Betreff
Anpassung des Fördersatzes für die "Vision 2025" des TV Fürth 1860 e.V.
Vorlage
Sport/0064/2022
Art
Beschlussvorlage - SB

Für den Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit:

Der Ausschuss nimmt von der dringenden Notwendigkeit der Umsetzung der „Vision 2025“ des TV Fürth 1860 e.V. und dem Wunsch des Vereins auf Anhebung des Fördersatzes für die Großbaumaßnahme auf 30 % der förderfähigen Kosten Kenntnis.

 

Für den Finanz- und Verwaltungsausschuss:

Der Ausschuss nimmt von der dringenden Notwendigkeit der Umsetzung der „Vision 2025“ des TV Fürth 1860 e.V. und dem Wunsch des Vereins auf Anhebung des Fördersatzes für die Großbaumaßnahme auf 30 % der förderfähigen Kosten Kenntnis.

Aktualisiert:

Der Ausschuss nimmt von der dringenden Notwendigkeit der Umsetzung der „Vision 2025“ des TV Fürth 1860 e.V. und dem Wunsch des Vereins auf Anhebung des Fördersatzes Kenntnis. Er empfiehlt eine Erhöhung des Fördersatzes für die Großbaumaßnahme auf 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einer maximalen städtischen Zuschusssumme i.H.v. 10 Mio. Euro und beauftragt die Verwaltung, die angepasste Fördersumme in der Mittelfristigen Investitionsplanung einzuplanen.

 

Für den Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt von der dringenden Notwendigkeit der Umsetzung der „Vision 2025“ des
TV Fürth 1860 e.V. und dem Wunsch des Vereins auf Anhebung des Fördersatzes für die Großbaumaßnahme auf 30 % der förderfähigen Kosten Kenntnis.

Aktualisiert:

Der Stadtrat nimmt von der dringenden Notwendigkeit der Umsetzung der „Vision 2025“ des TV Fürth 1860 e.V. und dem Wunsch des Vereins auf Anhebung des Fördersatzes Kenntnis. Er beschließt eine Erhöhung des Fördersatzes für die Großbaumaßnahme auf 30 % der förderfähigen Kosten bis zu einer maximalen städtischen Zuschusssumme i.H.v. 10 Mio. Euro und beauftragt die Verwaltung, die angepasste Fördersumme in der Mittelfristigen Investitionsplanung einzuplanen.


Der TV Fürth 1860 e.V. betreibt als größter Breitensportverein der Stadt mit rund 4.200 Mitgliedern zahlreiche vereinseigene Sportstätten. Das Vereinsgelände mit über 100.000 m2 Sportfläche verfügt u. a. über eine Dreifachturnhalle, eine Tennishalle, eine Judo-Mehrzweckhalle, fünf Fußballfelder, eine Leichtathletik-Anlage, sechs Beachvolleyballfelder sowie 15 Tennis-Freiplätze. Auf diesen umfangreichen Sportanlagen bietet der Verein in derzeit über 40 Sportarten den Fürther Bürgerinnen und Bürgern ein qualitativ hochwertiges und kostengünstiges Sportangebot.

 

Moderne, nachhaltige und intakte Sportstätten sind die Grundlage für das Sporttreiben im Verein. Neben den kommunalen Sportanlagen sind auch die verschiedenen vereinsbetriebenen Sportstätten für die Sportaktivität der Fürther Bevölkerung unabdingbar. So nimmt das Vereinsgelände des TV Fürth 1860 e.V. eine tragende Rolle in der Fürther Sportinfrastruktur ein. Bei den rund 50 Jahre alten Sportstätten besteht jedoch dringender Sanierungsbedarf. Verschiedene Gutachten zeigen, dass eine Generalsanierung des Sportgeländes dringend erforderlich ist. Der Verein hat deshalb mit der „Vision 2025“ ein Leuchtturmprojekt auf den Weg gebracht, welches ein modernes und energetisch sinnvolles Konzept für einen neuen Sport-Campus auf dem Vereinsgelände vorsieht. Mit dem Hinblick auf erste Sperrungen der vereinsbetriebenen Sportstätten, steigende Betriebs- und Reparaturkosten sowie unzureichende Kapazitäten der kommunalen Sportinfrastruktur ist die „Vision 2025“ Voraussetzung für die Existenzsicherung des Vereins.

 

Auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Bildung und Sport vom 14.11.2019 wurde in den Haushaltsberatungen 2020 beschlossen, mit jährlich 1,0 Mio. € für fünf Jahre die umfangreichen Baumaßnahmen des Vereins zu unterstützen. Die in der Mittelfristigen Investitionsplanung eingeplanten Mittel i.H.v. 5,0 Mio. € für den TV 1860 Fürth e.V. entsprechen einem ca. 25-prozentigen Förderung der im Jahr 2019 prognostizierten förderfähigen Kosten i.H.v. rund 20,0 Mio. €.

 

Aufgrund des hohen Bedarfs an vereinsbetriebenen Sportstätten für die wachsende Fürther Bevölkerung, explodierender Baupreise und im Vergleich zu anderen bayerischen Großstädten geringer Fördersätze für Bau- und Sanierungsmaßnahmen in der Stadt Fürth hat der Finanz- und Verwaltungsausschuss am 16.02.2022 auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit vom 20.01.2022 beschlossen, im Haushaltsjahr 2022 den Fördersatz für den Investitionszuschuss von 25 % auf 30 % zu erhöhen. Da sich die befristete Erhöhung des Fördersatzes als sehr erfolgreich herauskristallisierte, hat die Verwaltung vorgeschlagen, sie auch im Haushaltsjahr 2023 fortzuführen und anschließend zu prüfen, ob sie in einer Überarbeitung der Richtlinien für den Sportstättenbau der Stadt Fürth verankert werden kann.

 

Um eine Ungleichbehandlung der Sportvereine zu vermeiden, erscheint es deshalb als folgerichtig, den Fördersatz für die noch nicht begonnene Großbaumaßnahme des TV Fürth 1860 e.V. entsprechend anzupassen. Damit soll zudem die Umsetzbarkeit der Maßnahme, welche für die Fürther Sportinfrastruktur unverzichtbar ist, gesichert werden. Ein Wegfall der umfangreichen vereinsbetriebenen Sportstätten – welcher aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs derzeit zu befürchten ist – könnte nicht durch kommunale Anlagen kompensiert werden und würde langfristig zu signifikant höheren Kosten für die Stadt führen.

 

Neben einer Anpassung des Fördersatzes müssen zudem die Preissteigerungen für die Großbaumaßnahme des Vereins berücksichtigt werden. Durch die stark gestiegenen Baupreise, den Fachkräftemangel und die nicht abreißende Rohstoffknappheit musste der Verein die Kostenschätzungen aus dem Jahr 2019 inzwischen deutlich erhöhen. Zudem konnte der Zeitplan angepasst und die Gesamtmaßnahme in Bauabschnitte unterteilt werden.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den in den Richtlinien zur Förderung des Sportstättenbaus festgesetzten Fördersatz des Investitionszuschusses für die „Vision 2025“ des TV Fürth 1860 e.V. auf 30 % der förderfähigen Kosten festzusetzen. Die entsprechenden Mehrkosten sollten gemäß den gesetzten Meilensteinen des Vereins in der Mittelfristigen Investitionsplanung eingeplant werden. Der Fokus des Vereins sollte auf der Schaffung einer modernen, energieeffizienten und barrierefreien Sportanlage liegen. Mögliche weitere Fördermittel von Bund und Land sind durch den Verein zu beantragen.


Finanzierung:

 

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

 

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: