Betreff
Befristete Erhöhung Fördersatz Investitionszuschuss 2023
Vorlage
Sport/0063/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss nimmt von der weiterhin bestehenden Notwendigkeit der Unterstützung des stetigen Ausbaus der vereinseigenen Sportinfrastruktur zustimmend Kenntnis und empfiehlt dem Finanz- und Verwaltungsausschuss, auch im Haushaltsjahr 2023 eine Anhebung des Fördersatzes für den Investitionszuschuss auf 30 % zu beschließen.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss nimmt von der weiterhin bestehenden Notwendigkeit der Unterstützung des stetigen Ausbaus der vereinseigenen Sportinfrastruktur zustimmend Kenntnis und beschließt, auch im Haushaltsjahr 2023 den Fördersatz für den Investitionszuschuss auf 30 % zu erhöhen.


Auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit vom 20.01.2022 hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss am 16.02.2022 beschlossen, im Haushaltsjahr 2022 den Fördersatz für den Investitionszuschuss von 25 % auf 30 % zu erhöhen. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen der Anpassung des Fördersatzes des Investitionszuschusses im Haushaltsjahr 2022 auszuwerten und Möglichkeiten einer langfristigen Steigerung zu prüfen und in einer Überarbeitung der Richtlinien für den Sportstättenbau der Stadt Fürth zu verankern.

 

Aufgrund des erforderlichen langwierigen Abstimmungsprozesses für die Neufassung der Richtlinien für den Sportstättenbau der Stadt Fürth konnten diese noch nicht für das Haushaltsjahr 2023 fertiggestellt und auf die derzeitigen und zukünftigen Herausforderungen angepasst werden. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die Erhöhung des Fördersatzes für die Fürther Sportvereine von elementarer Bedeutung war und sehr gut angenommen wurde. So konnten 18 Anträge von zehn Vereinen auf städtischen Investitionszuschuss bewilligt und zahlreiche dringend erforderlich Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahmen der vereinseigenen Sportinfrastruktur angestoßen werden.

 

Die herausfordernde Lage der Fürther Sportvereine hat sich im Jahr 2022 durch den signifikanten Anstieg der Verbraucherpreise im Energiesektor sowie die hohen Inflationsraten zusätzlich verschärft. Die benötigten Investitionsmaßnahmen der Vereine für die eigenen Sportstätten werden durch die weiterhin explodierenden Baupreise, den Fachkräftemangel und die nicht abreißende Rohstoffknappheit immens erschwert. Um den Bestand und die Entwicklung der verschiedenen vereinsbetriebenen Sportstätten, welche unverzichtbar für die Fürther Sportinfrastruktur sind, nicht zu gefährden, ist eine attraktive kommunale Unterstützung unabdingbar.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den in den Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus festgesetzten Fördersatz des Investitionszuschusses auch für das Haushaltsjahr 2023 von 25 % auf 30 % der förderfähigen Kosten zu erhöhen. Dies entspricht dem Wunsch des Sportausschusses, der die Anpassung des Fördersatzes im Haushaltsjahr 2023 den städtischen Gremien in seinen Sitzungen im Jahr 2022 mehrmals empfohlen hat. Die im Haushalt veranschlagte Gesamtsumme des Fördertopfes verändert sich dadurch nicht. Möglicherweise ergeben sich jedoch Veränderungen in der Zuschusshöhe für das anstehende Großprojekt des TV Fürth 1860 e.V., welches aufgrund der hohen Investitionssumme nicht über den Fördertopf für den Investitionszuschuss unterstützt wird. Zudem soll bei ökologisch sinnvollen Investitionsmaßnahmen der Fürther Sportvereine der vorgeschriebene Eigenanteil – äquivalent zu den Haushaltsjahr 2021 und 2022 – auf 10 % reduziert werden.

 


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

x

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

x

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: