Betreff
Michaelis-Kirchweih - Öffnungszeiten/Auschank- und Musikende
Vorlage
MA/0073/2022
Aktenzeichen
MA/0073/2022
Art
Beschlussvorlage - AL
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Ausschuss nimmt von der Vorlage der Verwaltung Kenntnis und beschließt – probehalber – folgendes für die Michaelis-Kirchweih 2023:

 

1. Die Öffnungszeit vormittags erfolgt generell ab 11 Uhr statt 10 Uhr

2. Die Schließzeit bleibt bei 23 Uhr, allerdings erfolgt das Ausschank- und Musikende generell um 22.45 Uhr


Im Rahmen der Michaelis-Kirchweih 2022 hat sich gezeigt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie, insb. bei der Personalsituation der Beschicker, deutlicher sind als zunächst zu erwarten war. Aufgrund der bisherigen Öffnungszeiten von täglich 13 Stunden (11 bis 23 Uhr) ist dies seitens der Beschicker nicht mehr leistbar und führte auch schon in 2022 zu mehreren, diesbezüglichen Absagen. Nach Ansicht der Schaustellerverbände wird sich diese Situation auch nicht so schnell erholen, wenn überhaupt.

 

Daneben hatte sich auch gezeigt, dass insb. die Ausschankbetriebe – aufgrund der derzeitigen Regelung des gleichzeitigen Ausschank- und Schließzeiten – immer mehr nach hinten verschieben und zu deutlich späteren Räumzeiten der Ausschankbetriebe bzw. des Veranstaltungsgeländes führen. Diesem Trend gilt es ebenfalls entgegenzusteuern, zumal auch bei der Michaelis-Kirchweih 2022 eine gewisse „Ballermannisierung“ festzustellen war und hier noch während der laufenden Veranstaltung eingegriffen werden musste.

 

Das Marktamt hat diese Problematik aufgegriffen und ist der Ansicht, dass generell eine Verkürzung der Öffnungszeiten sowie Ausschank- und Musikende – auch im Sinne des Anwohnerschutzes und allgemeiner Kostenreduzierung) – durchaus sinnvoll ist. Auch seitens des OA und der Polizei wird eine Änderung ebenfalls befürwortet. Auch wurde der Beschlussvorschlag bereits mit den Schaustellerverbänden abgestimmt.

 

Die derzeitige Regelung nach den Teilnahmebedingungen lauten wie folgt:

 

16.   Verstärkeranlagen (Auszug Teilnahmebedingungen MK)

Die Benutzung der Lautsprecheranlagen ist grundsätzlich nur innerhalb der Geschäfte gestattet. Wirken Lautsprecher nach außen, darf die Lautstärke 80 dB/A nicht überschreiten. Von 22 Uhr bis 22.30 Uhr ist sie auf max. 70 dB(A) zu begrenzen. Die weitere Herabsetzung der Lautstärke während der Kirchweih bleibt vorbehalten. Ab 22.30 Uhr dürfen Lautsprecheranlagen nicht mehr betrieben werden. Die aus Sicherheitsgründen erforderlichen Lautsprecherdurchsagen sind von den vorstehenden Regelungen ausgenommen. Die Verwendung von Lautsprecher mit Druckkammersystem, von Schallhörnern sowie von Sirenen und ähnlichen akustischen Signalanlagen ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen kann die Marktaufsicht die Außerbetriebnahme der Lautsprecheranlage anordnen. Fahrgeschäfte dürfen akustische Signale nur als Zeichen für den Beginn und das Ende einer Fahrt verwenden.

 

Die entsprechenden Bestimmungen der Michaelis-Kirchweihverordnung (sh. § 8) sind der Anlage zu entnehmen.

 

Die neue Regelung sollte zunächst probeweise erfolgen, da eine dauerhafte Regelung eine Änderung der Kirchweih-Verordnung und Festsetzung bedarf und diese lt. Aussage des OA nur Sinn macht, wenn diese auf Dauer ausgelegt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

 

X

nein

 

ja

Gesamtkosten

     

 

nein

 

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

 

 

nein

 

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

 

Vwhh

 

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


Veroordnung Michaelis-Kirchweih