Modulgebäude, das auf einer Fläche untergebracht ist, die vom angrenzenden
öffentlichen Spielplatz in der Bernhard-von-Weimar-Straße abgeteilt wurde. Ursprünglich
2008/09 als Notlösung für den erhöhten Bedarf an Hortplätzen aufgestellt, ist
das Modulgebäude mittlerweile seit 14 Jahren ein fester Bestandteil der
Einrichtung. Da es für einen dauerhaften Betrieb nicht ausgelegt ist, bestehen
hier die von temporären Bauten bekannten Probleme hinsichtlich fehlender
Beschattung im Sommer und hohen Heizkosten im Winter. Außerdem fehlt es auch
hier an ausreichendem Schallschutz und geeigneten Raumzuschnitten für die
Nutzung als Kita.
Seit
einigen Jahren sinkt am Standort in der Weiherhofer Straße die Nachfrage nach
Hortplätzen, da die Adalbert-Stifter-Schule als zugehörige Sprengelgrundschule
verhältnismäßig weit entfernt ist. Die Stadt Fürth als Träger verfügt hier über
eine flexible Betriebserlaubnis, für insgesamt 50 Plätze für Kinder im Alter
von 4 Jahren bis zum Ende der Grundschule, davon max. 25 Grundschulkinder,
sodass Plätze, die in der Hortgruppe frei bleiben, Familien mit
Kindergartenkindern zur Verfügung gestellt werden können.
Die
vorhandenen Kindergartenplätze werden dauerhaft benötigt. Im Zuge der
Bedarfsplanung, die im aktuellen Kindertagesstättenversorgungsbericht dargelegt
wird, wurde ein offener Bedarf von bis zu 116 Kindergartenplätzen, für den
statistischen Bezirk 07, Dambach, in dem sich die Einrichtung befindet,
ermittelt. Es soll daher die Schaffung von mindestens weiterer 25
Kindergartenplätze geprüft werden. Da auch ein offener Krippenbedarf von bis zu
56 Plätzen festgestellt wurde, soll auch geprüft werden, ob eine Krippengruppe
neu geschaffen werden kann.
Eventuelle
Platzerweiterungen sind allerdings nur umsetzbar, wenn die vorhandene
Außenfläche im erforderlichen Umfang erhalten bleibt. Es bestehen daher
Überlegungen, die Villa einem anderen Zweck zuzuführen und stattdessen einen
Neubau auf der Fläche des jetzigen öffentlichen Spielplatzes zu errichten,
sodass die Kita in einem Gebäude untergebracht werden kann. Da das Modulgebäude
dann nicht mehr gebraucht würde, könnte der Spielplatz nach Abschluss der
Baumaßnahme diesen Platz einnehmen. So könnten die aufwendige Suche und
kostspielige Anmietung eines Übergangsquartiers vermieden werden.
Mit
Beschluss wird der Verwaltung daher auch der Auftrag erteilt, zu prüfen, ob der
öffentliche Spielplatz einbezogen werden kann und soll, außerdem auch ob im
Zweifelsfall ein anderer Standort dafür gefunden werden könnte. Es steht für
die Verwaltung außer Frage, dass im Stadtteil Dambach ein öffentlicher
Spielplatz erhalten bleiben muss
Zu
ermitteln, welchem Zweck die Villa zugeführt werden könnte, falls ein
Ersatzneubau in Frage kommen würde, ist nicht Inhalt dieses Verfahrens.
Der Beschluss über den Planungsauftrag dient der Verfahrenseinleitung. Für das Vorhaben der Generalsanierung ist eine Förderung durch die Regierung von Mittelfranken nach FAG zu erwarten.
Finanzierung:
Finanzielle
Auswirkungen |
jährliche
Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
Noch zu ermitteln |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung
im Haushalt |
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nein |
x |
ja |
Hst.
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Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn
nein, Deckungsvorschlag: |
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Übersichtsplan des Geländes